Energieausweis speziell für Einzelhandel / Geschäftsgebäude

Energieausweis für Einzelhandel und Geschäftsgebäude

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für Ladengeschäfte, Supermärkte und Geschäftshäuser. 899 EUR Festpreis, rechtssicher, DIBt-registriert, bundesweit.

Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.

Kostenlose Vorprüfung starten

So erreichen Sie mich persönlich:

grosser@gewerbepass.de
0152 060 777 67 (auch WhatsApp)

Stephan Grosser

Gründer & Ihr Ansprechpartner

Festpreis

899
EUR

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 inkl. DIBt-Registrierung

Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Besonderheiten bei Einzelhandel / Geschäftsgebäude

  • Energie- und Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Strom, Gas, Fernwärme, getrennt sofern vorhanden)
  • Flächennachweis: Verkaufsfläche, Lager, Büro- und Nebenflächen (Grundriss oder Mietvertrag)
  • Angaben zu Beleuchtungsanlage (Neonröhren, LED, Schaufensterbeleuchtung) und Klimatisierung
  • Betriebszeiten und Jahresöffnungstage (relevant für Bedarfsausweis)

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?

Für Einzelhandelsgebäude stellen wir nur noch Bedarfsausweise nach DIN V 18599 aus, zum Festpreis von 899 EUR. Hintergrund ist das GModG: Ab 2027 sind Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig, und Banken werden bei Finanzierungen entsprechend Bedarfsausweise verlangen. Wer heute noch einen Verbrauchsausweis kauft, hält bald totes Kapital in der Hand. Für den Handel ist die ingenieurmäßige Berechnung ohnehin die sauberere Lösung: Kühlung, Klimatisierung und Schaufensterbeleuchtung verfälschen Verbrauchsdaten erheblich, besonders im Lebensmitteleinzelhandel. Vorliegende Jahresverbräuche werten wir trotzdem gern aus, als Realitätscheck unserer Berechnung.

Verbrauchsausweis

Wird nicht mehr angeboten

  • Ab 2027 für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig (GModG)
  • Banken verlangen bei Finanzierungen zunehmend Bedarfsausweise
  • Verbrauchsdaten dienen nur noch als Realitätscheck der Berechnung

Bedarfsausweis

899 EUR Festpreis

  • ✓ Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599
  • ✓ Auch nach dem GModG ab 2027 zulässig
  • ✓ Inkl. DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen

Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab, wo Ihr Gebäude auf der Effizienzskala landet.

EPBD 2026: Was ändert sich für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?

Einzelhandelsgebäude zählen durch ihre hohe Beleuchtungsintensität, häufige Türöffnungen im Kundenverkehr und energieintensive Kälte- und Klimatechnik zu den größten Energieverbrauchern unter den Nichtwohngebäuden. Jedes Öffnen der Eingangstür, besonders bei Supermärkten und Geschäften mit hoher Kundenfrequenz, bedeutet direkten Wärmeverlust im Winter und Kälteverlust im Sommer. Die EPBD 2024 nimmt genau diese Gebäudetypen ins Visier: Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zeigt, ob Ihr Objekt zu den sanierungspflichtigen 15% gehört, und liefert die Grundlage für Maßnahmen wie LED-Vollumrüstung, Windfänge oder effizientere Kühltechnik.

Mehr zu EPBD und Sanierungspflichten →

Preisvergleich

Anbieter Ausweistyp Preis Hinweis
Lokaler Energieberater Bedarfsausweis 1.200 bis 2.500 EUR Persönliche Begehung, aufwendige Zonierung
Online-Anbieter (Massenmarkt) Verbrauchsausweis 249 bis 499 EUR Standardisierte Prozesse, kein NWG-Spezialist
gewerbepass.de Bedarfsausweis NWG 899 EUR DIN V 18599, Klimatisierung und Beleuchtung berücksichtigt, EPBD-konform, bundesweit

Alle Preise sind Festpreise.

Detaillierte Preisübersicht ansehen →

So funktioniert es, in 3 Schritten

1

E-Mail schicken

Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.

2

Klarheit bekommen

Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich, die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.

3

In 24h Ausweis erhalten

Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.

Häufige Fragen zum Energieausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude

Ich betreibe mehrere Filialen, brauche ich für jede einen eigenen Energieausweis?

Ja. Der Energieausweis bezieht sich immer auf ein konkretes Gebäude oder eine eigenständige Gebäudeeinheit. Jede Filiale in einem eigenen Gebäude benötigt einen separaten Ausweis. Bei Filialen in Einkaufszentren ist in der Regel der Gebäudeeigentümer (Centerbetreiber) für den Ausweis des Gesamtgebäudes verantwortlich. Für Filialisten mit mehreren Objekten bieten wir auf Anfrage Staffelpreise an.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Unser Ladengeschäft hat eine große Kühlung für Lebensmittel. Wird der Kühlstrom im Ausweis berücksichtigt?

Kühlenergie für Waren (Prozesskälte) wird im Energieausweis grundsätzlich nicht berücksichtigt, nur gebäudebezogener Energieverbrauch für Heizung, Klimatisierung, Warmwasser und Beleuchtung zählt. Wenn Ihre Stromrechnungen Prozesskälte und Gebäudeenergie nicht trennen, empfiehlt sich der Bedarfsausweis, der unabhängig von Verbrauchsdaten den gebäudebezogenen Energiebedarf berechnet.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was passiert, wenn ich beim Verkauf meines Geschäftshauses keinen Energieausweis vorlege?

Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 EUR vor, wenn kein Energieausweis vorgelegt oder ausgehängt wird. Käufer können außerdem nachträglich Mängelansprüche geltend machen. Die Vorlage gegenüber dem Kaufinteressenten ist bereits beim ersten Besichtigungstermin Pflicht, nicht erst beim Notartermin.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Unser Geschäftshaus hat im Erdgeschoss einen Laden und darüber Wohnungen. Welcher Ausweis gilt?

Bei gemischter Nutzung (Gewerbe und Wohnen) sind derzeit noch zwei separate Energieausweise vorgeschrieben: einer für den Nichtwohnteil (Ladengeschäft) und einer für den Wohnteil, sofern der Nichtwohnanteil mehr als 10% der Gesamtfläche ausmacht. Ab Januar 2027 genügt nach dem GModG ein einziger Ausweis, erstellt wie ein NWG-Bedarfsausweis. Wir erstellen für Mischgebäude heute beide Ausweise zum Preis von einem: 899 EUR statt 1.298 EUR.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Muss der Energieausweis in meinem Ladengeschäft sichtbar ausgehängt werden?

Ja. Das GEG verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 500 m² (ab 2027: 250 m²) Nutzfläche, die öffentlich zugänglich sind, den Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Für kleinere Ladengeschäfte gilt die Aushangpflicht nicht, jedoch muss der Ausweis bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Einzelhandel / Geschäftsgebäude: Energieausweis in Ihrer Stadt

Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen. Ich prüfe sie persönlich.

Kostenlose Vorprüfung innerhalb von maximal einem Werktag. Danach wissen Sie, welcher Ausweis passt und welcher Festpreis gilt.

Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner

Vorprüfung kostenlos Vorprüfung starten »»