Ihr Spezialist für Nichtwohngebäude in Saarland
Wissen Sie, wie Ihre Gewerbeimmobilie in Saarland beim Energieausweis wirklich abschneidet?
In Saarland stellt gewerbepass® Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 aus, zum Festpreis von 899 EUR. Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab Best-Case und Worst-Case, die Abwicklung läuft bundesweit digital und ohne Vor-Ort-Termin.
Auf einen Blick
- Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- 899 EUR Festpreis, Endpreis nach § 19 UStG
- Kostenlose Vorprüfung vor der Beauftragung
- Digitale Abwicklung, ohne Vor-Ort-Termin
Festpreis. Persönlich. Liefertermin nach Prüfung der vollständigen Unterlagen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenSo erreichen Sie mich persönlich:
grosser@gewerbepass.de0152 060 777 67 (auch WhatsApp)
Stephan Grosser
Gründer & Geschäftsführer
Saarland, Steckbrief
Quellen: Statistisches Amt Saarland, Bulwiengesa, AENGEVELT
In welchen Städten in Saarland gibt es eigene Seiten zum Energieausweis für Gewerbe?
Für eine Stadt in Saarland gibt es eine eigene Stadtseite: Saarbrücken. Dort stehen Gewerbelagen und Zuständigkeiten der jeweiligen Stadt, die Leistung ist überall dieselbe: Bedarfsausweis zum Festpreis, bundesweit digital.
Was kostet ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude in Saarland?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet bei gewerbepass® 899 EUR zum Festpreis, in Saarland genauso wie überall in Deutschland. Davor steht die kostenlose Vorprüfung: Sie sehen, welche Unterlagen schon reichen, was fehlt und wo das Gebäude im besten und im ungünstigsten Fall landet.
Ein Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik nach DIN V 18599. Verbrauchsabrechnungen müssen Sie dafür nicht beim Versorger anfordern. Sie schicken, was Sie haben, und wir erledigen den Rest.
Für Mischgebäude, etwa Laden mit Wohnungen darüber, gilt bis 31. Dezember 2026 ein Paket aus zwei Ausweisen für 899 EUR. Ab 1. Januar 2027 ist es ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenIm Festpreis enthalten
- Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
- Vollständiger Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- Zonierung (bis zu 4 Nutzungszonen)
- Modernisierungsempfehlungen
- DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
- 10 Jahre gültig
- Professionelles 5-seitiges PDF
- Persönliche Beratung durch Stephan Grosser
899 EUR, Endpreis gem. § 19 UStG.
Was gilt bis Ende 2026, was ab 1. Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bundesweit, also auch für Nichtwohngebäude in Saarland. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
| Thema | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Zulässige Ausweisart für Nichtwohngebäude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, im Bestand gilt Wahlfreiheit (§ 80, § 82 GModG). | Nur der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist auf Gebäude beschränkt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 80 Abs. 3, § 82 Abs. 1 GModG). |
| Effizienzklassen für Nichtwohngebäude | Keine Klasse. Die Skala A+ bis H gibt es nur für Wohngebäude (§ 86, Anlage 10 GModG). | Neue Klassen A bis G nach dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A nur für Nullemissionsgebäude (§ 86 Abs. 3, Anlage 10a GModG). |
| Anlässe für die Vorlage | Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing: Vorlage beim Interessenten, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). | Zusätzlich die Verlängerung eines solchen Vertrages. Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Ausnahmen | Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (§ 79 Abs. 4 GModG). | Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Es bleiben Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG). |
| Mischgebäude | Zwei Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GModG). Bei uns als Paket für 899 EUR, der Wohnausweis ist geschenkt. | Ein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude (§ 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Gültigkeit bestehender Ausweise | 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). | Ausweise aus 2026 bleiben 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht gibt es nicht (§ 79 Abs. 3, § 112 GModG). |
Wer 2026 noch bestellt, bekommt einen Bedarfsausweis nach heutigem Recht, 10 Jahre gültig, für 899 EUR Festpreis.
Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Verkündungstext der Novelle vom 23. Juli 2026) und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung).
Wann brauchen Eigentümer in Saarland einen Energieausweis für Gewerbe?
Immer dann, wenn ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Der Ausweis muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). Das Baujahr befreit nie: Auch ein Gewerbebau von 1965 braucht einen Ausweis, wenn er neu vermietet wird.
Ausgenommen sind nach § 79 Abs. 4 GModG heute Baudenkmäler und kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche, dazu Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG wie Kirchen. Ab 1. Januar 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme, kleine Gebäude sind dann erst unterhalb von 50 m² ausgenommen.
