Ab Januar 2027 gesetzliche Pflicht für Nichtwohngebäude (GModG)

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude, berechnet nach DIN V 18599

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude, auch Energiebedarfsausweis genannt, bewertet Ihre Gewerbeimmobilie unabhängig vom Nutzerverhalten. Ich berechne ihn persönlich nach DIN V 18599, und Sie erhalten vorab eine kostenlose Vorprüfung mit Best-Case- und Worst-Case-Ergebnis.

899 EUR Festpreis. DIBt-registriert. Fertig in 24 Stunden.

So erreichen Sie mich persönlich:

grosser@gewerbepass.de
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Stephan Grosser

Gründer & Ihr Ansprechpartner

Empfohlen

Bedarfsausweis NWG

Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599, unser Kernprodukt

899 EUR Festpreis
  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Vollständiger Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung (bis zu 4 Nutzungszonen)
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
  • 10 Jahre gültig
  • Professionelles 5-seitiges PDF
  • Persönliche Beratung durch Stephan Grosser
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Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Überblick gesucht? Unser kompletter Leitfaden zum Energieausweis für Nichtwohngebäude erklärt alle Grundlagen, Ausweistypen und gesetzlichen Pflichten, ideal als Einstieg, wenn Sie sich noch orientieren.

Darum lassen Sie den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei mir erstellen

Sie kaufen kein Formular aus einem Portal, sondern ein Ergebnis, das Sie vorher kennen.

Kostenlose Vorprüfung vorab

Sie sehen vor der Beauftragung, wie Ihr Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude ausfällt: Best-Case- und Worst-Case-Ergebnis, Einordnung auf der Effizienzskala, fehlende Unterlagen. Kostenlos und unverbindlich.

Lieferung in 24 Stunden

Sobald die Unterlagen vollständig sind, liegt Ihr fertiger Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude in der Regel innerhalb von 24 Stunden im Postfach. Alles läuft per E-Mail und Telefon.

Best-Case-Optimierung

Ich rechne jedes Detail so, dass Ihre Gewerbeimmobilie das bestmögliche zulässige Ergebnis bekommt. Eine bessere Effizienzklasse kann Ihnen nach dem GModG Sanierungspflichten ab 2027 ersparen.

Rechtsgültig auch nach dem GModG

Der Bedarfsausweis bleibt das dauerhaft zulässige Instrument. Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude laufen ab 2027 aus, Ihr Bedarfsausweis gilt seine vollen 10 Jahre weiter.

899 EUR Festpreis, DIBt-registriert

Ein Preis, keine Nachträge, keine Stundensätze. Jeder Bedarfsausweis für Gewerbe erhält eine amtliche Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik.

Persönlich statt Portal

Sie sprechen mit Stephan Grosser, nicht mit einem Formular. Rückfragen zu Baujahr, Heizung oder Dämmung klären wir telefonisch oder per Foto, niemand muss zu Ihnen kommen.

Sie erreichen mich persönlich, auch per WhatsApp.

Was ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599?

Ein Rechenverfahren, das Ihr Gebäude bewertet. Nicht den Menschen, der darin heizt.

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude, oft auch Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude genannt, basiert auf der DIN V 18599. Dieses Berechnungsverfahren erfasst alle energetisch relevanten Aspekte eines Gebäudes: Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser. Das Ergebnis ist der theoretische Energiebedarf in kWh/(m²·a), unabhängig davon, wie das Gebäude tatsächlich genutzt wird.

5

Bilanzbereiche

Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser fließen in die Berechnung ein.

10

Jahre gültig

Ihr Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bleibt volle zehn Jahre rechtssicher verwendbar.

24 h

bis zur Lieferung

Nach vollständigen Unterlagen liegt der fertige Ausweis in der Regel am nächsten Tag vor.

Der Bedarfsausweis zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes selbst, nicht den seines Nutzers. Ein sparsamer Nutzer kann einen schlechten Gebäudezustand im Verbrauchsausweis verschleiern, der Bedarfsausweis deckt Schwachstellen zuverlässig auf.

Die Norm unterscheidet bei Nichtwohngebäuden verschiedene Nutzungszonen, zum Beispiel Bürofläche, Lager, Serverraum und Besprechungsräume. Jede Zone wird separat berechnet und dann zum Gesamtergebnis zusammengefasst. Das macht den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude aufwändiger als den für Wohngebäude, liefert aber ein wesentlich präziseres Ergebnis.

