Die günstigere Option — aber ist sie die richtige für Ihr Gebäude?

Ist der Verbrauchsausweis für Ihr Nichtwohngebäude überhaupt zulässig?

Nicht jedes Gewerbegebäude darf einen Verbrauchsausweis erhalten. Ich prüfe kostenlos, ob die Voraussetzungen bei Ihrem Gebäude erfüllt sind — und ob sich der Bedarfsausweis nicht sogar mehr lohnt.

499 EUR Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.

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So erreichen Sie mich persönlich:

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Stephan Grosser

Gründer & Ihr Ansprechpartner

Verbrauchsausweis NWG

Für Nichtwohngebäude mit mindestens 3 Jahren Verbrauchsdaten

499 EUR Festpreis
  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Vollständiger Verbrauchsausweis nach GEG
  • DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
  • 10 Jahre gültig
  • Professionelles PDF im gewerbepass-Design
  • Persönliche Beratung durch Stephan Grosser
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Was Kunden uns schreiben — ungeschönt

„Mir hat die Zusammenarbeit gut gefallen und ich werde ab jetzt alle Energieausweise über Sie anfertigen lassen.“

Malte v.M. · van Mark Immobilien

Weener

„Ich empfehle Sie sehr gerne, da Sie so unkompliziert sind und Sie so zügig bearbeiten!“

Ilona B. · HUG Immobilien

Hannover

„Vielen Dank für die trotz der schwierigen Umstände zügige Erstellung der drei Energieausweise.“

Horst S. · Immobilien-Kontor Degen + Siemers

Hude

Überblick gesucht? Unser kompletter Leitfaden zum Energieausweis für Nichtwohngebäude erklärt alle Grundlagen, Ausweistypen und gesetzlichen Pflichten — ideal als Einstieg, wenn Sie sich noch orientieren.

Was ist der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude?

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (NWG) dokumentiert den energetischen Zustand Ihrer Gewerbeimmobilie auf Basis der tatsächlich gemessenen Energieverbräuche der letzten drei Betriebsjahre. Grundlage sind die Jahresabrechnungen für alle verwendeten Energieträger: Gas, Fernwärme, Heizöl und ggf. Strom für Heizung.

Der Verbrauchskennwert — ausgedrückt in kWh/(m²·a) — wird auf die beheizte Nettogrundfläche (NGF) des Gebäudes bezogen und witterungsbereinigt. Das Ergebnis wird einer Energieeffizienzklasse zugeordnet und in den Ausweis eingetragen.

Der Verbrauchsausweis ist die schnellere und günstigere Option — und für viele Gewerbeobjekte vollständig ausreichend. Er ist nach GEG rechtsgültig, wird im DIBt-Register eingetragen und ist 10 Jahre gültig.

Die 3-Jahres-Anforderung: Was Sie wissen müssen

Für den Verbrauchsausweis sind zwingend die Energieverbräuche von drei aufeinanderfolgenden vollständigen Abrechnungsjahren erforderlich. Dabei gilt:

Was zählt als Verbrauchsdaten?

Jahresabrechnungen des Energieversorgers (Gas, Fernwärme, Heizöl), Ablesetermine des Verbrauchsmessgeräts, oder beglaubigte Verbrauchsnachweise des Gebäudebetriebs.

Was, wenn nicht alle Energieträger erfasst sind?

Wenn Strom für Heizung genutzt wird (z. B. Wärmepumpe), muss dieser separat ausgewiesen werden. Reine Betriebsenergie (Maschinen, Produktion) wird nicht berücksichtigt.

Was, wenn Leerstand oder Nutzungsänderung vorliegt?

Leerstände oder stark abweichende Nutzungsjahre verzerren das Ergebnis. In solchen Fällen empfiehlt sich der Bedarfsausweis als objektivere Alternative.

Haben Sie weniger als 3 Datenjahre? Dann ist der Bedarfsausweis NWG die richtige Wahl — er benötigt keine Verbrauchsdaten.

Wo der Verbrauchsausweis seine Grenzen hat

Der Verbrauchsausweis spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider — nicht nur den baulichen Zustand des Gebäudes. Das hat Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • ✓ Schneller und günstiger als Bedarfsausweis
  • ✓ Weniger Unterlagen erforderlich
  • ✓ Spiegelt reale Betriebskosten wider
  • ✓ Rechtlich gleichwertig für Verkauf/Vermietung

Einschränkungen

  • ✗ Sparsamer Nutzer → zu gutes Ergebnis
  • ✗ Leerstand → verfälscht Werte nach unten
  • ✗ Nicht geeignet für Fördermittelanträge
  • ✗ Enthält keine Modernisierungsempfehlungen

Für eine neutrale Bewertung des Gebäudezustands unabhängig vom Nutzerverhalten empfiehlt sich der Bedarfsausweis nach DIN V 18599.

So funktioniert es — in 3 Schritten

1

E-Mail schicken

Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.

2

Klarheit bekommen

Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich — die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.

3

In 24h Ausweis erhalten

Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.

Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis NWG

Welche Verbrauchsdaten werden für den Verbrauchsausweis benötigt?

Benötigt werden die Energieverbräuche der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden – also in der Regel drei Jahresabrechnungen. Das umfasst alle Energieträger: Gas, Heizöl, Fernwärme, Strom (falls für Heizung genutzt) und ggf. Holz oder andere Brennstoffe. Dazu kommen Angaben zur beheizten Nettogrundfläche und zur Nutzungsart des Gebäudes.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was sind die Grenzen des Verbrauchsausweises?

Der Verbrauchsausweis spiegelt das tatsächliche Verhalten der Nutzer wider – nicht den baulichen Zustand des Gebäudes. Wer sparsam heizt, bekommt einen guten Wert; ein Leerstand drückt den Verbrauch ebenfalls. Das kann den Ausweis verzerrend beeinflussen. Für einen objektiveren Wert empfiehlt sich in solchen Fällen der Bedarfsausweis.

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Wann ist der Verbrauchsausweis ausreichend?

Für viele Gewerbeobjekte ist der Verbrauchsausweis völlig ausreichend – besonders wenn das Gebäude gut dokumentiert ist, die Nutzung konstant war und keine besonderen Anforderungen (z. B. durch Förderprogramme) bestehen. Er ist schneller zu erstellen und günstiger als der Bedarfsausweis. Ob er für Ihr Objekt geeignet ist, klären wir in der kostenlosen Vorprüfung.

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Können Leerstände die Verbrauchsdaten verzerren?

Ja. Leerstände führen zu niedrigeren Verbräuchen und damit zu einem rechnerisch besseren Energieausweis – der aber nicht den realen Betrieb widerspiegelt. Umgekehrt können hohe Verbraucher (z. B. Gastronomie oder Produktion) den Ausweis schlechter machen als der Gebäudezustand es rechtfertigt. Bei verzerrten Verbrauchsdaten ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl.

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Was passiert, wenn nur Verbrauchsdaten für zwei Jahre vorliegen?

Für einen Verbrauchsausweis werden zwingend drei vollständige Abrechnungsjahre benötigt. Liegen nur zwei Jahre vor – etwa bei einem Neubau oder nach einem Eigentümerwechsel – ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. In diesem Fall muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

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Kostenlose Vorprüfung innerhalb von maximal einem Werktag. Danach wissen Sie, welcher Ausweis passt und welcher Festpreis gilt.

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