BEG Einzelmaßnahmen

BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude

Die BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude ist ein Zuschuss für einzelne Maßnahmen: 15 % für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, 50 % für Biomasse-Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung, gedeckelt bei 500 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche. Den Heizungstausch fördert bei Unternehmen die KfW mit dem Zuschuss 522. Und: Der Antrag kommt vor dem Vertrag.

Die Zahlen stammen aus der BEG-Richtlinie in der Fassung, die seit 21. Juli 2026 gilt.

Meine These: Der Fördersatz ist nicht das Risiko. Die Reihenfolge ist es.

Wer nach BAFA-Förderung sucht, landet schnell bei Zahlen für Einfamilienhäuser. Für Büro, Halle, Praxis, Laden oder Gaststätte gelten andere Sätze, andere Programme und strengere Antragsregeln.

Ich bin Stephan Grosser, DIBt-registrierter Aussteller von Energieausweisen seit 2018. Förderanträge stelle ich nicht. Aber ich sehe täglich, an welcher Stelle Gewerbeeigentümern die Grundlage für eine gute Entscheidung fehlt. Hier ist, was Sie wissen müssen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 11.03.2026 Aktualisiert: 03.10.2026
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Begriffsklärung

Was bedeuten BEG, BEG EM und BEG NWG?

BEG ist das Oberprogramm. BEG EM steht für Einzelmaßnahmen und läuft als Zuschuss beim BAFA. BEG NWG steht für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes und läuft als Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Drei Abkürzungen. Zwei Behörden. Eine Frage: Was haben Sie vor?

Eine einzelne Dämmmaßnahme, eine neue Lüftung, eine optimierte Heizung? Dann sind Sie beim BAFA richtig.

Das ganze Gebäude in einem Zug auf eine Effizienzgebäude-Stufe bringen? Dann landen Sie bei der KfW. Beide Töpfe teilen sich eine gemeinsame Richtlinie, aber unterschiedliche Antragsstellen und Fördermechaniken.

Zwischen einer BEG-EM-Förderung und einer späteren BEG-NWG-Komplettsanierung liegt eine Sperrfrist von drei Jahren. Wer beides kombinieren will, plant die Reihenfolge vorher, nicht hinterher.

Fördersätze im Detail

Welche Maßnahmen fördert das BAFA bei Nichtwohngebäuden?

Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Effizienzverbesserung an bestehenden Heizungen erhalten 15 %. Die Emissionsminderung an Biomasseanlagen sowie Fachplanung und Baubegleitung erhalten 50 %. Bemessungsgrenze ist bei den meisten Positionen 500 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

Maßnahme Fördersatz Höchstgrenze Voraussetzung
Gebäudehülle 15 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Bestandsgebäude, Bauantrag in der Regel mindestens 5 Jahre zurück
Anlagentechnik (ohne Heizung) 15 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Effizienzpumpen, Wärmerückgewinnung, Lüftungsanlage, Regelungstechnik
Heizungsoptimierung, Effizienzverbesserung 15 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Bestehende Heizungsanlage, keine Erneuerung
Heizungsoptimierung, Emissionsminderung Biomasse 50 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Nachrüstung an bestehender Biomasseanlage
Fachplanung und Baubegleitung 50 % 5 EUR/m² NGF, insgesamt max. 20.000 EUR Durch Energieeffizienz-Experten von der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Quelle: BAFA, Sanierung Nichtwohngebäude, auf Grundlage der BEG-Richtlinie in der Fassung vom 21.07.2026. Angaben ohne Gewähr, aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.

Ein Wort zum iSFP-Bonus. Bei Wohngebäuden bringt der individuelle Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte zusätzlich. Für Nichtwohngebäude weist die Übersicht der IHK Lippe zu Detmold zur BEG-Änderung vom 21. Juli 2026 nur für bestimmte Einzelmaßnahmen zusätzlich 5 Prozentpunkte aus.

Rechnen Sie den Bonus erst ein, wenn das aktuelle BAFA-Merkblatt ihn für genau Ihre Maßnahme nennt. Fünf Prozentpunkte, die am Ende fehlen, reißen ein Loch in jede Kalkulation. Wie ein Sanierungsfahrplan aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber zum Sanierungsfahrplan.

