Erstellt am Zuletzt aktualisiert am

BEG Nichtwohngebäude, Kredit 263

KfW für Nichtwohngebäude: jede Zahl mit Quelle und Stand

KfW für Nichtwohngebäude heißt: ein Kredit aus Programm 263 mit Tilgungszuschuss, kein Barzuschuss. Laut KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026, erlässt die KfW je nach Variante 5 bis 15 Prozent der Kreditsumme, EG 70 EE bekommt keinen Zuschuss. Mit zwei Boni sind bei EG 40 NH bis zu 40 Prozent möglich.

Die KfW schenkt Ihnen kein Geld.

Sie erlässt Ihnen einen Teil eines Kredits, wenn Ihr Gebäude am Ende hält, was der Antrag versprochen hat. Wer das verstanden hat, plant anders: erst den Experten, dann die Bank, dann den ersten Vertrag. Nie umgekehrt.

Wer für ein Gewerbegebäude mit 45 Prozent oder einem iSFP-Bonus rechnet, rechnet mit Wohngebäude-Regeln oder einem alten Stand. Ich rechne hier ausschließlich mit dem KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026, und der BEG-Richtlinie für Nichtwohngebäude, die seit dem 21. Juli 2026 gilt.

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 11.03.2026 Aktualisiert: 11.10.2026

Überblick

Was ist die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)?

Die KfW fördert über das Programm 263, Bundesförderung effiziente Gebäude Nichtwohngebäude, die energetische Sanierung zum Effizienzgebäude und den Erwerb frisch sanierter Gewerbeimmobilien mit einem zinsgünstigen Kredit und Tilgungszuschuss.

Ein Tilgungszuschuss ist der Anteil des Kredits, den die KfW erlässt, wenn der vereinbarte Effizienzstandard nachweislich erreicht wird. Bis 2022 gab es zusätzlich das Zuschussprogramm 463 als direkten Barzuschuss ohne Kredit. Es nimmt seit dem 27. Juli 2022 keine Neuanträge mehr an. Wer heute eine Komplettsanierung fördern lassen will, geht über den Kredit.

Am 21. Juli 2026 ist eine neue BEG-Richtlinie für Nichtwohngebäude in Kraft getreten. Sie hat die Basissätze gegenüber dem vorherigen Stand um 10 Prozentpunkte je Stufe gesenkt und den separaten Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) gestrichen. EE und NH sind seitdem eigene Varianten jeder Stufe mit eigenem Satz. Die folgende Tabelle zeigt den Stand des Merkblatts 263 vom September 2026.

Effizienzstandards im Detail

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss je Effizienzstandard?

Laut KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026, liegt der Tilgungszuschuss je nach Variante zwischen 5 und 15 Prozent; EG 70 EE bekommt keinen. Die NH-Variante liegt jeweils 5 Prozentpunkte über der EE-Variante derselben Stufe. EE und NH sind Alternativen: Sie wählen eine Klasse, nicht beide.

Effizienzstandard Tilgungszuschuss Kredithöchstbetrag Voraussetzung
EG 40 EE 10 % bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten, EE-Klasse
EG 40 NH 15 % bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten, NH-Klasse
EG 55 EE 5 % bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten, EE-Klasse
EG 55 NH 10 % bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten, NH-Klasse
EG 70 EE kein Tilgungszuschuss bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten, EE-Klasse
EG 70 NH 5 % bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten, NH-Klasse
EG Denkmal EE 5 % bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Eigene Experten-Kategorie „Nichtwohngebäude Denkmal“, EE-Klasse
EG Denkmal NH 10 % bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben Eigene Experten-Kategorie „Nichtwohngebäude Denkmal“, NH-Klasse

Die Kürzel kurz erklärt: Die Zahl hinter EG sagt, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes Ihr saniertes Gebäude höchstens brauchen darf. Je kleiner die Zahl, desto besser das Gebäude. EE steht für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung, NH für die Nachhaltigkeitsklasse mit Zertifizierung. NGF ist die Nettogrundfläche.

Dazu kommen zwei eigenständige Tilgungszuschüsse von je 50 Prozent der förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie für eine Nachhaltigkeitszertifizierung, kreditfähig mit je 10 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche, gedeckelt auf 40.000 EUR je Vorhaben.

Quelle: KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026. Prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Stand auf kfw.de.

Boni

Welche Boni heben den Tilgungszuschuss auf bis zu 40 Prozent?

