Ihr Spezialist für Nichtwohngebäude in Niedersachsen
Wissen Sie, wie Ihre Gewerbeimmobilie in Niedersachsen beim Energieausweis wirklich abschneidet?
In Niedersachsen stellt gewerbepass® Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 aus, zum Festpreis von 899 EUR. Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab Best-Case und Worst-Case, die Abwicklung läuft bundesweit digital und ohne Vor-Ort-Termin.
Auf einen Blick
- Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- 899 EUR Festpreis, Endpreis nach § 19 UStG
- Kostenlose Vorprüfung vor der Beauftragung
- Digitale Abwicklung, ohne Vor-Ort-Termin
Festpreis. Persönlich. Liefertermin nach Prüfung der vollständigen Unterlagen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenSo erreichen Sie mich persönlich:
grosser@gewerbepass.de0152 060 777 67 (auch WhatsApp)
Stephan Grosser
Gründer & Geschäftsführer
Niedersachsen, Steckbrief
Quellen: Stat. Landesamt Niedersachsen, JLL, Colliers 2023
In welchen Städten in Niedersachsen gibt es eigene Seiten zum Energieausweis für Gewerbe?
Für 4 Städte in Niedersachsen gibt es eine eigene Stadtseite: Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück. Dort stehen Gewerbelagen und Zuständigkeiten der jeweiligen Stadt, die Leistung ist überall dieselbe: Bedarfsausweis zum Festpreis, bundesweit digital.
Was kostet ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude in Niedersachsen?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet bei gewerbepass® 899 EUR zum Festpreis, in Niedersachsen genauso wie überall in Deutschland. Davor steht die kostenlose Vorprüfung: Sie sehen, welche Unterlagen schon reichen, was fehlt und wo das Gebäude im besten und im ungünstigsten Fall landet.
Ein Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik nach DIN V 18599. Verbrauchsabrechnungen müssen Sie dafür nicht beim Versorger anfordern. Sie schicken, was Sie haben, und wir erledigen den Rest.
Für Mischgebäude, etwa Laden mit Wohnungen darüber, gilt bis 31. Dezember 2026 ein Paket aus zwei Ausweisen für 899 EUR. Ab 1. Januar 2027 ist es ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenIm Festpreis enthalten
- Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
- Vollständiger Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- Zonierung (bis zu 4 Nutzungszonen)
- Modernisierungsempfehlungen
- DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
- 10 Jahre gültig
- Professionelles 5-seitiges PDF
- Persönliche Beratung durch Stephan Grosser
899 EUR, Endpreis gem. § 19 UStG.
Was gilt bis Ende 2026, was ab 1. Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bundesweit, also auch für Nichtwohngebäude in Niedersachsen. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
| Thema | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Zulässige Ausweisart für Nichtwohngebäude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, im Bestand gilt Wahlfreiheit (§ 80, § 82 GModG). | Nur der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist auf Gebäude beschränkt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 80 Abs. 3, § 82 Abs. 1 GModG). |
| Effizienzklassen für Nichtwohngebäude | Keine Klasse. Die Skala A+ bis H gibt es nur für Wohngebäude (§ 86, Anlage 10 GModG). | Neue Klassen A bis G nach dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A nur für Nullemissionsgebäude (§ 86 Abs. 3, Anlage 10a GModG). |
| Anlässe für die Vorlage | Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing: Vorlage beim Interessenten, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). | Zusätzlich die Verlängerung eines solchen Vertrages. Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Ausnahmen | Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (§ 79 Abs. 4 GModG). | Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Es bleiben Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG). |
| Mischgebäude | Zwei Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GModG). Bei uns als Paket für 899 EUR, der Wohnausweis ist geschenkt. | Ein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude (§ 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Gültigkeit bestehender Ausweise | 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). | Ausweise aus 2026 bleiben 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht gibt es nicht (§ 79 Abs. 3, § 112 GModG). |
Wer 2026 noch bestellt, bekommt einen Bedarfsausweis nach heutigem Recht, 10 Jahre gültig, für 899 EUR Festpreis.
Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Verkündungstext der Novelle vom 23. Juli 2026) und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung).
Wann brauchen Eigentümer in Niedersachsen einen Energieausweis für Gewerbe?
Immer dann, wenn ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Der Ausweis muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). Das Baujahr befreit nie: Auch ein Gewerbebau von 1965 braucht einen Ausweis, wenn er neu vermietet wird.
Ausgenommen sind nach § 79 Abs. 4 GModG heute Baudenkmäler und kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche, dazu Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG wie Kirchen. Ab 1. Januar 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme, kleine Gebäude sind dann erst unterhalb von 50 m² ausgenommen.
Wer Ausweis oder Pflichtangaben vergisst, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 EUR (§ 108 GModG). Verfolgt wird das nach Landesrecht durch die Bauaufsicht. In der Praxis ist das größere Risiko die Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben in der Anzeige, auch für Makler.
Die Primärquellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de.
Wie sieht der Markt für Nichtwohngebäude in Niedersachsen aus?
Gewerbeimmobilien, Bürogebäude, Einzelhandel und Mischgebäude, wo in Niedersachsen Energieausweise gebraucht werden.
Niedersachsen ist eines der größten Flächenländer Deutschlands und verfügt über einen vielschichtigen Gewerbeimmobilienmarkt. Die Wirtschaft ist regional konzentriert: Hannover als Messe- und Dienstleistungsstandort, Braunschweig als Wissenschafts- und Automobilzentrum, Oldenburg als Energieregion und Osnabrück als Logistikdrehscheibe. Der Büromarkt erreicht in Hannover Spitzenmieten von rund 19 €/m², in Braunschweig etwa 16 €/m². Bedeutende Einzelhandelsstandorte finden sich in den Innenstädten von Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück. Im Bereich Industrie und Logistik profitiert Niedersachsen von seiner zentralen Lage und der Nähe zu den Seehäfen, Logistikparks entlang der A2, A1 und A7 sind stark nachgefragt. Schlüsselbranchen sind der Automobilsektor (Region Braunschweig/Wolfsburg), Ernährungsindustrie, Windenergie an der Küste, Chemie und Logistikdienstleistungen. Der Markt für Gewerbeimmobilien ist aktiv. Jährlich werden viele tausend NWG-Energieausweise im Bundesland benötigt.
Hannover
Größter Büromarkt mit ca. 4,5 Mio. m² Bürofläche und Spitzenmieten um 19 €/m². Hoher Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien der 1960er bis 1980er Jahre.
Braunschweig
Stabiler Markt mit ca. 1,7 Mio. m² Bürofläche. TU Braunschweig, DLR und PTB schaffen Nachfrage nach spezialisierten Gewerbeflächen.
Osnabrück
Logistikdrehscheibe am Schnittpunkt A1/A30 mit hoher Dynamik bei neuen Lager- und Produktionshallen.
Oldenburg
Dienstleistungszentrum für die Region Weser-Ems mit sehr niedrigen Leerstandsquoten unter 3 %.
Emden/Ostfriesland
Industrie- und Hafenanlagen mit hohem Sanierungsbedarf. Ältere Bausubstanz stark witterungsbeeinflusst durch Seeklima.
Welche Regeln gelten in Niedersachsen für den Energieausweis?
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) ergänzt die Anforderungen des GModG. Spezifische Anforderungen an Nichtwohngebäude betreffen vor allem Brandschutz, Barrierefreiheit und Stellplatzpflichten. Die NBank bietet Förderprogramme wie 'Klimaschutz und Energieeffizienz' (Nds. KEE) für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien in Unternehmen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung zu Energieeffizienz und Förderprogrammen. Hannover, Braunschweig und Osnabrück verfolgen eigene Klimaschutzkonzepte mit kommunaler Wärmeplanung. Denkmalgeschützte NWG erfordern eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, das GModG ermöglicht Abweichungen, wenn die Denkmalschutzwürdigkeit beeinträchtigt würde.
Was die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) für Niedersachsen bedeutet
Ein großer Teil der Nichtwohngebäude in Niedersachsen wurde vor 1979 errichtet und entspricht in der Regel nicht den heutigen energetischen Standards. Für bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) Renovierungsanforderungen: Ab 1. Januar 2030 darf der Jahres-Primärenergiebedarf höchstens das 3,5-fache des Referenzgebäudes betragen, ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-fache. Laut Gesetzesbegründung betrifft das zunächst ungefähr die schlechtesten 16 Prozent des Bestands, ab 2033 ungefähr 26 Prozent. Das Gesetz kennt Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen, und der Energieausweis selbst löst die Pflicht nicht aus. Ab 1. Januar 2027 gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit den Klassen A bis G.
Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis für ein Gebäude in Niedersachsen?
Schicken Sie, was vorhanden ist. In der kostenlosen Vorprüfung sagen wir Ihnen, was davon trägt und was noch fehlt. Typische Unterlagen sind:
- Bauantrag oder Baugenehmigung
- Grundrisse aller Geschosse, Grundlage der Zonierung nach DIN V 18599
- Baubeschreibung
- Schnitte und Ansichten
- Fotos vom Gebäude, außen und innen
- Unterlagen zur Heiztechnik, falls vorhanden
Fehlende Pläne sind der Normalfall und kein Hindernis. Fotos vom Handy und ein Telefonat zur Anlagentechnik genügen oft, ob die Daten für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Was kommt ab 2030 auf Nichtwohngebäude in Niedersachsen zu?