Wer Ausweis oder Pflichtangaben vergisst, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 EUR (§ 108 GModG). Verfolgt wird das nach Landesrecht durch die Bauaufsicht. In der Praxis ist das größere Risiko die Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben in der Anzeige, auch für Makler.
Die Primärquellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de.
Wie sieht der Markt für Nichtwohngebäude in Saarland aus?
Gewerbeimmobilien, Bürogebäude, Einzelhandel und Mischgebäude, wo in Saarland Energieausweise gebraucht werden.
Ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude im Saarland ist Pflicht, sobald Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Spätestens zur Besichtigung muss er vorliegen, so verlangt es § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Wir erstellen ihn als Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 €, und 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt er in Ihrer Inbox. Vielleicht wollen Sie gerade eine Halle in Dillingen verpachten, ein Büro in Saarbrücken verkaufen oder einen Laden in Neunkirchen neu vermieten. Dann fragt der Interessent nach dem Ausweis, und der Termin rückt näher. Das darf nicht kompliziert sein. Der saarländische Gewerbeimmobilienmarkt ist im Vergleich zu größeren Bundesländern überschaubar, aber stabil und durch seine zentrale Lage zwischen Frankreich und Luxemburg geprägt. Laut Statistischem Landesamt lebten Ende 2025 1.007.342 Menschen im Saarland. Saarbrücken ist das wirtschaftliche Zentrum, ergänzt durch Neunkirchen, Homburg, Saarlouis und Dillingen. Für Büros in Saarbrücken sehe ich in meiner eigenen Marktbeobachtung 2026 eine Spitzenmiete von 14,50 bis 16,50 €/m². Industrie und Logistik leben von der starken Tradition in Automobilzulieferung, Maschinenbau und Metallverarbeitung, große Industrieparks liegen in Dillingen, Saarlouis und Neunkirchen. Das Saarland hat eine besonders hohe industrielle Prägung. Für Sie als Eigentümer heißt das: viele Hallen, Werkstätten und Verwaltungsbauten aus den 1950er bis 1970er Jahren, deren Werte ohne gute Vorbereitung schlechter aussehen als nötig. Nach meiner Schätzung werden im Saarland jährlich 800 bis 1.200 Energieausweise für Nichtwohngebäude benötigt. Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 arbeiten wir mit Gewerbeimmobilien und rechnen jedes Gebäude mit Best-Case-Optimierung. Ihre Daten schicken Sie mir telefonisch oder per Foto, niemand muss dafür in Ihr Gebäude. Starten Sie mit der kostenlosen Vorprüfung oder rufen Sie mich an: 0152 060 777 67.
Saarbrücken
Größter Büromarkt des Landes, nach meiner Marktbeobachtung mit ca. 700.000 m² Bürofläche. Erheblicher Anteil an Gebäuden der 1950er bis 1970er Jahre mit hohem Sanierungsbedarf. Mein Tipp: Schicken Sie mir bei Büros aus dieser Zeit ein Foto vom Typenschild des Heizkessels mit, das erspart uns beiden Rückfragen.
Saarlouis
Fokus auf Industrie- und Logistikflächen. Ältere Bestandsgebäude neben modernen Produktionshallen. Nach dem Ende der Focus-Produktion bei Ford 2025 werden Hallen im Umfeld neu genutzt und neu vermietet, und jede neue Vermietung braucht einen gültigen Energieausweis.
Homburg
Mischung aus moderner Klinik-Architektur und älteren Industriehallen der 1960er bis 80er Jahre. Praxen, Labore und Büros rund um das Klinikum laufen oft über befristete Mietverträge, und ab 01.01.2027 löst auch die Verlängerung eines solchen Vertrags die Vorlagepflicht aus.
Neunkirchen
Viele Nachkriegsbauten und ältere Geschäftshäuser im Zentrum. Sanierungsbedarf bei Einzelhandelsimmobilien. Bei Läden fließen große Schaufensterflächen und die Beleuchtung stark in den Bedarf ein, deshalb helfen mir Fotos der Fassade und der Deckenleuchten bei einer genauen Berechnung.
Welche Regeln gelten in Saarland für den Energieausweis?