Zwei Boni lassen sich laut KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026, auf den Grundsatz addieren: der Worst-Performing-Building-Bonus und der Bonus für serielle Sanierung. Bei EG 40 NH ergibt das 15 plus 10 plus 15, also höchstens 40 Prozent.

  • Worst-Performing-Building-Bonus (WPB): 10 Prozentpunkte, nicht für Denkmal-Varianten.
  • Serielle Sanierung bei EG 40 und EG 55: 15 Prozentpunkte.
  • Serielle Sanierung bei EG 70: 5 Prozentpunkte.

Der WPB-Bonus belohnt Gebäude, die energetisch schlecht starten. Ob Ihres dazu zählt, legen die technischen Mindestanforderungen der KfW fest. Das prüft der Energieeffizienz-Experte, nicht das Bauchgefühl.

Serielle Sanierung heißt: vorgefertigte Elemente für Fassade oder Dach statt Handarbeit Stein für Stein. Passt das zu Ihrem Gebäude? Stellen Sie die Frage, bevor der Architekt den ersten Strich zieht.

Rechenbeispiel

Was bedeutet das in Euro für ein Bürogebäude?

Bei einem angenommenen Bürogebäude mit 1.500 m² Nettogrundfläche und 2,4 Mio. EUR Sanierungskosten liegt der Tilgungszuschuss je nach Variante zwischen 120.000 EUR und 960.000 EUR. Die Sätze stammen aus dem KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026; das Gebäude ist ein Rechenbeispiel, kein Kundenfall.

Der Kredithöchstbetrag liegt bei 1.500 m² mal 2.000 EUR, also 3,0 Mio. EUR. Die 2,4 Mio. EUR passen hinein. Zur Vereinfachung rechne ich jede Variante mit denselben Kosten:

  • EG 55 EE, 5 Prozent: 120.000 EUR
  • EG 55 NH, 10 Prozent: 240.000 EUR
  • EG 55 NH mit WPB-Bonus, 20 Prozent: 480.000 EUR
  • EG 40 NH mit WPB-Bonus und serieller Sanierung, 40 Prozent: 960.000 EUR

Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegen 840.000 EUR.

Das ist kein Rundungsfehler. Das ist der Unterschied zwischen einer Sanierung, die irgendwie passiert, und einer, die vor dem ersten Vertrag durchgeplant wurde.

In Ihrer Sprache

Welchen Zuschuss bekomme ich für die Sanierung meiner Gewerbeimmobilie?

Bei einer Sanierung Ihrer Gewerbeimmobilie zum Effizienzgebäude erlässt Ihnen die KfW laut Merkblatt 263, Stand 09/2026, zwischen 0 und 40 Prozent der Kreditsumme, je nach Stufe, Klasse und Boni. Für eine einzelne Maßnahme, etwa nur die Dämmung oder nur die Lüftung, gibt es einen Zuschuss, etwa vom BAFA, und auf Wunsch den KfW-Ergänzungskredit 523.

Die Antwort auf „Was wird beim Gewerbeneubau gefördert?“ ist ein eigenes Programm: KfW 299, Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude. Die KfW führt dort drei Förderstufen: Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude, Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) sowie Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG). Nur die dritte Stufe setzt das QNG voraus. Programm 263 ist dagegen auf die Sanierung bestehender Gebäude und den Erwerb frisch sanierter Objekte ausgelegt.

Ehrlich gerechnet

Ist der Tilgungszuschuss ein Barzuschuss?

Nein. Ein Tilgungszuschuss senkt nur die Rückzahlung eines aufgenommenen KfW-Kredits. Ohne Kredit kein Zuschuss. Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln zahlen könnte, muss trotzdem den KfW-Kredit aufnehmen, um vom Zuschuss zu profitieren.

Und das Geld fließt nicht am Anfang. Gutgeschrieben wird der Zuschuss erst nach der Bestätigung nach Durchführung. Ihre Liquidität muss die Bauzeit ohne ihn tragen.

Für Eigentümer ohne Fremdfinanzierungsbedarf lohnt sich deshalb eine genaue Rechnung: Zinsvorteil plus Tilgungszuschuss gegen die Bindung an einen Kredit über die Laufzeit. Bei einzelnen Maßnahmen ist der direkte Zuschuss ohne Kreditpflicht oft die einfachere Lösung.