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ab 2030 beziehungsweise 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen. Der Jahres-Primärenergiebedarf darf dann höchstens das 3,5-fache (ab 1. Januar 2030) und später das 2,95-fache (ab 1. Januar 2033) des Referenzgebäudes betragen.
Das trifft nach der Gesetzesbegründung ungefähr die schlechtesten 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent der Gebäude. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Abriss, Betriebsaufgabe, Baudenkmälern oder Unzumutbarkeit. Der Energieausweis selbst löst die Pflicht nicht aus, der Nachweis nach § 41 GModG ist nur auf Verlangen der Behörde zu erbringen.
Für Eigentümer heißt das: Wer heute weiß, wo sein Gebäude steht, kann Sanierungen planen, statt später unter Zeitdruck zu handeln. Der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungsempfehlungen ist dafür die Grundlage.
Welche Stellen in Niedersachsen helfen bei Fragen zu Bau und Energie weiter?
Nützlich für Bauanträge, Rückfragen zu landesspezifischen Vorgaben und Förderprogramme.
Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Oberste Bauaufsichtsbehörde
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
Landesenergieagentur
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Verbraucherzentrale
IHK Niedersachsen (IHKN)
IHK-Dachorganisation
Wie läuft der Energieausweis für Ihr Gewerbe in Niedersachsen ab?
Woanders füllen Sie Formulare aus und warten. Hier schicken Sie eine E-Mail und wissen innerhalb eines Werktags, was Ihr Ausweis in Niedersachsen kostet.
Unterlagen einreichen
Senden Sie vorhandene Pläne, Fotos und Angaben zur Anlagentechnik für die kostenlose Vorprüfung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.
Vorprüfung besprechen
Sie erfahren, welche Unterlagen vorliegen, was noch fehlt und wie es weitergeht. Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Ausweis beauftragen
Nach Prüfung der vollständigen Daten stimmen wir Auftrag und Liefertermin ab. Ein berechtigter Partner stellt den Bedarfsausweis aus und registriert ihn beim DIBt.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude in Niedersachsen
Brauche ich für mein Gewerbegebäude in Niedersachsen einen Energieausweis?
Ja. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) benötigen alle Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung oder Aushang einen gültigen Energieausweis. Das gilt in Niedersachsen genauso wie im Rest Deutschlands. Bei gewerbepass® können Sie mit einer kostenlosen Vorprüfung starten und erfahren sofort, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude der richtige ist.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was kostet ein Energieausweis für Nichtwohngebäude in Niedersachsen?
Bei gewerbepass® zahlen Sie einen transparenten Festpreis: 899 € für den Bedarfsausweis (NWG). Verbrauchsausweise biete ich seit dem GModG nicht mehr an. Es gibt keine versteckten Kosten. Die kostenlose Vorprüfung zeigt Ihnen vorab, wo Ihr Gebäude auf der Effizienzskala landet und was der Ausweis kostet.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Welche Förderprogramme gibt es in Niedersachsen für die energetische Sanierung von Gewerbegebäuden?
Niedersachsen bietet über die NBank Programme wie 'Klimaschutz und Energieeffizienz' (Nds. KEE) an. Zusätzlich können Bundesprogramme der KfW und BAFA genutzt werden. Die kostenlose Vorprüfung von gewerbepass® zeigt Ihnen, wo Ihr Gebäude steht und welche Maßnahmen sinnvoll wären.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wie läuft die Energieausweis-Erstellung mit gewerbepass® in Niedersachsen ab?
Ganz einfach: Sie senden uns Ihre Unterlagen per E-Mail. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie eine kostenlose Vorprüfung mit Best-Case- und Worst-Case-Ergebnis. Erst danach entscheiden Sie. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, kein Vor-Ort-Termin nötig, egal ob Ihr Gebäude in Hannover, Braunschweig oder Ostfriesland steht.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Gilt der Energieausweis von gewerbepass® in ganz Niedersachsen?
Ja, selbstverständlich. Unsere Energieausweise werden nach GModG erstellt und beim DIBt registriert. Sie sind bundesweit gültig, in jeder Stadt und jedem Landkreis Niedersachsens.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wann brauche ich in Niedersachsen einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude?
Ein gültiger Energieausweis muss nach § 80 GModG bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing rechtzeitig vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden, unabhängig vom Baujahr. Das gilt in Niedersachsen wie im ganzen Bundesgebiet. Ab 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines solchen Vertrages als Anlass hinzu.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was ändert sich ab 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude in Niedersachsen?
Ab 1. Januar 2027 ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und es gibt erstmals die Effizienzklassen A bis G. Die Denkmal-Ausnahme entfällt, und Mischgebäude erhalten einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen. Ausweise, die 2026 ausgestellt werden, bleiben 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG).
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
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