Ihre Pflichten beim Energieausweis ergeben sich aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz, einem Bundesgesetz, das im Saarland unmittelbar gilt; die Landesbauordnung des Saarlandes regelt vor allem Bauverfahren, Brandschutz und Standsicherheit. Kontrolliert wird per Stichprobe über die Registriernummer des DIBt, und ein fehlender oder falscher Ausweis bei Verkauf oder Vermietung kann nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 € kosten. Bis 31.12.2026 dürfen Sie für ein Nichtwohngebäude noch zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen, berechnet wird der Bedarf nach DIN V 18599:2018-09. Ab 01.01.2027 gibt es für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Effizienzklassen A bis G, digital in maschinenlesbarem Format und nach DIN/TS 18599:2025-10. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Die SIKB, die Saarländische Investitionskreditbank, führt Förderdarlehen für betriebliche Investitionen und Energieeffizienz, zum Beispiel das Saarland-Darlehen für Klimaschutz und Energieeffizienz (SKE); ob ein Programm gerade offen ist und zu welchen Konditionen, prüfen Sie vor dem Antrag direkt bei der SIKB. Im Februar 2026 hat die Landesregierung zusätzlich ein Wachstumspaket über 65 Millionen Euro für Mittelstand und Start-ups angekündigt, das auf Finanzierung und Investitionen zielt und keine Förderung für den Energieausweis ist. Bundesweit kommt für Sanierungen der KfW-Kredit 263 für Nichtwohngebäude infrage. Die Energieagentur Saarland (EAS) berät Kommunen und Unternehmen. Saarbrücken hat ein integriertes Klimaschutzkonzept, setzt aber auf freiwillige Maßnahmen. Das Denkmalschutzgesetz des Saarlandes erfordert die Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt bei energetischen Sanierungen an denkmalgeschützten Nichtwohngebäuden. Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen, ab 01.01.2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis.
Was die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) für Saarland bedeutet
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) bringt ab 1. Januar 2027 erstmals Effizienzklassen für Nichtwohngebäude, und zwar von A bis G. Die Klasse ergibt sich aus dem Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude, einem rechnerischen Zwilling Ihres Gebäudes mit gleicher Geometrie und Nutzung. Klasse A erreicht nur ein Nullemissionsgebäude mit einem Faktor bis 1,0, über 2,95 heißt Klasse F, über 3,5 heißt Klasse G. Die Skala A+ bis H gilt weiter nur für Wohngebäude. Nach § 40 GModG darf der Primärenergiebedarf bestimmter bestehender Nichtwohngebäude ab 01.01.2030 höchstens das 3,5-fache des Referenzwerts betragen, ab 01.01.2033 höchstens das 2,95-fache. Die Gesetzesbegründung schätzt, dass bundesweit zunächst ungefähr die schlechtesten 16 % betroffen sind, ab 2033 ungefähr 26 %. Ein großer Teil der saarländischen Nichtwohngebäude wurde vor 1979 errichtet, viele davon in der Nachkriegszeit mit der industriellen Tradition des Saarlandes. Wichtig für Ihre Planung: Der Energieausweis selbst löst keine Sanierungspflicht aus. Baudenkmäler sind nur bis 31. Dezember 2026 ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Mein Tipp aus dem Alltag: Lassen Sie mich in der kostenlosen Vorprüfung einschätzen, wo Ihr Gebäude ungefähr steht, dann planen Sie Investitionen für 2030 in Ruhe statt unter Zeitdruck.
Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis für ein Gebäude in Saarland?
Schicken Sie, was vorhanden ist. In der kostenlosen Vorprüfung sagen wir Ihnen, was davon trägt und was noch fehlt. Typische Unterlagen sind:
- Bauantrag oder Baugenehmigung
- Grundrisse aller Geschosse, Grundlage der Zonierung nach DIN V 18599
- Baubeschreibung
- Schnitte und Ansichten
- Fotos vom Gebäude, außen und innen
- Unterlagen zur Heiztechnik, falls vorhanden
Fehlende Pläne sind der Normalfall und kein Hindernis. Fotos vom Handy und ein Telefonat zur Anlagentechnik genügen oft, ob die Daten für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Was kommt ab 2030 auf Nichtwohngebäude in Saarland zu?
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ab 2030 beziehungsweise 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen. Der Jahres-Primärenergiebedarf darf dann höchstens das 3,5-fache (ab 1. Januar 2030) und später das 2,95-fache (ab 1. Januar 2033) des Referenzgebäudes betragen.
Das trifft nach der Gesetzesbegründung ungefähr die schlechtesten 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent der Gebäude. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Abriss, Betriebsaufgabe, Baudenkmälern oder Unzumutbarkeit. Der Energieausweis selbst löst die Pflicht nicht aus, der Nachweis nach § 41 GModG ist nur auf Verlangen der Behörde zu erbringen.
Für Eigentümer heißt das: Wer heute weiß, wo sein Gebäude steht, kann Sanierungen planen, statt später unter Zeitdruck zu handeln. Der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungsempfehlungen ist dafür die Grundlage.
