Energieausweis speziell für Bedarfsausweis für Gewerbe
Bedarfsausweis für Gewerbe, die bessere Wahl für Nichtwohngebäude
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für gewerbliche Immobilien: unabhängig von Verbrauchsdaten, EPBD-konform und mit Modernisierungsempfehlungen. 899 EUR
899 EUR Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Festpreis
Bedarfsausweis NWG nach DIN V 18599, kostenlose Vorprüfung inklusive
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
„Perfekt! Herzlichen Dank!“
Eberhard Gregory
Deutschland
„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“
Tanja Haase
Deutschland
„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“
Michael Schrenk
Dassendorf
Besonderheiten bei Bedarfsausweis für Gewerbe
- Grundrisse aller Etagen mit Angabe der Nutzungszonen (Büro, Lager, Verkauf, Produktion etc.) und Nettogrundflächen
- Technische Angaben zur Heizungsanlage: Typ, Energieträger, Baujahr und Nennleistung
- Angaben zur Gebäudehülle: Wandaufbau, Dachkonstruktion, Fenster und Verglasung (U-Werte oder Baujahr als Orientierung)
- Informationen zu Lüftungsanlage (zentral/dezentral, Wärmerückgewinnung) und Beleuchtungssystem (Lichtquellentyp, Leistung)
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Bedarfsausweis für Gewerbe?
Der Bedarfsausweis ist die ingenieurmäßige Methode zur Energiebewertung von Nichtwohngebäuden. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der auf gemessenen Verbräuchen der letzten drei Jahre basiert, berechnet der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften und Anlagentechnik nach DIN V 18599. Das macht ihn unabhängig vom Nutzerverhalten. Wichtig: Das GModG erlaubt ab 2027 keine neuen Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr, und Banken werden bei Finanzierungen dann Bedarfsausweise verlangen. Wir stellen deshalb grundsätzlich nur noch Bedarfsausweise aus, zum Festpreis von 899 EUR. Vorhandene Verbrauchsdaten dienen uns als Realitätscheck der Berechnung.
Verbrauchsausweis
Wird nicht mehr angeboten
- ✗ GModG: ab 2027 für NWG nicht mehr zulässig
- ✗ Banken werden neue Bedarfsausweise verlangen
- ✓ Verbrauchsdaten nutzen wir als Realitätscheck
Bedarfsausweis
899 EUR Festpreis, unser einziges Produkt
- ✓ Zukunftssicher, auch nach 2027 der Standard
- ✓ Funktioniert ohne Verbrauchsdaten
- ✓ EPBD-konform, mit Modernisierungsempfehlungen
Warum wir keine Verbrauchsausweise mehr erstellen, lesen Sie hier im Detail. Die kostenlose Vorprüfung klärt alles Weitere.
EPBD 2026: Was ändert sich für Bedarfsausweis für Gewerbe?
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ist das Instrument der Wahl für die Anforderungen der EPBD 2024 (EU-Gebäuderichtlinie). Die Richtlinie schreibt vor, dass ab 2030 gewerbliche Gebäude Mindest-Energiestandards erfüllen müssen. Der Bedarfsausweis liefert die normierte Berechnungsgrundlage für Sanierungsfahrpläne, Fördermittelanträge und den Nachweis gegenüber Behörden. Er ist der einzige Ausweistyp, der Modernisierungsempfehlungen nach DIN V 18599 enthält und damit aktiv zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt. Investoren und institutionelle Eigentümer setzen zunehmend auf den Bedarfsausweis, da er eine valide Basis für ESG-Bewertungen und Portfolioanalysen bietet.
Preisvergleich
| Anbieter | Ausweistyp | Preis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Lokaler Energieberater | Bedarfsausweis NWG | 1.500 bis 5.000 EUR | Vor-Ort-Begehung, aufwendige Messung, lange Bearbeitungszeit |
| Große Prüfinstitute / TÜV | Bedarfsausweis NWG | 2.000 bis 8.000 EUR | Paketlösungen für Portfolios, hohe Mindestpreise |
| Online-Anbieter (Massenmarkt) | Bedarfsausweis NWG | nicht verfügbar | Massenanbieter fokussieren auf Wohngebäude, NWG-Bedarfsausweis oft nicht im Angebot |
| gewerbepass.de | Bedarfsausweis NWG | 899 EUR | DIN V 18599, EPBD-konform, Modernisierungsempfehlungen, DIBt-registriert, kein Vor-Ort-Termin |
Alle Preise sind Festpreise.
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Häufige Fragen zum Energieausweis für Bedarfsausweis für Gewerbe
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Gewerbe?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen der letzten drei Betriebsjahre und spiegelt damit auch das Nutzerverhalten wider. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes nach DIN V 18599, unabhängig davon, wer das Gebäude wie nutzt. Der Bedarfsausweis gilt als aussagekräftiger, und mit dem GModG ist die Entscheidung ohnehin gefallen: Ab 2027 sind Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wann ist der Bedarfsausweis für Gewerbe gesetzlich vorgeschrieben?
Der Bedarfsausweis ist für Neubauten nach GEG grundsätzlich Pflicht, ebenso für Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten (weniger als 3 vollständige Betriebsjahre), nach Kernsanierung und bei stark wechselnder Nutzung. Bei Bestandsgebäuden besteht formal noch bis Ende 2026 ein Wahlrecht, doch das GModG beendet die Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude ab 2027. Wer heute einen neuen Ausweis braucht, fährt mit dem Bedarfsausweis auf der sicheren Seite, auch gegenüber Banken, die bei Finanzierungen zunehmend Bedarfsausweise verlangen. Für KfW-Fördermittel (BEG) ist ohnehin stets ein Bedarfsausweis erforderlich.
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Wie lange dauert die Erstellung eines Bedarfsausweises für ein Gewerbeobjekt?
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung bei gewerbepass.de in der Regel 24 Stunden. Bei einfachen Objekten (Bürogebäude, Werkstatt mit klaren Zonen) auch schneller. Wir klären im kostenlosen Vorabgespräch genau, welche Unterlagen benötigt werden.
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Kann ich mit dem Bedarfsausweis Fördergelder beantragen?
Nicht direkt. Der Bedarfsausweis allein reicht für Förderanträge bei der KfW (BEG Nichtwohngebäude) nicht aus, dort ist ein Energieeffizienz-Experten-Gutachten und in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich. Allerdings liefert der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 die Ausgangsdaten und Berechnungsgrundlage, auf der weiterführende Energieberatungen und Förderanträge aufbauen. Wir können Sie bei Bedarf an zugelassene Energieeffizienz-Experten vermitteln.
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Was ist in den Modernisierungsempfehlungen des Bedarfsausweises enthalten?
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 enthält standardmäßig Modernisierungsempfehlungen, die auf den berechneten Schwachstellen des Gebäudes basieren. Typische Empfehlungen für Gewerbeobjekte umfassen: Fassadendämmung, Fenstererneuerung, Heizungstausch, Lüftungswärmerückgewinnung, LED-Beleuchtungsumrüstung und Solarenergienutzung. Diese Empfehlungen sind nicht bindend, geben aber eine wertvolle Orientierung für Investitionsentscheidungen und Sanierungsplanung.
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Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner