Energieausweis speziell für Einzelhandel / Geschäftsgebäude
Energieausweis für Einzelhandel und Geschäftsgebäude
Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für Ladengeschäfte, Supermärkte und Geschäftshäuser. 899 EUR Festpreis, rechtssicher, DIBt-registriert, bundesweit.
Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Festpreis
Bedarfsausweis nach DIN V 18599 inkl. DIBt-Registrierung
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
„Perfekt! Herzlichen Dank!“
Eberhard Gregory
Deutschland
„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“
Tanja Haase
Deutschland
„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“
Michael Schrenk
Dassendorf
Besonderheiten bei Einzelhandel / Geschäftsgebäude
- Energie- und Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Strom, Gas, Fernwärme, getrennt sofern vorhanden)
- Flächennachweis: Verkaufsfläche, Lager, Büro- und Nebenflächen (Grundriss oder Mietvertrag)
- Angaben zu Beleuchtungsanlage (Neonröhren, LED, Schaufensterbeleuchtung) und Klimatisierung
- Betriebszeiten und Jahresöffnungstage (relevant für Bedarfsausweis)
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?
Für Einzelhandelsgebäude stellen wir nur noch Bedarfsausweise nach DIN V 18599 aus, zum Festpreis von 899 EUR. Hintergrund ist das GModG: Ab 2027 sind Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig, und Banken werden bei Finanzierungen entsprechend Bedarfsausweise verlangen. Wer heute noch einen Verbrauchsausweis kauft, hält bald totes Kapital in der Hand. Für den Handel ist die ingenieurmäßige Berechnung ohnehin die sauberere Lösung: Kühlung, Klimatisierung und Schaufensterbeleuchtung verfälschen Verbrauchsdaten erheblich, besonders im Lebensmitteleinzelhandel. Vorliegende Jahresverbräuche werten wir trotzdem gern aus, als Realitätscheck unserer Berechnung.
Verbrauchsausweis
Wird nicht mehr angeboten
- Ab 2027 für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig (GModG)
- Banken verlangen bei Finanzierungen zunehmend Bedarfsausweise
- Verbrauchsdaten dienen nur noch als Realitätscheck der Berechnung
Bedarfsausweis
899 EUR Festpreis
- ✓ Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599
- ✓ Auch nach dem GModG ab 2027 zulässig
- ✓ Inkl. DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen
Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab, wo Ihr Gebäude auf der Effizienzskala landet.
EPBD 2026: Was ändert sich für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?
Einzelhandelsgebäude zählen durch ihre hohe Beleuchtungsintensität, häufige Türöffnungen im Kundenverkehr und energieintensive Kälte- und Klimatechnik zu den größten Energieverbrauchern unter den Nichtwohngebäuden. Jedes Öffnen der Eingangstür, besonders bei Supermärkten und Geschäften mit hoher Kundenfrequenz, bedeutet direkten Wärmeverlust im Winter und Kälteverlust im Sommer. Die EPBD 2024 nimmt genau diese Gebäudetypen ins Visier: Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zeigt, ob Ihr Objekt zu den sanierungspflichtigen 15% gehört, und liefert die Grundlage für Maßnahmen wie LED-Vollumrüstung, Windfänge oder effizientere Kühltechnik.
Preisvergleich
| Anbieter | Ausweistyp | Preis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Lokaler Energieberater | Bedarfsausweis | 1.200 bis 2.500 EUR | Persönliche Begehung, aufwendige Zonierung |
| Online-Anbieter (Massenmarkt) | Verbrauchsausweis | 249 bis 499 EUR | Standardisierte Prozesse, kein NWG-Spezialist |
| gewerbepass.de | Bedarfsausweis NWG | 899 EUR | DIN V 18599, Klimatisierung und Beleuchtung berücksichtigt, EPBD-konform, bundesweit |
Alle Preise sind Festpreise.
Detaillierte Preisübersicht ansehen →So funktioniert es, in 3 Schritten
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Klarheit bekommen
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Häufige Fragen zum Energieausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude
Ich betreibe mehrere Filialen, brauche ich für jede einen eigenen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis bezieht sich immer auf ein konkretes Gebäude oder eine eigenständige Gebäudeeinheit. Jede Filiale in einem eigenen Gebäude benötigt einen separaten Ausweis. Bei Filialen in Einkaufszentren ist in der Regel der Gebäudeeigentümer (Centerbetreiber) für den Ausweis des Gesamtgebäudes verantwortlich. Für Filialisten mit mehreren Objekten bieten wir auf Anfrage Staffelpreise an.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Unser Ladengeschäft hat eine große Kühlung für Lebensmittel. Wird der Kühlstrom im Ausweis berücksichtigt?
Kühlenergie für Waren (Prozesskälte) wird im Energieausweis grundsätzlich nicht berücksichtigt, nur gebäudebezogener Energieverbrauch für Heizung, Klimatisierung, Warmwasser und Beleuchtung zählt. Wenn Ihre Stromrechnungen Prozesskälte und Gebäudeenergie nicht trennen, empfiehlt sich der Bedarfsausweis, der unabhängig von Verbrauchsdaten den gebäudebezogenen Energiebedarf berechnet.
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Was passiert, wenn ich beim Verkauf meines Geschäftshauses keinen Energieausweis vorlege?
Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 EUR vor, wenn kein Energieausweis vorgelegt oder ausgehängt wird. Käufer können außerdem nachträglich Mängelansprüche geltend machen. Die Vorlage gegenüber dem Kaufinteressenten ist bereits beim ersten Besichtigungstermin Pflicht, nicht erst beim Notartermin.
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Unser Geschäftshaus hat im Erdgeschoss einen Laden und darüber Wohnungen. Welcher Ausweis gilt?
Bei gemischter Nutzung (Gewerbe und Wohnen) sind derzeit noch zwei separate Energieausweise vorgeschrieben: einer für den Nichtwohnteil (Ladengeschäft) und einer für den Wohnteil, sofern der Nichtwohnanteil mehr als 10% der Gesamtfläche ausmacht. Ab Januar 2027 genügt nach dem GModG ein einziger Ausweis, erstellt wie ein NWG-Bedarfsausweis. Wir erstellen für Mischgebäude heute beide Ausweise zum Preis von einem: 899 EUR statt 1.298 EUR.
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Muss der Energieausweis in meinem Ladengeschäft sichtbar ausgehängt werden?
Ja. Das GEG verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 500 m² (ab 2027: 250 m²) Nutzfläche, die öffentlich zugänglich sind, den Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Für kleinere Ladengeschäfte gilt die Aushangpflicht nicht, jedoch muss der Ausweis bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.
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Andere Gebäudetypen
Einzelhandel / Geschäftsgebäude: Energieausweis in Ihrer Stadt
Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
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Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner