Energieausweis speziell für Einzelhandel / Geschäftsgebäude
Energieausweis für Einzelhandel und Geschäftsgebäude
Energieausweis für Ladengeschäfte, Supermärkte und Geschäftshäuser – 499 EUR Rechtssicher, DIBt-registriert, bundesweit.
Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Festpreise
Verbrauchsausweis NWG · Bedarfsausweis 899 EUR
Was Kunden uns schreiben — ungeschönt
„Ich empfehle Sie sehr gerne, da Sie so unkompliziert sind und Sie so zügig bearbeiten!“
Ilona B. · HUG Immobilien
Hannover
„Das Ergebnis des Energieausweises überrascht den Eigentümer und mich sehr. Ich freue mich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.“
Bianca S. · Seeluft Immobilien
Husum
„Besten Dank für die ausführliche Info. P.S. Habe Ihren Kontakt soeben an eine Hausverwaltung weitergegeben.“
Denis R. · Brune Immobilien
Bremerhaven
Besonderheiten bei Einzelhandel / Geschäftsgebäude
- Energie- und Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Strom, Gas, Fernwärme – getrennt sofern vorhanden)
- Flächennachweis: Verkaufsfläche, Lager, Büro- und Nebenflächen (Grundriss oder Mietvertrag)
- Angaben zu Beleuchtungsanlage (Neonröhren, LED, Schaufensterbeleuchtung) und Klimatisierung
- Betriebszeiten und Jahresöffnungstage (relevant für Bedarfsausweis)
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?
Einzelhandelsgebäude mit stabilen Öffnungszeiten und vorhandenen Jahresverbrauchsdaten können den Verbrauchsausweis zum Festpreis von 499 EUR nutzen. Bei großen Filialketten mit zentraler Energieabrechnung, bei Neubauten oder nach Umbau der Verkaufsfläche ist der Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 EUR die bessere Wahl. Besonders bei Lebensmitteleinzelhandel mit intensiver Kühlung und Klimatisierung empfiehlt sich die ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599, da Verbrauchsdaten durch Kühlprozesse verfälscht werden können.
Verbrauchsausweis
499 EUR
- ✓ 3 Jahre Verbrauchsdaten vorhanden
- ✓ Gleichmäßige Nutzung
- ✓ Schnellere Erstellung
Bedarfsausweis
899 EUR
- ✓ Neubau oder Kernsanierung
- ✓ Keine/unvollständige Verbrauchsdaten
- ✓ EPBD-konform, mit Modernisierungsempfehlungen
Unsicher? Die kostenlose Vorprüfung klärt, welcher Ausweis passt.
EPBD 2026: Was ändert sich für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?
Einzelhandelsgebäude zählen durch ihre hohe Beleuchtungsintensität, häufige Türöffnungen im Kundenverkehr und energieintensive Kälte- und Klimatechnik zu den größten Energieverbrauchern unter den Nichtwohngebäuden. Jedes Öffnen der Eingangstür – besonders bei Supermärkten und Geschäften mit hoher Kundenfrequenz – bedeutet direkten Wärmeverlust im Winter und Kälteverlust im Sommer. Die EPBD 2024 nimmt genau diese Gebäudetypen ins Visier: Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zeigt, ob Ihr Objekt zu den sanierungspflichtigen 15% gehört, und liefert die Grundlage für Maßnahmen wie LED-Vollumrüstung, Windfänge oder effizientere Kühltechnik.
Preisvergleich
| Anbieter | Ausweistyp | Preis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Lokaler Energieberater | Bedarfsausweis | 1.200 – 2.500 EUR | Persönliche Begehung, aufwendige Zonierung |
| Online-Anbieter (Massenmarkt) | Verbrauchsausweis | 249 – 499 EUR | Standardisierte Prozesse, kein NWG-Spezialist |
| gewerbepass.de | Verbrauchsausweis NWG | 499 EUR | Spezialisiert auf Einzelhandel, DIBt-registriert, bundesweit |
| gewerbepass.de | Bedarfsausweis NWG | 899 EUR | DIN V 18599, Klimatisierung und Beleuchtung berücksichtigt, EPBD-konform |
Alle Preise sind Festpreise.
Detaillierte Preisübersicht ansehen →So funktioniert es — in 3 Schritten
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Klarheit bekommen
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In 24h Ausweis erhalten
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Häufige Fragen zum Energieausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude
Ich betreibe mehrere Filialen – brauche ich für jede einen eigenen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis bezieht sich immer auf ein konkretes Gebäude oder eine eigenständige Gebäudeeinheit. Jede Filiale in einem eigenen Gebäude benötigt einen separaten Ausweis. Bei Filialen in Einkaufszentren ist in der Regel der Gebäudeeigentümer (Centerbetreiber) für den Ausweis des Gesamtgebäudes verantwortlich. Für Filialisten mit mehreren Objekten bieten wir auf Anfrage Staffelpreise an.
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Unser Ladengeschäft hat eine große Kühlung für Lebensmittel. Wird der Kühlstrom im Ausweis berücksichtigt?
Kühlenergie für Waren (Prozesskälte) wird im Energieausweis grundsätzlich nicht berücksichtigt – nur gebäudebezogener Energieverbrauch für Heizung, Klimatisierung, Warmwasser und Beleuchtung zählt. Wenn Ihre Stromrechnungen Prozesskälte und Gebäudeenergie nicht trennen, empfiehlt sich der Bedarfsausweis, der unabhängig von Verbrauchsdaten den gebäudebezogenen Energiebedarf berechnet.
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Was passiert, wenn ich beim Verkauf meines Geschäftshauses keinen Energieausweis vorlege?
Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 EUR vor, wenn kein Energieausweis vorgelegt oder ausgehängt wird. Käufer können außerdem nachträglich Mängelansprüche geltend machen. Die Vorlage gegenüber dem Kaufinteressenten ist bereits beim ersten Besichtigungstermin Pflicht – nicht erst beim Notartermin.
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Unser Geschäftshaus hat im Erdgeschoss einen Laden und darüber Wohnungen. Welcher Ausweis gilt?
Bei gemischter Nutzung (Gewerbe und Wohnen) benötigen Sie in der Regel zwei separate Energieausweise: einen für den Nichtwohnteil (Ladengeschäft) und einen für den Wohnteil, sofern der Nichtwohnanteil mehr als 10% der Gesamtfläche ausmacht. Wir bieten für Mischgebäude ein Kombiangebot an, das beide Ausweise zu einem günstigen Gesamtpreis umfasst.
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Muss der Energieausweis in meinem Ladengeschäft sichtbar ausgehängt werden?
Ja. Das GEG verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 500 m² (ab 2027: 250 m²) Nutzfläche, die öffentlich zugänglich sind, den Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Für kleinere Ladengeschäfte gilt die Aushangpflicht nicht, jedoch muss der Ausweis bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.
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Andere Gebäudetypen
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