Die wichtigste Entscheidung vor dem Energieausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, welcher ist der richtige für Ihr Gewerbegebäude?

Die Unterscheidung ist wichtig zu kennen, aber die Antwort hat sich geändert: Das GModG lässt ab 2027 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr zu. Ich erstelle deshalb schon heute grundsätzlich nur noch Bedarfsausweise, 899 EUR Festpreis. Die kostenlose Vorprüfung klärt alles Weitere.

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Stephan Grosser

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„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Direkter Vergleich: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Kriterium Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Grundlage Gemessene Verbräuche (3 Jahre) Gebäudeeigenschaften + DIN V 18599
Preis bei gewerbepass Wird nicht mehr angeboten (GModG) 899 EUR Festpreis
Aussagekraft Nutzerverhalten beeinflusst Ergebnis Objektiver Gebäudezustand
Unterlagen 3 Jahresabrechnungen, NGF Grundrisse, Haustechnik, Hülle
Bearbeitungszeit 24 Stunden 24 Stunden
Modernisierungsempfehlungen Nicht enthalten Enthalten
Für KfW-Förderung (BEG) Nicht ausreichend Grundlage für Experten-Gutachten
EPBD-konform Bedingt Vollständig EPBD-konform
Bei Neubau Nicht zulässig Pflicht
Neuausstellung ab 2027 (GModG) Nicht mehr zulässig Einziger Ausweistyp für NWG

Wann ist welcher Ausweistyp die richtige Wahl?

Verbrauchsausweis, diese Voraussetzungen galten bisher:

  • 3 vollständige Jahresabrechnungen für alle Energieträger liegen vor
  • Nutzung war in den letzten 3 Jahren konstant und repräsentativ
  • Kein längerer Leerstand, keine wesentliche Nutzungsänderung
  • Verbrauchsdaten lassen sich klar dem Gebäude zuordnen (keine Prozessenergie)
  • Kein Neubau, keine Kernsanierung in den letzten 3 Jahren

Auch wenn alle Punkte zutreffen: Für Neuausstellungen bei gewerbepass spielt das keine Rolle mehr, siehe unten.

Warum es den Verbrauchsausweis NWG bei uns nicht mehr gibt →

Bedarfsausweis, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Neubau oder Gebäude jünger als 3 Betriebsjahre
  • Kernsanierung in den letzten 3 Jahren durchgeführt
  • Verbrauchsdaten sind unvollständig oder nicht zugänglich
  • Leerstand oder stark wechselnde Nutzung verfälscht die Daten
  • Gemischte Nutzung oder Prozessenergie schwer abzugrenzen
  • KfW-Förderung (BEG) oder iSFP geplant
  • EPBD-konformer Ausweis für ESG-Reporting oder Due Diligence gewünscht

Mehr zum Bedarfsausweis NWG →

Schnell-Entscheidung: 3 Fragen

Frage 1: Haben Sie vollständige Verbrauchsabrechnungen für die letzten 3 Jahre?

Ja → weiter zu Frage 2

Nein → Bedarfsausweis

Frage 2: War die Nutzung in den letzten 3 Jahren konstant (kein Leerstand, keine Kernsanierung)?

Ja → weiter zu Frage 3

Nein → Bedarfsausweis

Frage 3: Benötigen Sie den Ausweis für KfW-Förderung oder ESG-Reporting?

Ja → Bedarfsausweis

Nein → Verbrauchsausweis wäre formal noch zulässig, aber ein Auslaufmodell

Das Fazit hat sich geändert: Die Frage stellt sich praktisch nicht mehr.

Das GModG lässt ab 2027 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude und Mischgebäude mehr zu. Ein heute ausgestellter Verbrauchsausweis wäre auf dem Papier zwar 10 Jahre gültig, aber Banken werden bei Finanzierungen neue Bedarfsausweise verlangen. Deshalb erstelle ich seit August 2026 grundsätzlich nur noch Bedarfsausweise nach DIN V 18599, für 899 EUR Festpreis. Ihre Verbrauchsdaten fließen trotzdem ein, als Realitätscheck der Berechnung.

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GModG: ab 2027 für NWG unzulässig
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