Mein Praxis-Tipp: Rechnen Sie zuerst mit der Nettogrundfläche

Die Nettogrundfläche ist die Rechengröße der ganzen Förderung. Ein Rechenbeispiel, vereinfacht und ohne weitere Höchstgrenzen der Richtlinie: Ein Bürogebäude mit 800 m² Nettogrundfläche hat eine Obergrenze von 800 × 500 EUR = 400.000 EUR förderfähigen Kosten. Kostet die Dämmung von Dach und Fassade 250.000 EUR, gibt es 15 % davon, also 37.500 EUR Zuschuss. Kostet sie 480.000 EUR, rechnet das BAFA nur mit 400.000 EUR, also 60.000 EUR. Wer die Fläche kennt, weiß in zwei Minuten, ob sich der Antrag lohnt.

Der Unterschied, der Geld kostet

Warum fördert das BAFA den Heizungstausch bei Unternehmen nicht?

Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Anlage läuft bei Unternehmen und Nichtwohngebäuden über den KfW-Zuschuss 522 mit 30 % der förderfähigen Kosten. Das BAFA bleibt für die Optimierung bestehender Heizungen zuständig, nicht für den Austausch selbst.

Stellen Sie sich vor, Sie stellen den Antrag beim falschen Amt. Die Wärmepumpe ist bestellt. Und dann kommt die Absage.

Genau das passiert, wenn man Wohngebäude-Logik auf ein Gewerbeobjekt überträgt. Für Wohngebäude gelten eigene Sätze und Boni. Für Ihr Gewerbeobjekt gelten sie nicht.

KfW 522 ist ein Zuschuss, kein Kredit. Er beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Laut KfW-Merkblatt 522 gelten seit 21. Juli 2026 gestaffelte Höchstgrenzen: bis 28.000 EUR förderfähige Kosten bei Gebäuden bis 150 Quadratmetern Nettogrundfläche, für größere Gebäude kommen je Flächenstufe weitere Beträge hinzu. Konditionen, Antragsweg und die Abgrenzung zum Kredit für die Komplettsanierung stehen im Ratgeber zur KfW-Förderung für Nichtwohngebäude.

Wissen Sie, wo Ihr Gebäude heute energetisch steht?

Bevor Sie Fördergeld beantragen, lohnt ein Blick auf den Ausgangspunkt. In der kostenlosen Vorprüfung sage ich Ihnen, welche Angaben ich für den Bedarfsausweis brauche und ob Ihre Unterlagen reichen. Der Ausweis kostet 899 EUR Festpreis. Die Daten kommen per Telefon oder Foto, ohne Termin.

Wer darf beantragen

Wer ist beim BAFA antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Rechtsform, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Bund, Länder und politische Parteien sind ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, sonst entfällt die Förderung vollständig.

Vorhabenbeginn klingt nach Bagger. Gemeint ist etwas Unscheinbares: die Unterschrift unter einen Liefer- oder Bauvertrag.

Planung und Beratung zählen nicht als Beginn. Die dürfen Sie vorher beauftragen.

Bei Unternehmen gilt zusätzlich das Beihilferecht: Die Fördersumme darf zusammen mit anderen öffentlichen Mitteln maximal 60 % der geförderten Investitionskosten erreichen. Eine eigenständige De-minimis-Schwelle nennen die aktuellen BAFA- und KfW-Merkblätter nicht. Lassen Sie das Beihilferecht vor größeren Vorhaben trotzdem von Ihrem Steuerberater prüfen.

Für Fachplanung, Baubegleitung und die meisten Nachweise ist ein Energieeffizienz-Experte von der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes vorgeschrieben. Eine normale Fachfirma reicht dafür nicht. Welche Unterlagen Sie für Ihr Gebäude ohnehin bereithalten sollten, zeigt die Checkliste für den Energieausweis im Nichtwohngebäude.

Beratung fördern lassen

Fördert das BAFA auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Ja, über Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Gefördert werden 50 % des Beratungshonorars, gedeckelt zwischen 850 EUR bei kleinen und 4.000 EUR bei großen Objekten.