Alles zur DIN V 18599 Berechnungsmethode →

Wann ist der Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien Pflicht?

Die kurze Antwort: spätestens ab Januar 2027 immer. Bis dahin gibt es weitere Fälle, in denen er schon heute Pflicht oder die einzige praktikable Option ist.

Ab Januar 2027: Bedarfsausweis Pflicht für alle gewerblichen Immobilien

Mit dem GModG (beschlossen am 10.07.2026) wird der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude ab Januar 2027 gesetzliche Pflicht. Ein Verbrauchsausweis ist für Gewerbeimmobilien dann nicht mehr zulässig. Und es ist damit zu rechnen, dass alte Verbrauchsausweise schon vorher nicht mehr akzeptiert werden, zum Beispiel von Banken bei Finanzierungen. Wer heute einen Verbrauchsausweis kauft, kauft totes Kapital.

Neubau

Nach GEG ist für Neubauten grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.

Keine vollständigen Verbrauchsdaten

Weniger als 3 Abrechnungsjahre, zum Beispiel bei Neueigentümer, Nutzungsänderung oder Neubau.

Nach Kernsanierung

Alte Verbrauchsdaten spiegeln nicht mehr den neuen Gebäudezustand wider.

KfW-Förderung BEG NWG

Für Fördermittelanträge sind in der Regel ein Bedarfsausweis und ein Energieeffizienz-Experten-Gutachten erforderlich.

EPBD 2026

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist das EPBD-konforme Instrument und liefert die Grundlage für Sanierungsfahrpläne.

Banken und Finanzierung

Bei Kauf, Verkauf und Refinanzierung von Gewerbeimmobilien ist damit zu rechnen, dass Banken alte Verbrauchsausweise nicht mehr anerkennen. Der Bedarfsausweis bleibt 10 Jahre belastbar.

Unsicher, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen? Zur Entscheidungshilfe →

Was steht im Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude?

Ein vollständiger Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 enthält sechs Bausteine.

Energiekennwerte

Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a), nach Energieträger aufgeschlüsselt.

Energieeffizienzklasse

Einordnung auf der Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient).

Nutzungszonen-Analyse

Separate Berechnung für alle Nutzungszonen, zum Beispiel Büro, Lager und Verkauf.

Modernisierungsempfehlungen

Konkrete Hinweise zu kosteneffizienten Maßnahmen bei Dämmung, Lüftung und Beleuchtung.

DIBt-Registrierung

Eintrag im Register des Deutschen Instituts für Bautechnik mit amtlicher Registriernummer.

10 Jahre Gültigkeit

Rechtssicher verwendbar für Verkauf, Vermietung, Banken und Behörden.

Ihr Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude wird als professionelles 5-seitiges PDF geliefert. Auf Wunsch auch als Ausdruck.

Was kostet der Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien?

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet 899 EUR als Festpreis, inklusive Berechnung nach DIN V 18599, Zonierung, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registrierung. Keine Stundensätze, keine Nachträge, keine Überraschungen.

Die Vorprüfung vorab kostet 0 EUR. Sie sehen daraus, wie Ihr Ausweis voraussichtlich ausfällt und welche Unterlagen noch fehlen. Erst danach entscheiden Sie, ob ich den Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude erstelle. Bezahlt wird bequem per Rechnung. Endpreis gem. §19 UStG.

Kostenlose Vorprüfung

Professionelle Analyse Ihres Gebäudes, kostenlos und unverbindlich

Kostenlos
  • Geschätzte Energiekennwerte (Best-Case und Worst-Case)
  • Einordnung auf der Effizienzskala
  • Klare Empfehlung zum Ausweistyp
  • Auflistung fehlender Unterlagen
  • Verbindlicher Festpreis für den Ausweis
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Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude erstellen lassen: der Ablauf

1

E-Mail schicken

Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.

2

Klarheit bekommen

Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich, die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.

3

In 24h Ausweis erhalten

Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.

Bedarfsausweis für Ihren Gebäudetyp

Ich erstelle den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude jeder Nutzungsart. Wählen Sie Ihren Gebäudetyp.

Häufige Fragen zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Wird der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude 2027 gesetzliche Pflicht?

