Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude, kurz gefasst?
Grundrisse aller Etagen mit Nutzungszonen oder eine Skizze mit Maßen, Fotos, Angaben zur Gebäudehülle, zu Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung sowie das Baujahr. Das ist die Checkliste Bedarfsausweis in ihrer knappsten Form. Verbrauchsabrechnungen brauchen Sie nicht zu besorgen: Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik.
Kernangabe heißt unten: Ohne diese Information kann ich nicht rechnen. Es heißt nicht, dass Sie ein bestimmtes Dokument vorlegen müssen. Oft liefert ein Foto oder ein Telefonat dieselbe Information wie ein Ordner voller Pläne.
Grundrisse aller Etagen Kernangabe
Grundrisse mit Angabe der Nutzungszonen (Büro, Lager, Verkauf, Serverraum usw.) und Nettogrundflächen. Maßstäblich ist ideal, eine Handskizze mit Maßen oder ein CAD-Plan reicht ebenfalls
Fotos von außen und von der Technik Kernangabe
Jede Fassadenseite einmal, Fenster aus der Nähe, dazu die Typenschilder von Heizung, Lüftungsgerät und Klimageräten
Angaben zur Gebäudehülle Kernangabe
Wandaufbau und Dämmung (U-Werte oder Baujahr als Anhaltspunkt), Dachkonstruktion, Fenster (Verglasung, U-Wert oder Baujahr), Kellerdecke oder Bodenplatte
Heizungsanlage Kernangabe
Typ (Gastherme, Wärmepumpe, Fernwärme usw.), Energieträger, Baujahr und Nennleistung in kW. Ein Foto des Typenschilds reicht oft
Lüftungsanlage Kernangabe
Zentral oder dezentral, mit oder ohne Wärmerückgewinnung, Baujahr und Volumenstrom falls bekannt
Beleuchtungssystem Kernangabe
Lichtquellentyp (LED, T8-Röhren, HQL usw.), installierte Leistung in W/m² falls bekannt, Betriebszeiten
Klimatisierung / Kühlung Hilfreich
Falls vorhanden: Typ, Kühlleistung in kW, Baujahr, auch Geräte in Mieterflächen
Warmwasserbereitung Hilfreich
Zentral oder dezentral, Typ (Boiler, Durchlauferhitzer, Solar), Energieträger
Baujahr und Sanierungshistorie Hilfreich
Wann wurde das Gebäude gebaut? Wurden Fassade, Fenster, Dach oder Heizung saniert? Rechnungen mit Jahreszahl belegen die Modernisierung
| Leistung | Preis | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| Vorprüfung | kostenlos | Ich sichte Ihre Unterlagen und sage Ihnen, was noch fehlt |
| Bedarfsausweis Nichtwohngebäude | 899 EUR Festpreis | Bedarfsausweis nach DIN V 18599 mit DIBt-Registriernummer, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox |
Beide Preise gelten unabhängig davon, wie vollständig Ihre Unterlagen heute schon sind. Mehr zur Preisfrage: Kosten des Energieausweises für Nichtwohngebäude.
Unterscheiden sich die Unterlagen je nach Gebäudetyp?
Ja, und zwar deutlich. Eine Lagerhalle braucht kaum Angaben zur Lüftung, eine Arztpraxis oder ein Restaurant dagegen sehr genaue.
Denken Sie an zwei Gebäude mit derselben Fläche. Die Halle hat Tore, ein Sheddach und Heizstrahler unter der Decke. Das Restaurant hat Küchenabluft, Kühlzellen und Warmwasserbedarf den ganzen Tag. Gleiche Fläche, völlig andere Fragen. Die Matrix zeigt den Schwerpunkt je Gebäudetyp, damit Sie nicht alles zusammensuchen, was irgendwo einmal gefragt wurde.
| Unterlage | Halle / Produktion | Bürogebäude | Praxis / Klinik | Gastronomie / Hotel | Mischgebäude |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundrisse und Schnitte | Hallenraster, Hallenhöhe, Lager- vs. Bürofläche | Etagengrundrisse mit Raumbuch je Zone | Behandlungs-, Warte- und Verwaltungszonen getrennt | Küche, Gastraum, Kühlräume getrennt ausgewiesen | Getrennte Pläne für Wohn- und Gewerbeteil |
| Flächen- und Zonenangaben | Nettogrundfläche Produktion vs. Sozialräume | m² je Nutzungszone, Personenzahl | Fläche je Fachbereich, Betriebszeiten | Fläche und Öffnungszeiten je Bereich | Flächenanteil Wohnen zu Gewerbe |
| Gebäudehülle | Hallenwände, Sheddach, Toranteile | Fassade, Verglasungsanteil | Wandaufbau, Fenster wie Bürogebäude | Wandaufbau, oft ältere Bausubstanz | Je Gebäudeteil getrennt, falls baulich abweichend |
| Heizung und Warmwasser | Hallenheizung, Strahlungsheizung | Zentralheizung, Baujahr, Leistung | Zentralheizung plus Sterilisation/Warmwasserbedarf | Hoher Warmwasserbedarf durch Küche | Getrennte oder gemeinsame Anlage klären |
| Lüftung und Kühlung | Oft nur natürliche Lüftung | RLT-Anlage, Wärmerückgewinnung | Hygienische Anforderungen, oft RLT-Pflicht | Küchenabluft mit Fettfiltern, hoher Luftwechsel, Kühlzellen | Je Gebäudeteil getrennt bewerten |
| Beleuchtung | Hallenbeleuchtung, meist hohe Leistung | Bürobeleuchtung, Tageslichtanteil | Behandlungsraumbeleuchtung | Gastraum- und Küchenbeleuchtung getrennt | Je Gebäudeteil getrennt erfassen |
| Sanierungsnachweise | Dach, Tore, Fassade | Fenster, Fassade, Heizung | Fenster, Heizung, Lüftung | Küchentechnik, Fassade | Je Gebäudeteil getrennt dokumentieren |
| Fotos | Hallenwände, Tore, Dach, Heizstrahler | Alle Fassadenseiten, Fenster, Heizungsraum | Fassade, Typenschilder von Lüftung und Klima | Fassade, Küchenabzug, Kühlaggregate | Fassade und Haustechnik beider Teile |
Die passende Ausgangslage für Ihren Gebäudetyp im Detail: Lagerhalle, Bürogebäude, Arztpraxis, Gastronomie, Hotel und Pension und Einzelhandel.
Sie wissen jetzt, was Ihr Gebäudetyp braucht.
Schicken Sie mir, was Sie haben. Ich sage Ihnen kostenlos, was noch fehlt. Sie zahlen nur, wenn Sie bestellen: 899 EUR Festpreis, der Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.
Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67 (Telefon und WhatsApp).
Woher bekomme ich Baupläne und Grundrisse, wenn ich keine habe?
Der Reihe nach: eigene Unterlagen und Kaufvertrag prüfen, dann Verwalter und Voreigentümer fragen, danach den Architekten kontaktieren, zuletzt die Bauakte beim Bauamt anfragen.
Vorher eine Frage: Brauchen Sie die Pläne überhaupt? Eine Skizze mit Außenmaßen, Geschosshöhen und Nutzungszonen plus gute Fotos tragen die Berechnung oft. Niemand muss zum Vermessen zu Ihnen kommen.
Eigene Unterlagen und Kaufvertrag
Kaufverträge, Grundbuchauszüge und Baubeschreibungen enthalten oft schon Flächen- und Grundrissangaben, die für den Anfang reichen.
Hausverwaltung oder Voreigentümer
Wer das Gebäude verwaltet oder zuvor besessen hat, hat häufig noch Baupläne im Archiv, auch nach einem Eigentümerwechsel.
Architekt oder Statiker der Errichtung
Wurde das Gebäude durch ein Büro geplant, führt dieses Baupläne oft dauerhaft im eigenen Archiv.
Bauakte beim zuständigen Bauamt
Letzter Weg, wenn nichts anderes vorliegt. Das Verfahren ist kommunal geregelt, Zuständigkeit, Formular und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Rechnen Sie mit mehreren Wochen, fragen Sie gezielt nach Grundrissen und Schnitten und vorab nach Gebühren, die bundesweit nicht einheitlich sind.
Was gilt bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeteil?
Ein Mischgebäude braucht für Wohn- und Gewerbeteil jeweils eine eigene Berechnung, wenn der Gewerbeanteil erheblich ist und sich Nutzung und Technik deutlich unterscheiden. Die Unterlagen für den Gewerbeteil entsprechen der Matrix oben, der Wohnteil folgt eigenen Vorgaben. gewerbepass® berechnet beide Teile zum gemeinsamen Festpreis von 899 EUR, statt zweimal getrennt abzurechnen.
Das typische Beispiel: unten ein Laden oder eine Praxis, darüber vier Etagen Wohnungen. Bis zum 31. Dezember 2026 regelt § 106 GModG die Trennung, erheblich ist ein Gewerbeanteil über 10 Prozent der Gesamtnutzfläche. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Regel im Gesetz, eingeordnet wird nach der überwiegenden Nutzung. In der Praxis bleibt es bei erheblichem Gewerbeanteil bei getrennten Ausweisen, für den Gewerbeteil als Bedarfsausweis.
Für Ihre Unterlagen heißt das: Technik beider Teile fotografieren, klären, ob Laden und Wohnungen an derselben Heizung hängen, Flächen getrennt notieren. Mehr zur Abgrenzung auf der Seite Energieausweis für Mischgebäude.