Die Deckelung richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes: bis 850 EUR unter 200 m², bis 2.500 EUR zwischen 200 und 500 m², bis 4.000 EUR über 500 m². Eine Arztpraxis mit 350 m² landet also beim Deckel von 2.500 EUR.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, und Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh im Jahr.

Diese Beratung übernimmt ein vom BAFA zugelassener, gelisteter Energieberater, nicht gewerbepass®. Ich stelle Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude aus. Förderberatung und Anträge gehören nicht zu meinem Angebot, und das sage ich lieber vorher als nachher. Wer welche Rolle spielt, erklärt der Ratgeber zum Energieberater für Nichtwohngebäude. Was das Honorar dafür ungefähr kostet und was nach Abzug des Zuschusses bleibt, zeigt der Ratgeber Energieberater Kosten.

Quelle: BAFA, Modul 2 Energieberatung, Angaben aus 2026.

Zuschuss oder Kredit

BAFA oder KfW: Wer ist für was zuständig?

Das BAFA vergibt Zuschüsse für einzelne Maßnahmen. Die KfW vergibt den Kredit mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen (BEG NWG) und den Zuschuss 522 für den Heizungstausch bei Unternehmen. Wer nur dämmen oder eine Lüftung nachrüsten will, ist beim BAFA richtig.

Merkmal BAFA (BEG EM) KfW (BEG NWG / KfW 522)
FörderartZuschussBEG NWG: Kredit mit Tilgungszuschuss; KfW 522: Zuschuss
UmfangEinzelmaßnahmeKomplettsanierung (BEG NWG) oder Heizungstausch (KfW 522)
Fördersatz15 bis 50 % je nach MaßnahmeKfW 522: 30 % der förderfähigen Kosten
AntragsstelleBAFA, vor VorhabenbeginnBEG NWG über die Hausbank, KfW 522 direkt bei der KfW
Nichtwohngebäude-BezugGilt direkt für NWG, eigene SätzeEigene Programme für Unternehmen und NWG

Details zu Effizienzgebäude-Stufen, Tilgungszuschuss und Kreditkonditionen gehören auf die KfW-Seite, nicht hierher. Weiter zur KfW-Förderung für Nichtwohngebäude.

Förderung und Pflicht ab 2027

Was hat der Bedarfsausweis mit der Förderung zu tun?

Die BAFA-Merkblätter verlangen keinen Energieausweis als Fördervoraussetzung. Fachlich ist er trotzdem der beste Startpunkt, weil er den Ausgangszustand vor der Sanierung dokumentiert. Ab 1. Januar 2027 ist für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung nur noch der Bedarfsausweis zulässig.

Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Die Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, stellt das Energieausweisrecht zum 1. Januar 2027 um.

Schon heute gilt nach § 80 GModG: Wer verkauft, vermietet oder verpachtet, legt einen Energieausweis vor, spätestens bei der Besichtigung.

Ab 2027 ändern sich für Nichtwohngebäude drei Dinge. Erstens: nur noch Bedarfsausweis, also die energetische Bilanzierung nach § 81 GModG, gerechnet nach DIN/TS 18599:2025-10 statt wie heute nach DIN V 18599. Zweitens: erstmals Effizienzklassen von A bis G nach Anlage 10a. Drittens: Auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags wird Vorlageanlass, spürbar vor allem bei befristeten Gewerbemietverträgen. Was die neuen Klassen bedeuten, erklärt der Ratgeber zu den Energieeffizienzklassen, alle Pflichten ab dem Stichtag stehen im Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht 2027.

Ein Ausweis, der 2026 ausgestellt wird, bleibt zehn Jahre gültig. Kein Austausch, kein Umschreiben auf die neue Skala.

Wer ohnehin eine Maßnahme plant und fördern lässt, hat mit dem Bedarfsausweis die gebäudebezogene Rechenbasis für die Planung und die Vorher-nachher-Betrachtung. Und im nächsten Vermietungs- oder Verkaufsfall liegt das passende Dokument schon in der Schublade.

Ein Blick nach vorn: Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und ab 2033 Renovierungsanforderungen, gemessen am Referenzgebäude und mit Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen. Der Ausweis selbst löst keine Pflicht aus. Er zeigt Ihnen aber früh, wo Ihr Gebäude steht.

