Energieausweis speziell für Gastronomie / Hotel
Energieausweis für Gastronomie und Hotel
Bedarfsausweis für Restaurants, Cafés, Hotels und Pensionen. Festpreis 899 EUR, rechtssicher für Verkauf und Vermietung Ihrer Gastronomieimmobilie.
Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Festpreis
Bedarfsausweis nach DIN V 18599 inkl. DIBt-Registrierung
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
„Perfekt! Herzlichen Dank!“
Eberhard Gregory
Deutschland
„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“
Tanja Haase
Deutschland
„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“
Michael Schrenk
Dassendorf
Besonderheiten bei Gastronomie / Hotel
- Energie- und Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Gas, Heizöl, Fernwärme), getrennt von Küchenenergie sofern möglich
- Grundriss mit Angabe von Gastraum, Küche, Hotel-/Übernachtungsbereich, Nebenräumen und beheizten Außenbereichen (Wintergarten)
- Angaben zur Lüftungsanlage und Dunstabzugsanlage (Küche), Klimaanlage (Gastraum/Zimmer)
- Warmwasserversorgung: zentral oder dezentral, Solaranlage vorhanden (Baujahr und Kollektorfläche)
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Gastronomie / Hotel?
Für Gastronomie- und Hotelimmobilien erstellen wir ausschließlich Bedarfsausweise nach DIN V 18599, zum Festpreis von 899 EUR. Zwei Gründe: Erstens beendet das GModG ab 2027 die Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude, Banken werden bei Finanzierungen dann Bedarfsausweise verlangen, ein heutiger Verbrauchsausweis wäre trotz 10 Jahren Gültigkeit bald totes Kapital. Zweitens ist gerade in der Gastronomie die Abgrenzung zwischen gebäudebezogener Energie und Prozessenergie (Kochen, Kühlen, Geschirrspülen) kaum sauber möglich, Küchenenergie verzerrt jeden Verbrauchskennwert. Der Bedarfsausweis bildet ausschließlich gebäudebezogene Werte ab. Ihre Verbrauchsdaten nutzen wir gern als Realitätscheck der Berechnung.
Verbrauchsausweis
Wird nicht mehr angeboten
- Ab 2027 für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig (GModG)
- Banken verlangen bei Finanzierungen zunehmend Bedarfsausweise
- Verbrauchsdaten dienen nur noch als Realitätscheck der Berechnung
Bedarfsausweis
899 EUR Festpreis
- ✓ Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599
- ✓ Auch nach dem GModG ab 2027 zulässig
- ✓ Inkl. DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen
Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab, wo Ihr Gebäude auf der Effizienzskala landet.
EPBD 2026: Was ändert sich für Gastronomie / Hotel?
Gastronomie- und Hotelgebäude vereinen gleich mehrere energetische Risikofaktoren: Hoher Warmwasserbedarf für Küche und Gästezimmer, leistungsstarke Dunstabzugs- und Küchenbelüftungsanlagen, die permanent konditionierte Luft nach außen abführen, sowie Kühl- und Tiefkühlaggregate im Dauerbetrieb. Diese Kombination macht Gastronomieimmobilien zu den energieintensivsten Nichtwohngebäuden und damit zu einem Schwerpunkt der EPBD 2024. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zeigt, ob Ihr Gebäude zu den sanierungspflichtigen 15% gehört, und identifiziert, wo Lüftungswärmerückgewinnung, bessere Gebäudedämmung oder Solarwärme den Energiebedarf am wirksamsten senken.
Preisvergleich
| Anbieter | Ausweistyp | Preis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Lokaler Energieberater | Bedarfsausweis | 1.500 bis 3.500 EUR | Begehung erforderlich, komplexe Küchenzonierung |
| Online-Anbieter (Massenmarkt) | Verbrauchsausweis | 299 bis 499 EUR | Kein NWG-Spezialist, Gastronomie oft nicht abbildbar |
| gewerbepass.de | Bedarfsausweis NWG | 899 EUR | DIN V 18599, Küchen- und Übernachtungsnutzung differenziert, EPBD-konform, kein Vor-Ort-Termin |
Alle Preise sind Festpreise.
Detaillierte Preisübersicht ansehen →So funktioniert es, in 3 Schritten
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Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.
Klarheit bekommen
Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich, die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.
In 24h Ausweis erhalten
Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Gastronomie / Hotel
Mein Restaurant ist in einem alten Fachwerkgebäude, ist ein Energieausweis überhaupt möglich?
Ja. Auch denkmalgeschützte oder historische Gebäude benötigen bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis. Bei Fachwerkgebäuden ohne genaue Kenntnis der Wandaufbauten arbeiten wir im Bedarfsausweis mit vereinfachten, anerkannten Annahmen für historische Baukonstruktionen. Vorhandene Verbrauchsdaten helfen uns dabei als Realitätscheck, ob die Annahmen zum tatsächlichen Gebäude passen.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Unser Hotel hat 30 Zimmer und ein Restaurant, brauchen wir einen oder zwei Energieausweise?
Für ein zusammenhängendes Gebäude genügt grundsätzlich ein Energieausweis. Beim Bedarfsausweis nach DIN V 18599 werden die verschiedenen Nutzungszonen (Hotelzimmer, Restaurant, Küche, Lobby) separat berechnet und dann zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Das liefert ein realistisches Bild des Energiebedarfs Ihrer gesamten Immobilie.
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Wir betreiben eine Ferienpension nur im Sommer. Beeinflusst die Saisonalität den Energieausweis?
Beim Bedarfsausweis werden standardisierte Nutzungszeiten nach DIN V 18599 verwendet. Das macht das Ergebnis vergleichbar mit anderen Gebäuden, kann bei rein saisonalem Betrieb aber zu höheren berechneten Werten führen, als Ihr tatsächlicher Verbrauch zeigt. Genau dafür nutzen wir Ihre Jahresverbräuche als Realitätscheck und ordnen das Ergebnis für Sie ein. In der kostenlosen Vorprüfung besprechen wir die Besonderheiten Ihrer Pension.
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Wie gehe ich vor, wenn ich mein Restaurant vermieten möchte?
Bei Neuvermietung ist der Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin vorzulegen und dem neuen Mieter unaufgefordert in Kopie zu übergeben. Als Eigentümer sind Sie für die Bereitstellung verantwortlich. Wir können den Ausweis in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen erstellen.
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Welche Energieeffizienzklasse ist für ein Restaurant oder Hotel typisch?
Gastronomie- und Hotelgebäude liegen aufgrund ihres hohen Warmwasserbedarfs, langer Betriebszeiten und intensiver Lüftung oft in den mittleren bis schlechteren Energieeffizienzklassen (D bis G). Neuere oder energetisch sanierte Gebäude erreichen B oder C. Unabhängig von der Klasse ist der Energieausweis der gesetzlich geforderte Nachweis, wir erläutern Ihnen das Ergebnis und mögliche Verbesserungsmaßnahmen.
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Andere Gebäudetypen
Gastronomie / Hotel: Energieausweis in Ihrer Stadt
Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
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Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner