Eine ehrliche Ansage statt eines Produkts, das Ihnen bald nichts mehr nützt
Verbrauchsausweis für Ihr Nichtwohngebäude? Den stelle ich seit August 2026 nicht mehr aus, aus gutem Grund.
Das GModG lässt ab 2027 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr zu. Wer heute noch einen kauft, kauft ein Auslaufmodell. Ich erstelle deshalb grundsätzlich Bedarfsausweise nach DIN V 18599, und nutze Ihre Verbrauchsdaten als Realitätscheck der Berechnung.
Bedarfsausweis 899 EUR Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Bedarfsausweis NWG
Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599, unser Kernprodukt
- Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
- Vollständiger Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- Zonierung (bis zu 4 Nutzungszonen)
- Modernisierungsempfehlungen
- DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
- 10 Jahre gültig
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Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
„Perfekt! Herzlichen Dank!“
Eberhard Gregory
Deutschland
„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“
Tanja Haase
Deutschland
„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“
Michael Schrenk
Dassendorf
Überblick gesucht? Unser kompletter Leitfaden zum Energieausweis für Nichtwohngebäude erklärt alle Grundlagen, Ausweistypen und gesetzlichen Pflichten, ideal als Einstieg, wenn Sie sich noch orientieren.
Was ist der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude?
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (NWG) dokumentiert den energetischen Zustand einer Gewerbeimmobilie auf Basis der tatsächlich gemessenen Energieverbräuche der letzten drei Betriebsjahre. Grundlage sind die Jahresabrechnungen für alle verwendeten Energieträger: Gas, Fernwärme, Heizöl und ggf. Strom für Heizung.
Jahrelang war er die schnelle, günstige Standardlösung für Bestandsgebäude. Genau dieses Kapitel geht jetzt zu Ende: Das GModG (beschlossen im Juli 2026) lässt ab 2027 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude und Mischgebäude mehr zu. Neu ausgestellt wird dann nur noch der Bedarfsausweis.
Deshalb finden Sie hier kein Angebot über einen Verbrauchsausweis mehr. Stattdessen bekommen Sie die ehrliche Antwort auf die Frage, mit der Sie vermutlich auf dieser Seite gelandet sind: Lohnt sich ein Verbrauchsausweis jetzt noch? Meine klare Antwort: nein.
Warum ich seit August 2026 keine Verbrauchsausweise mehr ausstelle
Drei Gründe, und keiner davon ist Verkaufstaktik:
1. Das GModG beendet den NWG-Verbrauchsausweis ab 2027
Für Nichtwohngebäude und Mischgebäude gibt es ab 2027 keine neuen Verbrauchsausweise mehr. Was heute noch legal ausgestellt werden kann, ist ein Produkt mit Ablaufdatum.
2. Banken werden Bedarfsausweise verlangen
Auf dem Papier ist ein heute ausgestellter Verbrauchsausweis 10 Jahre gültig. In der Praxis gilt: Sobald es keine neuen NWG-Verbrauchsausweise mehr gibt, werden Banken bei Finanzierungen neue Bedarfsausweise verlangen. Ihr Verbrauchsausweis wäre dann totes Kapital, formal gültig, praktisch wertlos.
3. Sie würden zweimal zahlen
Wer jetzt einen Verbrauchsausweis kauft und in zwei, drei Jahren verkauft oder finanziert, zahlt am Ende zwei Ausweise. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ist heute schon das Format, das auch nach 2027 der Standard ist.
Kurz gesagt: Der Bedarfsausweis NWG für 899 EUR Festpreis ist die einzige Variante, die ich Ihnen heute noch guten Gewissens verkaufen kann.
Ihre Verbrauchsdaten sind trotzdem Gold wert
Falls Sie Ihre Jahresabrechnungen schon zusammengesucht haben: bitte behalten. Ich nutze Ihre Verbrauchsdaten weiterhin gern, nur nicht mehr als Ausweisgrundlage, sondern als Realitätscheck meiner Berechnung:
Was Verbrauchsdaten heute leisten
- ✓ Plausibilitätsprüfung der DIN-V-18599-Berechnung
- ✓ Abgleich Rechenmodell gegen realen Betrieb
- ✓ Hinweise auf Auffälligkeiten in der Anlagentechnik
- ✓ Bessere, realistischere Modernisierungsempfehlungen
Was sie nicht mehr leisten
- ✗ Grundlage für einen neuen NWG-Ausweis ab 2027
- ✗ Zukunftssicherheit bei Verkauf und Finanzierung
- ✗ Akzeptanz für Fördermittelanträge
- ✗ Modernisierungsempfehlungen
Das Ergebnis: ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599, der nicht nur rechtlich zukunftssicher ist, sondern auch mit der Realität Ihres Gebäudes abgeglichen wurde.
So funktioniert es, in 3 Schritten
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Klarheit bekommen
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Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis NWG
Welche Verbrauchsdaten werden für den Verbrauchsausweis benötigt?
Benötigt werden die Energieverbräuche der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden, also in der Regel drei Jahresabrechnungen. Das umfasst alle Energieträger: Gas, Heizöl, Fernwärme, Strom (falls für Heizung genutzt) und ggf. Holz oder andere Brennstoffe. Dazu kommen Angaben zur beheizten Nettogrundfläche und zur Nutzungsart des Gebäudes.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was sind die Grenzen des Verbrauchsausweises?
Der Verbrauchsausweis spiegelt das tatsächliche Verhalten der Nutzer wider, nicht den baulichen Zustand des Gebäudes. Wer sparsam heizt, bekommt einen guten Wert; ein Leerstand drückt den Verbrauch ebenfalls. Das kann den Ausweis verzerrend beeinflussen. Für einen objektiveren Wert empfiehlt sich in solchen Fällen der Bedarfsausweis.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wann ist der Verbrauchsausweis ausreichend?
Bei gewerbepass® wird er nicht mehr angeboten. Das GModG lässt ab 2027 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr zu, und Banken werden bei Finanzierungen schon vorher neue Bedarfsausweise verlangen. Deshalb erstelle ich grundsätzlich den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zum Festpreis von 899 EUR. Ihre Verbrauchsdaten fließen trotzdem ein, als Realitätscheck der Berechnung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Können Leerstände die Verbrauchsdaten verzerren?
Ja. Leerstände führen zu niedrigeren Verbräuchen und damit zu einem rechnerisch besseren Energieausweis, der aber nicht den realen Betrieb widerspiegelt. Umgekehrt können hohe Verbraucher (z. B. Gastronomie oder Produktion) den Ausweis schlechter machen als der Gebäudezustand es rechtfertigt. Bei verzerrten Verbrauchsdaten ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl.
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Was passiert, wenn nur Verbrauchsdaten für zwei Jahre vorliegen?
Für einen Verbrauchsausweis werden zwingend drei vollständige Abrechnungsjahre benötigt. Liegen nur zwei Jahre vor, etwa bei einem Neubau oder nach einem Eigentümerwechsel, ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. In diesem Fall muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
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