Welche Stellen in Saarland helfen bei Fragen zu Bau und Energie weiter?
Nützlich für Bauanträge, Rückfragen zu landesspezifischen Vorgaben und Förderprogramme.
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Abteilung Bauen
Oberste Bauaufsichtsbehörde
Energieagentur Saarland (EAS)
Landesenergieagentur
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Verbraucherzentrale
IHK Saarland
IHK-Dachorganisation
Wie läuft der Energieausweis für Ihr Gewerbe in Saarland ab?
Woanders füllen Sie Formulare aus und warten. Hier schicken Sie eine E-Mail und wissen innerhalb eines Werktags, was Ihr Ausweis in Saarland kostet.
Unterlagen einreichen
Senden Sie vorhandene Pläne, Fotos und Angaben zur Anlagentechnik für die kostenlose Vorprüfung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.
Vorprüfung besprechen
Sie erfahren, welche Unterlagen vorliegen, was noch fehlt und wie es weitergeht. Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Ausweis beauftragen
Nach Prüfung der vollständigen Daten stimmen wir Auftrag und Liefertermin ab. Ein berechtigter Partner stellt den Bedarfsausweis aus und registriert ihn beim DIBt.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude in Saarland
Was kostet ein Energieausweis für Gewerbegebäude im Saarland?
Bei gewerbepass® zahlen Sie einen Festpreis: 899 € für den Bedarfsausweis Ihres Nichtwohngebäudes, egal ob Büro in Saarbrücken, Halle in Dillingen oder Laden in Neunkirchen. Die Vorprüfung vorher ist kostenlos. Verbrauchsausweise biete ich nicht an, ab 2027 wird für Nichtwohngebäude ohnehin nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt. Fragen beantworte ich unter 0152 060 777 67.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Brauche ich für mein Ford-Zulieferer-Gebäude in Saarlouis einen Energieausweis?
In aller Regel ja. Wer ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, muss nach § 80 GModG spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Bis Ende 2026 ausgenommen sind kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler. Ab 2027 zählt auch die Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags. Die kostenlose Vorprüfung von gewerbepass® klärt Ihren Fall.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wie funktioniert gewerbepass® im Saarland?
In drei Schritten. Erstens fordern Sie die kostenlose Vorprüfung an oder rufen mich unter 0152 060 777 67 an. Zweitens schicken Sie mir Grundrisse, Baujahr und Fotos der Heizung per WhatsApp oder nennen die Daten am Telefon; die Vorprüfung zeigt Ihnen Best Case und Worst Case. Drittens liegt Ihr Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Gibt es Förderprogramme im Saarland?
Ja, vor allem für Sanierungen. Die SIKB führt Förderdarlehen für betriebliche Investitionen und Energieeffizienz, etwa das Saarland-Darlehen für Klimaschutz und Energieeffizienz (SKE); den aktuellen Stand nennt die SIKB. Bundesweit kommt der KfW-Kredit 263 für Nichtwohngebäude infrage, die Energieagentur Saarland berät Unternehmen. Ihr Bedarfsausweis von gewerbepass® liefert die passenden Modernisierungsempfehlungen. Starten Sie mit der kostenlosen Vorprüfung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Bleibt mein 2026 ausgestellter Energieausweis ab 2027 gültig?
Ja. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung, auch wenn ab 01.01.2027 neue Regeln, die Klassen A bis G für Nichtwohngebäude und ein digitales Format gelten. Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf die neue Skala. Wer 2026 bei gewerbepass® bestellt, erhält einen Bedarfsausweis nach heute geltendem Recht, der bis 2036 nutzbar bleibt.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wann brauche ich in Saarland einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude?
Ein gültiger Energieausweis muss nach § 80 GModG bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing rechtzeitig vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden, unabhängig vom Baujahr. Das gilt in Saarland wie im ganzen Bundesgebiet. Ab 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines solchen Vertrages als Anlass hinzu.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was ändert sich ab 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude in Saarland?
Ab 1. Januar 2027 ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und es gibt erstmals die Effizienzklassen A bis G. Die Denkmal-Ausnahme entfällt, und Mischgebäude erhalten einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen. Ausweise, die 2026 ausgestellt werden, bleiben 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG).
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Jetzt wissen Sie alles. Außer wie Ihr Gebäude abschneidet.
Eine Nachricht an mich, und innerhalb eines Werktags wissen Sie, was Ihr Energieausweis kostet und wie Ihr Gebäude mit und ohne Optimierung abschneidet. Kostenlos. Unverbindlich. Persönlich.