BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden. Was wird gefördert, was sind die Voraussetzungen — und was hat der Energieausweis damit zu tun?

Was ist die BEG-Förderung?

Die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für die energetische Sanierung und den Neubau von Gebäuden in Deutschland. Sie wird aufgeteilt in die Förderung von Komplettsanierungen (BEG WG für Wohngebäude, BEG NWG für Nichtwohngebäude) und Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Zuschuss — also nicht als rückzahlbares Darlehen. Die KfW fördert Komplettsanierungen und Neubau als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss.

Welche Maßnahmen fördert das BAFA bei Gewerbegebäuden?

Das BAFA fördert über BEG EM folgende Einzelmaßnahmen auch für Nichtwohngebäude:

15 %

Gebäudehülle

Dämmung Fassade, Dach, Bodenplatte; neue energieeffiziente Fenster und Türen; Rollläden

15 %

Anlagentechnik

Effizienzpumpen, Heizungsoptimierung, Wärmerückgewinnung, Regelungssysteme

bis 70 %

Heizungsanlage (fossil → erneuerbar)

Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Wärmenetz-Anschluss

15 %

Lüftungsanlage

Zentrale oder dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

15 %

Energiemanagementsystem

Gebäudeautomationsanlage, Smart-Meter, Energiemesssysteme

Angaben ohne Gewähr. Förderquoten können sich ändern. Aktuelle Konditionen auf bafa.de.

iSFP-Bonus: 5 % extra

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat, erhält auf viele BEG-EM-Maßnahmen einen zusätzlichen Bonus von 5 % Förderquote. Das kann bei größeren Sanierungsvorhaben erhebliche Beträge ausmachen.

Der iSFP ist ein separates Beratungsprodukt, das von einem Energieeffizienz-Experten auf der BAFA-Expertenliste erstellt wird. Grundlage ist in der Regel der Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Mehr zum Sanierungsfahrplan →

Welche Rolle spielt der Energieausweis bei der Förderung?

Für BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein bestehender Energieausweis nicht zwingend Voraussetzung. Allerdings:

  • • Der Energieausweis dokumentiert den Ausgangszustand und hilft bei der Maßnahmenplanung
  • • Für den iSFP (5 % Bonus) ist ein aktueller Bedarfsausweis nach DIN V 18599 die beste Grundlage
  • • Bei BEG NWG Komplettsanierung (KfW) ist ein detailliertes Energiegutachten und oft ein Bedarfsausweis erforderlich
  • • Der Energieausweis ist gesetzlich Pflicht bei Verkauf/Vermietung — unabhängig von Fördervorhaben

Empfehlung: Lassen Sie zuerst den Energieausweis erstellen, um den energetischen Ausgangspunkt zu kennen. Dann können Sie gezielt planen, welche Maßnahmen die größte Wirkung haben.

Weiterführende Informationen

Den energetischen Ausgangspunkt dokumentieren.

Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ist die Basis für Förderanträge und Sanierungsplanung. 899 EUR

Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner

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