Energieausweis speziell für Bedarfsausweis für Gewerbe
Bedarfsausweis für Gewerbe, die bessere Wahl für Nichtwohngebäude
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für gewerbliche Immobilien: unabhängig von Verbrauchsdaten, EPBD-konform und mit Modernisierungsempfehlungen. 899 EUR
899 EUR Festpreis. Persönlich. Liefertermin nach Prüfung der vollständigen Unterlagen.
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Festpreis
Bedarfsausweis NWG nach DIN V 18599, kostenlose Vorprüfung inklusive
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
105 Bewertungen · 5 von 5 Sternen
5 von 5 Sternen
„Besten Dank für die schnelle Bearbeitung und bis ganz bald.“
Simon Schäfer · Schäfer Immobilien
Deutschland
5 von 5 Sternen
„Mit dem Service bin ich sehr zufrieden und empfehle Sie sehr gerne weiter!“
Heike Bödecker
Hannover
5 von 5 Sternen
„Die Unterlagen sind vollständig bei mir eingegangen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.“
Elyes Ben Brahim · Longhi Immo/Consult
Hannover
Besonderheiten bei Bedarfsausweis für Gewerbe
- Grundrisse aller Etagen mit Angabe der Nutzungszonen (Büro, Lager, Verkauf, Produktion etc.) und Nettogrundflächen
- Technische Angaben zur Heizungsanlage: Typ, Energieträger, Baujahr und Nennleistung
- Angaben zur Gebäudehülle: Wandaufbau, Dachkonstruktion, Fenster und Verglasung (U-Werte oder Baujahr als Orientierung)
- Informationen zu Lüftungsanlage (zentral/dezentral, Wärmerückgewinnung) und Beleuchtungssystem (Lichtquellentyp, Leistung)
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Bedarfsausweis für Gewerbe?
Der Bedarfsausweis ist die ingenieurmäßige Methode zur Energiebewertung von Nichtwohngebäuden. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis berechnet er den Energiebedarf anhand von Gebäude und Anlagentechnik nach DIN V 18599 und ist damit unabhängig vom Nutzerverhalten. Das GModG erlaubt ab 2027 keine neuen Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr. Banken können bei Finanzierungen einen aktuellen Bedarfsausweis verlangen; eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Wir stellen deshalb grundsätzlich Bedarfsausweise zum Festpreis von 899 EUR aus und nutzen Verbrauchsdaten als Realitätscheck.
Verbrauchsausweis
Wird nicht mehr angeboten
- ✗ GModG: ab 2027 für NWG nicht mehr zulässig
- ✗ Finanzierer können einen aktuellen Bedarfsausweis fordern
- ✓ Verbrauchsdaten nutzen wir als Realitätscheck
Bedarfsausweis
899 EUR Festpreis, unser einziges Produkt
- ✓ Zukunftssicher, auch nach 2027 der Standard
- ✓ Funktioniert ohne Verbrauchsdaten
- ✓ EPBD-konform, mit Modernisierungsempfehlungen
Warum wir keine Verbrauchsausweise mehr erstellen, lesen Sie hier im Detail. Die kostenlose Vorprüfung klärt alles Weitere.
EPBD 2026: Was ändert sich für Bedarfsausweis für Gewerbe?
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ist das Instrument der Wahl für die Anforderungen der EPBD 2024 (EU-Gebäuderichtlinie). Die Richtlinie schreibt vor, dass ab 2030 gewerbliche Gebäude Mindest-Energiestandards erfüllen müssen. Der Bedarfsausweis liefert die normierte Berechnungsgrundlage für Sanierungsfahrpläne, Fördermittelanträge und den Nachweis gegenüber Behörden. Er ist der einzige Ausweistyp, der Modernisierungsempfehlungen nach DIN V 18599 enthält und damit aktiv zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt. Investoren und institutionelle Eigentümer setzen zunehmend auf den Bedarfsausweis, da er eine valide Basis für ESG-Bewertungen und Portfolioanalysen bietet.
Preisvergleich
| Anbieter | Ausweistyp | Preis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| gewerbepass.de | Kostenlose Vorprüfung | 0 EUR | Vorhandene Unterlagen prüfen und offene Fragen klären |
| gewerbepass.de | Bedarfsausweis NWG | 899 EUR | DIN V 18599, EPBD-konform, Modernisierungsempfehlungen, DIBt-registriert, kein Vor-Ort-Termin |
Alle Preise sind Festpreise.
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Unterlagen einreichen
Senden Sie vorhandene Pläne, Fotos und Angaben zur Anlagentechnik für die kostenlose Vorprüfung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.
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Ausweis beauftragen
Nach Prüfung der vollständigen Daten stimmen wir Auftrag und Liefertermin ab. Ein berechtigter Partner stellt den Bedarfsausweis aus und registriert ihn beim DIBt.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Bedarfsausweis für Gewerbe
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Gewerbe?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen der letzten drei Betriebsjahre und spiegelt damit auch das Nutzerverhalten wider. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes nach DIN V 18599, unabhängig davon, wer das Gebäude wie nutzt. Der Bedarfsausweis gilt als aussagekräftiger, und mit dem GModG ist die Entscheidung ohnehin gefallen: Ab 2027 sind Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wann ist der Bedarfsausweis für Gewerbe gesetzlich vorgeschrieben?
Der Bedarfsausweis ist für Neubauten nach GModG grundsätzlich Pflicht, ebenso für Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten (weniger als 3 vollständige Betriebsjahre), nach Kernsanierung und bei stark wechselnder Nutzung. Bei Bestandsgebäuden besteht formal noch bis Ende 2026 ein Wahlrecht, doch die GModG-Novelle beendet die Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude ab 2027. Wer heute einen neuen Ausweis braucht, fährt mit dem Bedarfsausweis auf der sicheren Seite, auch gegenüber Banken, die bei Finanzierungen zunehmend Bedarfsausweise verlangen. Für KfW-Fördermittel (BEG) ist ohnehin stets ein Bedarfsausweis erforderlich.
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Wie lange dauert die Erstellung eines Bedarfsausweises für ein Gewerbeobjekt?
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung bei gewerbepass.de in der Regel 24 Stunden. Bei einfachen Objekten (Bürogebäude, Werkstatt mit klaren Zonen) auch schneller. Wir klären im kostenlosen Vorabgespräch genau, welche Unterlagen benötigt werden.
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Kann ich mit dem Bedarfsausweis Fördergelder beantragen?
Nicht direkt. Der Bedarfsausweis allein reicht für Förderanträge bei der KfW (BEG Nichtwohngebäude) nicht aus, dort ist ein Energieeffizienz-Experten-Gutachten und in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich. Allerdings liefert der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 die Ausgangsdaten und Berechnungsgrundlage, auf der weiterführende Energieberatungen und Förderanträge aufbauen. Wir können Sie bei Bedarf an zugelassene Energieeffizienz-Experten vermitteln.
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Was ist in den Modernisierungsempfehlungen des Bedarfsausweises enthalten?
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 enthält standardmäßig Modernisierungsempfehlungen, die auf den berechneten Schwachstellen des Gebäudes basieren. Typische Empfehlungen für Gewerbeobjekte umfassen: Fassadendämmung, Fenstererneuerung, Heizungstausch, Lüftungswärmerückgewinnung, LED-Beleuchtungsumrüstung und Solarenergienutzung. Diese Empfehlungen sind nicht bindend, geben aber eine wertvolle Orientierung für Investitionsentscheidungen und Sanierungsplanung.
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