Zeitkritisch: Umsetzung bis 2026

Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude — EPBD 2026

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die schlechtesten Gewerbegebäude bis 2030 und 2033 zu sanieren. Für Eigentümer zählt jetzt jeder Monat — wer früh handelt, kann noch fördern lassen.

Was ist die EPBD und warum ist sie relevant?

Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie, die im Mai 2024 in Kraft getreten ist. Sie legt fest, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ihren Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral machen müssen — mit verbindlichen Zwischenzielen für die schlechtesten Gebäude.

Für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros, Einzelhandel, Lagerhallen, Praxen etc.) gilt: Die 16 % der Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch müssen bis 2030 saniert sein. Die schlechtesten 26 % bis 2033. In Deutschland bedeutet das: Gebäude der Klasse F, G und H sind besonders betroffen.

Deutschland muss die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Frühestens Q3/Q4 2026 ist mit dem konkreten Gesetz zu rechnen — aber die Richtung ist klar: Eigentümer schlechter Gewerbegebäude müssen investieren.

Welche Gebäude sind betroffen?

Die EPBD zielt auf die sogenannten "worst-performing buildings" — die Gebäude mit dem schlechtesten Energieverbrauch. In der Praxis sind das:

Höchstes Risiko — Klassen G und H

Gebäude mit sehr hohem Primärenergiebedarf (über 260 kWh/m²a nach heutiger Skala). Klasse G entspricht in etwa dem untersten Quintil des deutschen Gewerbebestands. Diese Gebäude fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit unter die 16-%-Regelung für 2030.

Erhebliches Risiko — Klasse F

Gebäude in Klasse F (200–260 kWh/m²a) zählen zum schlechtesten Viertel und könnten unter die 26-%-Regelung für 2033 fallen. Die genaue Abgrenzung hängt von der deutschen Umsetzung ab.

Beobachten — Klasse E

Je nach Umsetzung und nationalem Gebäudebestand können auch Klasse-E-Gebäude betroffen sein. Eigentümer sollten den Ist-Zustand kennen und Szenarien durchrechnen.

Der Zeitplan — was wann kommt

  1. Mai 2024

    EPBD tritt in Kraft

    Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie ist verabschiedet und verbindlich für alle Mitgliedsstaaten.

  2. Mai 2026

    Umsetzungsfrist für Deutschland

    Deutschland muss die EPBD in nationales Recht umsetzen. Realistisch: Gesetz Q3/Q4 2026.

  3. 2030

    Erste Sanierungspflicht NWG

    Die 16 % der Nichtwohngebäude mit dem höchsten Energieverbrauch müssen Mindeststandards erfüllen.

  4. 2033

    Zweite Sanierungsstufe NWG

    Die schlechtesten 26 % der Nichtwohngebäude müssen saniert sein. Fast jedes vierte Gewerbegebäude ist betroffen.

  5. 2050

    Klimaneutraler Gebäudebestand

    Alle EU-Gebäude sollen bis 2050 nahezu klimaneutral sein — das Fernziel, das alle Zwischenschritte antreibt.

Was müssen Eigentümer jetzt tun?

Die Sanierungspflicht ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt — aber die Richtung ist klar und die Zeit wird knapp. Wer jetzt handelt, hat drei entscheidende Vorteile:

1.

Fördermittel nutzen

BAFA und KfW fördern heute Sanierungen mit bis zu 45 %. Bei gesetzlicher Pflicht entfällt möglicherweise die freiwillige Förderung.

2.

Planungssicherheit

Wer früh plant, kann Maßnahmen bündeln, Gewerke effizient koordinieren und günstigere Handwerkerpreise sichern.

3.

Werterhalt

Schlechte Effizienzklassen werden bei Verkauf und Vermietung zunehmend preisrelevant. Sanierte Gebäude erzielen höhere Preise.

Erster Schritt: Den Ist-Zustand kennen

Bevor Sie Sanierungsmaßnahmen planen, müssen Sie wissen, wo Ihr Gebäude heute steht. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 liefert genau das: eine detaillierte Analyse des energetischen Zustands, unabhängig vom Nutzerverhalten.

Mit dem Energieausweis in der Hand können Sie einschätzen, ob Ihr Gebäude zu den betroffenen worst-performing buildings gehört — und dann gezielt die nächsten Schritte einleiten: Sanierungsfahrplan erstellen, BAFA-Förderung beantragen, KfW-Kredit prüfen.

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Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner

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