Wer beantragt, wie und wann

Wer ist antragsberechtigt und wie läuft der Antrag?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen jeder Rechtsform, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW, und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein.

Kommunale Gebietskörperschaften sind für dieses Programm nicht vorgesehen: Sie beantragen über das separate Programm 264, Bundesförderung effiziente Gebäude Kommunen. Für Nichtwohngebäude in Unternehmens- oder Privateigentum bleibt Programm 263 die richtige Adresse.

Die Reihenfolge rechts ist kein Formalismus. Sie ist die Förderung. Ein unterschriebener Handwerkerauftrag vor dem Antrag, und der Anspruch ist weg.

Kredit oder Zuschuss

KfW oder BAFA: Wer fördert was bei Nichtwohngebäuden?

Die KfW vergibt über BEG NWG einen Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzgebäude, den Neubau fördert sie über Programm 299. Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik werden als Zuschuss gefördert, Dämmung oder Lüftung etwa vom BAFA über BEG EM. Beide Wege schließen sich nicht aus, folgen aber unterschiedlichen Regeln.

Merkmal KfW (BEG NWG, Kredit 263) BAFA (BEG EM, Zuschuss)
FörderartKredit mit TilgungszuschussDirektzuschuss
UmfangSanierung zum Effizienzgebäude oder ErwerbEinzelmaßnahme
AntragsstelleÜber die Hausbank, nicht direkt bei der KfWDirekt beim BAFA
Nichtwohngebäude-BezugEigenes Programm 263, Neubau über 299Eigene Sätze für Gebäudehülle und Anlagentechnik
Kredit zusätzlichEntfällt, der Kredit ist die FörderungKfW-Ergänzungskredit 523 bei Zuschusszusage von BAFA oder KfW

Der Ergänzungskredit 523 ist die Brücke: Sie behalten den Zuschuss für die Einzelmaßnahme und finanzieren den Rest über die KfW, statt die Kasse zu leeren. Die Konditionen stehen im KfW-Merkblatt 523.

Planen Sie nur eine einzelne Maßnahme statt einer Komplettsanierung, gehört die Tiefe dorthin. Weiter zu den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen.

Förderung und Pflicht ab 2027

Welche Rolle spielt der Energieausweis bei der KfW-Förderung?

Das Merkblatt zu Programm 263 nennt keinen Energieausweis als Fördervoraussetzung. Verlangt wird ein eigenes energetisches Gesamtkonzept durch den Energieeffizienz-Experten, berechnet nach DIN V 18599. Das ist dieselbe Norm, auf der auch der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude beruht.

Die am 28. Juli 2026 verkündete Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) stellt das Ausweisrecht ab dem 1. Januar 2027 neu auf. Wer dann ein Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, braucht einen Bedarfsausweis nach § 81 GModG. Einen Verbrauchsausweis gibt es nach § 82 GModG nur noch für ein Gebäude, „das ausschließlich Wohnzwecken dient“.

§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung erstreckt die Vorlage- und Übergabepflicht ausdrücklich auf die „Verlängerung eines solchen Vertrages“.

Für Gewerbeflächen ist das der Satz mit der größten Wirkung: Befristete Miet-, Pacht- und Leasingverträge werden regelmäßig verlängert. Vorlegen müssen Sie bei jedem Anlass, auch mit vorhandenem Ausweis. Neu ausstellen lassen müssen Sie nur ohne gültigen Ausweis; ein 2026 ausgestellter bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre gültig.

Neu ab 2027 sind Effizienzklassen A bis G für Nichtwohngebäude nach Anlage 10a, gemessen am Verhältnis zum Referenzgebäude: A mit höchstens 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, G über 3,5. Mit den Effizienzgebäude-Stufen der KfW sind sie nicht identisch. Mehr in der Meldung zu den neuen Effizienzklassen A bis G.

Wer ohnehin eine Förderung plant, hat mit der Bilanzierung des Energieeffizienz-Experten und dem Bedarfsausweis zwei getrennte, aber fachlich verwandte Rechnungen für dasselbe Gebäude. Der Bedarfsausweis ersetzt das Gesamtkonzept nicht, erfüllt aber die gesetzliche Ausweispflicht. Der Überblick zum GModG ordnet alle Stichtage ein, der Ratgeber zur Energieausweispflicht 2027 zeigt, was sich konkret ändert. Die Norm erklärt der Ratgeber zu DIN V 18599, die Klassen der Ratgeber zu den Energieeffizienzklassen.

Damit klar ist, wer was macht: Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir Bedarfsausweise für Nichtwohn- und Mischgebäude. Wir sind keine Förderberatung, stellen keine Anträge und sind kein Energieeffizienz-Experte im Sinne der Programme. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Energieberater für Nichtwohngebäude, den Sanierungsfahrplan als eigenes Instrument der Ratgeber zum Sanierungsfahrplan. Was ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet, zeigt die Kostenübersicht zum Energieausweis Nichtwohngebäude.

Sie schicken mir die Unterlagen per Foto oder klären sie mit mir am Telefon. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt Ihr Bedarfsausweis in Ihrer Inbox, zum Festpreis von 899 EUR.

Kostenlose Vorprüfung starten

Lieber direkt sprechen? Telefon und WhatsApp: 0152 060 777 67.

Förderung heute, Pflicht später

Was hat die Förderung mit den Renovierungsanforderungen ab 2030 zu tun?

Nach § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung darf der Jahres-Primärenergiebedarf bestimmter bestehender Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudes betragen. Der Energieausweis löst diese Pflicht nicht aus.

Die Anforderung gilt als erfüllt bei Baujahr ab 1996, bei Wärmeschutz auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung 1995, bei überwiegender Wärme aus Wärmepumpe oder Biomasse und bei Fernwärme, jeweils für sich. Dazu kommen Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler oder bei Unzumutbarkeit. Den Nachweis nach § 41 GModG führen Sie nur, wenn die Behörde ihn verlangt.

Die Frage, die ich Eigentümern stelle: Wollen Sie 2029 sanieren, wenn alle Handwerker suchen? Oder 2027, mit Zeit für Experten, Bank und Antrag?

Details stehen in der Meldung zu den Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 und im Ratgeber zur Sanierungspflicht.

Aus meinem Alltag

Welche drei Praxis-Tipps sparen Ihnen Zeit und Geld?

Sammeln Sie die Gebäudeunterlagen einmal als Fotos, weil Experte und Aussteller fast dieselben brauchen. Lassen Sie jeden Vertrag vor dem Antrag schriftlich prüfen. Und rechnen Sie den KfW-Kredit gegen Ihr eigenes Geld, bevor Sie einen Weg wählen.

1. Ein Ordner, zweimal genutzt. Für einen Bedarfsausweis frage ich nach Grundrissen, Baujahr, Heizung, Fenstern und Dämmung. Der Experte fragt für das Gesamtkonzept nach fast denselben Dingen. Fotografieren Sie alles einmal. Sie suchen dann nur einmal im Keller nach dem Typenschild der Heizung.

2. Kein Vertrag ohne schriftliches Okay. Planung und Beratung dürfen vor dem Antrag laufen, die Ausführung nicht. Macht ein Handwerker Druck, fragen Sie Hausbank und Experten schriftlich, ob der Vertrag als Vorhabenbeginn zählt. Zehn Minuten gegen die ganze Förderung.

3. Kredit gegen Eigenkapital rechnen. Fragen Sie Ihre Hausbank früh, ob sie den Kredit 263 durchleitet. Dann zwei Zahlen nebeneinander: Tilgungszuschuss plus Zinsvorteil gegen Kreditbindung und Aufwand. Bei einer Komplettsanierung spricht viel für den Kredit, bei einer Einzelmaßnahme oft für den direkten Zuschuss.

Vermeidbar

Welche Fehler kosten Eigentümer die KfW-Förderung?

Die teuersten Fehler passieren vor dem ersten Spatenstich. Keiner hat mit der Bausubstanz zu tun. Alle haben mit der Reihenfolge zu tun.

  • Vertrag vor dem Antrag: Der erste der Ausführung zuzurechnende Liefer- oder Leistungsvertrag ist Vorhabenbeginn. Danach ist kein Antrag mehr möglich.
  • Zuschuss als Startkapital eingeplant: Er wird erst nach der Bestätigung nach Durchführung gutgeschrieben.
  • Wohngebäude-Regeln übertragen: Ein iSFP-Bonus steht im aktuellen Angebot für Programm 263 nicht.
  • EE und NH addiert: Es sind Alternativen. Sie bekommen den Satz einer Klasse.
  • Frist übersehen: Der Verwendungsnachweis muss 54 Monate nach der Zusage bei der KfW liegen.

