KfW-Förderung für Nichtwohngebäude

Die KfW fördert energieeffiziente Sanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Was Sie wissen müssen — und was der Energieausweis damit zu tun hat.

KfW-Programm BEG NWG — Überblick

Die KfW-Bundesbank fördert über das Programm "Bundesförderung Effiziente Gebäude — Nichtwohngebäude" (BEG NWG) die energetische Komplettsanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblicher Gebäude.

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss — also einem Anteil, der nicht zurückgezahlt werden muss. Je besser der erreichte Energiestandard, desto höher der Zuschuss.

Hinweis: KfW-Konditionen und Fördersätze ändern sich regelmäßig. Die hier genannten Informationen basieren auf dem Stand 2026. Aktuelle Konditionen finden Sie unter kfw.de.

BEG NWG Sanierung — Effizienzstandards und Tilgungszuschüsse

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom erreichten Effizienzgebäude-Standard ab. Für Nichtwohngebäude gelten folgende Stufen:

Standard Effizienz Tilgungszuschuss +iSFP-Bonus
EG 40 40 % des Neubaustandards 45 % +5 %
EG 55 55 % des Neubaustandards 35 % +5 %
EG 70 70 % des Neubaustandards 25 % +5 %
EG 85 85 % des Neubaustandards 15 % +5 %

Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Konditionen auf kfw.de.

Was sind die Voraussetzungen für BEG NWG?

  • Einschaltung eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten (BAFA-Expertenliste)
  • Energetisches Fachgutachten vor Antragstellung (basierend auf DIN V 18599)
  • Antrag vor Beginn der Maßnahmen (keine rückwirkende Förderung)
  • Nachweis des erreichten Effizienzstandards nach Abschluss der Maßnahmen
  • Für iSFP-Bonus: Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans

Rolle des Energieausweises bei der KfW-Förderung

Für BEG-NWG-Förderanträge ist ein einfacher Energieausweis allein nicht ausreichend. Die KfW verlangt:

  1. Energetisches Fachgutachten: Erstellt durch einen BAFA-Energieeffizienz-Experten, basierend auf der DIN V 18599-Berechnung. Zeigt den Ausgangszustand und den geplanten Zielzustand.
  2. Bestätigungen zum Antrag: Der Energieeffizienz-Experte bestätigt die Eignung der Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzstandards.
  3. Bestätigung nach Durchführung: Nach Abschluss der Maßnahmen wird der erreichte Standard bestätigt.

Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 von gewerbepass.de liefert die Berechnungsgrundlage, auf der das Fachgutachten aufbaut. Er ist keine Fördervoraussetzung, aber die logische Basis für die weiterführende Beratung.

BEG NWG Neubau

Auch beim Neubau von Nichtwohngebäuden gibt es KfW-Förderung, wenn bestimmte Effizienzstandards (EG 40, EG 55) erreicht werden. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ist beim Neubau Pflicht — und wird ohnehin für den Bauantrag benötigt.

Weiterführende Informationen

Die richtige Grundlage für Ihre Förderanträge.

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 als Basis für iSFP und KfW-Antrag. 899 EUR

Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner

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