Ja. Mit dem GModG (beschlossen am 10.07.2026) ist der Bedarfsausweis ab Januar 2027 für alle gewerblichen Immobilien und Nichtwohngebäude Pflicht. Ein Verbrauchsausweis ist dann für diesen Gebäudetyp nicht mehr zulässig. Und es ist damit zu rechnen, dass alte Verbrauchsausweise schon vorher nicht mehr anerkannt werden, zum Beispiel von Banken bei der Finanzierung oder von Käufern in der Due Diligence. Wer jetzt einen Energieausweis für sein Gewerbe braucht, fährt mit dem Bedarfsausweis auf der einzigen zukunftssicheren Schiene.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Energiebedarfsausweis?

Es ist dasselbe Dokument. "Energiebedarfsausweis" ist die ausführliche Bezeichnung, "Bedarfsausweis" die gebräuchliche Kurzform. Beide meinen den Energieausweis, der den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes ausweist, bei Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599. Das Gegenstück ist der Verbrauchsausweis, der auf Abrechnungsdaten beruht und für Nichtwohngebäude ab 2027 ausläuft.

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Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude und Gewerbeimmobilien kostet 899 EUR als Festpreis, inklusive Berechnung nach DIN V 18599, Zonierung, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registrierung. Die Vorprüfung vorab ist kostenlos: Sie sehen Best-Case- und Worst-Case-Ergebnis, bevor Sie sich entscheiden. Bezahlt wird bequem per Rechnung.

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Nach welcher Norm wird der Bedarfsausweis für NWG erstellt?

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude basiert auf der DIN V 18599. Diese Norm beschreibt ein umfassendes Berechnungsverfahren, das Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser berücksichtigt. Das macht ihn deutlich aufwändiger als den Wohngebäude-Bedarfsausweis, aber auch aussagekräftiger.

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Wann ist der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude Pflicht?

Ab Januar 2027 immer: Das GModG lässt für Nichtwohngebäude dann keine Verbrauchsausweise mehr zu. Schon heute ist der Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien Pflicht bei Neubauten, nach Kernsanierungen, bei KfW-Förderanträgen (BEG NWG) und immer dann, wenn keine drei vollständigen Abrechnungsjahre vorliegen, etwa nach Eigentümerwechsel oder Nutzungsänderung. Für alle anderen Gewerbeobjekte empfiehlt er sich freiwillig: Er bewertet die Gebäudesubstanz statt das Verhalten der Vormieter und bleibt auch nach der Gesetzesänderung 10 Jahre belastbar.

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Was sind Nutzungszonen und warum sind sie wichtig?

Nichtwohngebäude haben oft verschiedene Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen an Heizung, Lüftung und Beleuchtung, zum Beispiel Büro, Lager und Serverraum in einem Gebäude. Diese werden als Nutzungszonen definiert. Jede Zone wird separat berechnet. Je mehr Zonen, desto aufwändiger die Berechnung. Am Preis ändert das bei gewerbepass® nichts: Bis zu 4 Nutzungszonen sind im Festpreis von 899 EUR enthalten.

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Enthält der Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien auch Sanierungsempfehlungen?

Ja, sofern sinnvoll. Im Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude können kostengünstige Modernisierungsempfehlungen aufgenommen werden, zum Beispiel zu Dämmung, Beleuchtung oder Lüftung. Diese sind keine verbindliche Beratung, sondern Hinweise auf mögliche Maßnahmen. Das ist auch mit Blick auf das GModG relevant: Eine bessere Effizienzklasse kann Ihrem Gewerbeobjekt ab 2027 Sanierungspflichten ersparen.

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Welche Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis meiner Gewerbeimmobilie?

Benötigt werden in der Regel: Grundrisse und Schnittzeichnungen, die Baubeschreibung oder Angaben zu Wandaufbau und Dämmung, technische Daten der Heizungsanlage (Typ, Baujahr, Leistung), Angaben zu Lüftung und ggf. Kühlung sowie die Nutzflächen je Bereich (Büro, Lager, Verkauf). Nicht immer sind alle Unterlagen vollständig vorhanden, in der kostenlosen Vorprüfung wird geklärt, was gebraucht wird und was geschätzt werden kann. Alles läuft per E-Mail und Telefon.

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