Fazit

Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Klären Sie zuerst, wo Ihr Gebäude heute steht. Mit dem Ist-Zustand reden Sie mit Experte und Hausbank auf Augenhöhe, und Sie haben den Bedarfsausweis für Verkauf, Vermietung und ab 2027 auch für jede Vertragsverlängerung.

Förderung ist kein Lotteriegewinn. Sie ist die Belohnung für gute Vorbereitung.

Fordern Sie die kostenlose Vorprüfung für Ihr Nichtwohngebäude an, ob Büro, Halle, Praxis, Laden oder Gastronomie. Weitere Themen finden Sie in der Übersicht aller Ratgeber für Nichtwohngebäude.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Was ist die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)?

Die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude läuft über das Programm 263, Bundesförderung effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG). Gefördert wird als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss: laut KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026, 5 bis 15 Prozent je Effizienzgebäude-Variante, bei EG 70 EE kein Zuschuss, dazu zwei Boni. Einen direkten Barzuschuss für die Komplettsanierung gibt es seit 2022 nicht mehr.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei der KfW-Förderung 263?

Laut KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026: EG 40 EE 10 Prozent, EG 40 NH 15 Prozent, EG 55 EE 5 Prozent, EG 55 NH 10 Prozent, EG 70 EE kein Zuschuss, EG 70 NH 5 Prozent, Denkmal EE 5 Prozent, Denkmal NH 10 Prozent. Dazu kommen der Worst-Performing-Building-Bonus mit 10 Prozentpunkten, nicht bei Denkmal-Varianten, und der Bonus für serielle Sanierung. Höchstens erreichbar sind 40 Prozent bei EG 40 NH.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Gibt es bei der KfW-Förderung für Nichtwohngebäude einen iSFP-Bonus?

Nein. Das aktuelle KfW-Angebot für Programm 263 führt keinen iSFP-Bonus. Den individuellen Sanierungsfahrplan kennt die Bundesförderung als Bonus bei Wohngebäuden. Wer für ein Gewerbegebäude damit rechnet, rechnet mit Wohngebäude-Regeln. Für Nichtwohngebäude zählen Effizienzgebäude-Stufe, die Wahl zwischen EE- und NH-Klasse und die Boni für schlechte Ausgangsgebäude und serielle Sanierung.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was bedeutet BEG NWG und wie unterscheidet es sich von der BAFA-Förderung?

BEG NWG ist der KfW-geführte Teil der Bundesförderung effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude: ein Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzgebäude. Einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik werden als Zuschuss gefördert, etwa vom BAFA. Liegt eine Zuschusszusage von BAFA oder KfW vor, kann der KfW-Ergänzungskredit 523 die Maßnahme zusätzlich finanzieren.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Wer ist bei der KfW-Förderung für Nichtwohngebäude antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen jeder Rechtsform, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Kommunale Gebietskörperschaften laufen über das separate Programm 264, nicht über 263. Der Antrag geht über die Hausbank und muss vor dem ersten Liefer- oder Leistungsvertrag gestellt sein.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Ist ein Energieausweis Voraussetzung für die KfW-Förderung?

Nein, das Merkblatt zu Programm 263 verlangt keinen Energieausweis. Verlangt wird ein energetisches Gesamtkonzept des Energieeffizienz-Experten nach DIN V 18599, derselben Norm, die auch der Bedarfsausweis nutzt. Unabhängig davon gilt ab 1. Januar 2027: Wer ein Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis verkauft, vermietet oder einen Vertrag verlängert, braucht nach § 80 GModG einen Bedarfsausweis.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Fördert die KfW auch den Neubau von Nichtwohngebäuden?

Ja, über das separate Programm 299, Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude. Es hat drei Stufen: Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude, Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) und Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG). Das QNG ist nur für die dritte Stufe Voraussetzung. Programm 263 ist auf Sanierung und Erwerb ausgerichtet, 299 ausschließlich auf Neubau.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

Ihr Bedarfsausweis zum Festpreis: jetzt kostenlos vorprüfen lassen.

Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zeigt den Ist-Zustand Ihres Nichtwohngebäudes und erfüllt die Ausweispflicht, ab 2027 auch bei Vertragsverlängerung. Das Förderkonzept erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte. Kostenlose Vorprüfung, Festpreis 899 EUR, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Telefon: 0152 060 777 67.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
grosser@gewerbepass.de
Vorprüfung kostenlos Vorprüfung starten »»