Ab dem 1. Januar 2027 werden Mischgebäude wie Nichtwohngebäude behandelt. Die Teilausweise für Wohn- und Gewerbeteil entfallen (§ 79 Abs. 2 GModG). Stattdessen gibt es einen Ausweis für das ganze Gebäude, das nach DIN/TS 18599 in Zonen unterteilt wird (§ 20 Abs. 2 GModG). Weil ein Gewerbeteil dazugehört, muss es ein Bedarfsausweis sein: Verbrauchsausweise sind nach § 82 GModG nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Ausweise, die Sie 2026 von uns erhalten, bleiben zehn Jahre gültig.
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