Wichtig ist die Trennung: Der Ausweis ist nicht vom Förderprogramm gefordert, sondern vom Gesetz, in den genannten Anlassfällen. Zwei getrennte Fragen, zwei getrennte Antworten. Der Überblick zum GModG ordnet alle Stichtage ein, der Ratgeber zu den Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 klärt, wann eine Sanierung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was kostet Sie der energetische Ausgangspunkt?

Leistung Preis Was Sie bekommen
VorprüfungkostenlosKlärung, welche Angaben fehlen und ob Ihre Unterlagen reichen
Bedarfsausweis Nichtwohngebäude899 EUR FestpreisAusweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox, Daten per Telefon oder Foto

Ich stelle für Nichtwohngebäude ausschließlich Bedarfsausweise aus, schon heute. Wie der Ausweis entsteht, steht auf der Seite zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Häufige Fehler

Welche Fehler kosten Unternehmen die BAFA-Förderung?

Diese fünf Fehler kosten die BAFA-Förderung ganz oder teilweise: Vertrag vor Antrag, Wohngebäude-Sätze in der Kalkulation, Heizungstausch beim falschen Programm, kein gelisteter Experte und ein verspäteter Verwendungsnachweis. Keiner davon hat mit dem Gebäude zu tun. Alle haben mit der Reihenfolge zu tun.

  1. 1. Der Vertrag kommt vor dem Antrag. Der Handwerker hätte im März Zeit. Die Unterschrift ist schnell gesetzt. Damit hat das Vorhaben begonnen, und der Zuschuss ist weg. Erst der Antrag, dann die Unterschrift.
  2. 2. Die Kalkulation rechnet mit Wohngebäude-Sätzen. Für Nichtwohngebäude gelten bei der Hülle 15 %. Wer mit höheren Sätzen oder einem pauschalen iSFP-Bonus plant, finanziert die Lücke am Ende selbst.
  3. 3. Der Heizungstausch landet beim BAFA. Für Unternehmen ist dafür der KfW-Zuschuss 522 zuständig. Das BAFA fördert nur die Optimierung der bestehenden Anlage.
  4. 4. Es fehlt der gelistete Experte. Fachplanung und Baubegleitung verlangen einen Experten von der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Die Fachfirma allein reicht nicht.
  5. 5. Der Verwendungsnachweis kommt zu spät. Er ist spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums fällig. Wer Rechnungen erst am Ende sucht, verliert Wochen und im schlimmsten Fall die Auszahlung.

Aus meinem Alltag

Welche Praxis-Tipps sparen Ihnen Zeit vor dem Förderantrag?

Drei Tipps helfen, bevor Sie den ersten Antrag stellen: Fotografieren Sie jetzt Typenschild und Fassade, klären Sie die Nettogrundfläche aus den Grundrissen und prüfen Sie, wann Ihr nächster Mietvertrag verlängert wird. Das kostet eine Stunde und erspart später Rückfragen.

Tipp 1: Fotos machen, bevor jemand fragt

Typenschild der Heizung, Fassade von allen Seiten, Fenster, Dach. Ich brauche diese Fotos für den Bedarfsausweis, der Energieberater braucht sie für die Planung. Sie schicken sie per WhatsApp, ohne Termin.

Tipp 2: Die Fläche zuerst klären

Die Nettogrundfläche bestimmt die Fördergrenze von 500 EUR je m², den Deckel der Energieberatung und die Rechnung im Ausweis. Grundrisse aus der Bauakte reichen meist. Eine Zahl, drei Verwendungen.

Tipp 3: Den Mietvertrag im Blick haben

Läuft ein befristeter Gewerbemietvertrag 2027 aus und wird verlängert, ist das ab 1. Januar 2027 ein Vorlageanlass. Ein Bedarfsausweis aus 2026 bleibt zehn Jahre gültig und deckt diesen Fall ab.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Was ist die BEG-Förderung des BAFA für Nichtwohngebäude?

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierung in Deutschland. Das BAFA vergibt darin die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Zuschuss für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Komplettsanierungen laufen dagegen als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW, der Heizungstausch bei Unternehmen als KfW-Zuschuss 522.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Welche Fördersätze gelten beim BAFA für Nichtwohngebäude?

Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Effizienzverbesserung bestehender Heizungen werden mit 15 % gefördert, die Emissionsminderung an Biomasseanlagen mit 50 %. Fachplanung und Baubegleitung erhalten 50 %, gedeckelt auf 20.000 EUR. Grundlage ist die BEG-Richtlinie in der Fassung, die seit 21.07.2026 gilt. Mögliche Zusatzpunkte für einzelne Maßnahmen stehen im aktuellen BAFA-Merkblatt.

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Fördert das BAFA auch den Heizungstausch für Unternehmen?

Nein. Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Anlage läuft für Unternehmen und Nichtwohngebäude nicht über das BAFA, sondern über den KfW-Zuschuss 522. Er beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, laut KfW-Merkblatt 522 bis 28.000 EUR förderfähige Kosten bei bis zu 150 m² Nettogrundfläche. Das BAFA bleibt für Effizienzmaßnahmen an der bestehenden Heizung zuständig.

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Gilt der iSFP-Bonus auch für Gewerbeimmobilien?

Nicht pauschal. Bei Wohngebäuden bringt der individuelle Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte zusätzlich. Für Nichtwohngebäude weist die Übersicht der IHK Lippe zu Detmold zur BEG-Änderung vom 21.07.2026 nur für bestimmte Einzelmaßnahmen zusätzlich 5 Prozentpunkte aus. Welche Maßnahmen und Voraussetzungen gelten, prüfen Sie im aktuellen BAFA-Merkblatt, bevor Sie den Bonus einrechnen.

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Was bedeuten BEG, BEG EM und BEG NWG?

BEG ist das Oberprogramm. BEG EM steht für Einzelmaßnahmen, als Zuschuss beim BAFA. BEG NWG steht für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes, als Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW. Wer nur eine Maßnahme plant, ist beim BAFA richtig, wer das ganze Gebäude saniert, bei der KfW.

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Wer ist beim BAFA antragsberechtigt?

Unternehmen jeder Rechtsform, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Bund, Länder und politische Parteien sind ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, sonst entfällt die Förderung. Ein unterschriebener Liefer- oder Bauvertrag zählt bereits als Beginn, Planung und Beratung dagegen nicht.

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Fördert das BAFA auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Ja, über Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Gefördert werden 50 % des Beratungshonorars, gedeckelt nach Nettogrundfläche: 850 EUR unter 200 m², 2.500 EUR zwischen 200 und 500 m², 4.000 EUR über 500 m². Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen.

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Braucht man für die BAFA-Förderung einen Energieausweis?

Die BAFA-Merkblätter zu den Einzelmaßnahmen nennen den Energieausweis nicht als Fördervoraussetzung. Sinnvoll ist er trotzdem, weil er den Ausgangszustand dokumentiert. Ab 1. Januar 2027 ist bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung von Nichtwohngebäuden ohne gültigen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig.

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Wie rechne ich den BAFA-Zuschuss für mein Gebäude grob aus?

Multiplizieren Sie die Nettogrundfläche mit 500 EUR. Das ist die Obergrenze der förderfähigen Kosten für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Davon gibt es 15 %. Beispiel: 800 m² ergeben 400.000 EUR förderfähige Kosten und höchstens 60.000 EUR Zuschuss. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, zählen die tatsächlichen Kosten.

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Fazit

Was ist Ihr nächster Schritt?

Klären Sie zuerst, wo Ihr Gebäude heute steht. Dann wählen Sie das richtige Programm: BAFA für die Einzelmaßnahme, KfW für Komplettsanierung und Heizungstausch. Dann stellen Sie den Antrag. Und erst dann unterschreiben Sie den Vertrag.

Förderung ist kein Glück. Sie ist eine Reihenfolge.

Die meisten Fehler auf dieser Seite passieren, weil jemand schnell sein wollte. Langsam am Anfang ist schneller am Ende.

Den ersten Schritt kann ich Ihnen abnehmen. In der kostenlosen Vorprüfung sage ich Ihnen, welche Angaben ich brauche. Mit vollständigen Angaben haben Sie Ihren Bedarfsausweis morgen in der Inbox, zum Festpreis von 899 EUR.

Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

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Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
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