Welche Angaben zur Anlagentechnik werden wirklich gebraucht, und in welcher Tiefe?
Heizung, Warmwasser und Beleuchtung reichen meist mit Typ, Baujahr und Leistung. Bei der Lüftung wird es genauer: Wärmerückgewinnung, Luftvolumenströme, Betriebszeiten und Zonenbezug fließen einzeln in die Berechnung nach DIN V 18599 ein.
Warum? Ein Wohnhaus wird im Wesentlichen geheizt. Ein Bürogebäude wird geheizt, belüftet, beleuchtet und im Sommer oft gekühlt. LED im Büro und alte Leuchtstoffröhren im Lager ergeben zwei verschiedene Rechenwerte, auch unter einem Dach.
Die Vertiefung steht im Ratgeber Lüftungskonzept für Nichtwohngebäude. Wie die Berechnung funktioniert, erklärt DIN V 18599: Die Berechnungsnorm für NWG.
Ein Detail für Ihre Planung: Zum 1. Januar 2027 löst die DIN/TS 18599:2025-10 die DIN V 18599:2018-09 als gesetzliche Bezugsnorm ab, so steht es in Artikel 2 der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 226. An der Liste der Unterlagen ändert das nichts, an Zonierung und Rechenannahmen schon.
Was ändert sich an Ihrer Checkliste ab dem 1. Januar 2027?
An der Liste der Unterlagen fast nichts, am Ergebnis einiges. Ab dem 1. Januar 2027 gilt Artikel 2 der GModG-Novelle: Für Nichtwohngebäude nur noch Bedarfsausweis, erstmals eine Effizienzklasse von A bis G und ein digitaler, maschinenlesbarer Ausweis.
Eine Angabe wird wichtiger: Ihr Energieträger. Klasse A bekommt nach Anlage 10a GModG nur ein Nullemissionsgebäude, ohne fossile Emissionen am Standort. Ein unscharfes Wort wie Zentralheizung reicht dann nicht mehr.
| Thema | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ausweisart | Bedarf oder Verbrauch zulässig, bei gewerbepass® nur Bedarf | Nur Bedarfsausweis, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt (§ 80 GModG) |
| Effizienzklasse | Keine Klasse für Nichtwohngebäude | A bis G nach Anlage 10a |
| Vorlageanlässe | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing | Zusätzlich Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen |
| Baudenkmäler | Ausgenommen | Ausweispflicht wie bei jedem anderen Gebäude |
| Kleine Gebäude ausgenommen | Höchstens 50 m² Nutzfläche | Weniger als 50 m² Nutzfläche |
Und Ihr Ausweis aus 2026? Er bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre gültig. Keine Austauschpflicht, kein Umschreiben auf A bis G. Mehr in Energieausweis-Pflicht ab 2027 und Effizienzklassen A bis G für Nichtwohngebäude.
Der Ausweis löst keine Sanierungspflicht aus. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 Renovierungsanforderungen, mit Ausnahmen, siehe Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG ab 2030 und 2033.
Was passiert, wenn Unterlagen unvollständig oder widersprüchlich sind?
Kein Ausschlussgrund. Fehlende Werte setze ich anhand des Baujahres konservativ an, Handskizzen ersetzen fehlende Grundrisse. Bei Widersprüchen frage ich nach, bevor ich rechne. Das Gesetz sieht genau diese Arbeitsteilung vor:
Der Eigentümer ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Der Aussteller darf diese Daten nicht verwenden, wenn begründete Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. Sinngemäß nach § 83 GModG.
Übersetzt: Sie liefern, was Sie wissen. Ich prüfe, ob es zusammenpasst. Was keiner weiß, rechne ich lieber vorsichtig als geschönt.
Typische Lösungen bei fehlenden Unterlagen
- • Fehlende Grundrisse: Handskizzen, Katasterpläne oder Angaben aus dem Grundbuchauszug als Ausgangsbasis
- • Unbekannte U-Werte: Schätzung anhand des Baujahres mit konservativen Pauschalwerten, Baustoffkennwerte nach DIN 4108-4
- • Unbekannte Anlagentechnik: Typische Werte für das Baujahr als Näherung, ein Foto des Typenschilds macht daraus oft einen genauen Wert
- • Widersprüchliche Angaben: Rückfrage vor der Berechnung, keine Annahme auf Verdacht
Wie lange dauert die Prüfung, und in welcher Reihenfolge sammle ich am besten?
Die kostenlose Vorprüfung beginnt, sobald die Grunddaten bei mir sind, den fertigen Bedarfsausweis haben Sie 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Sammeln Sie von innen nach außen: erst, was Sie selbst haben, dann, was andere haben.
- Heute: Fotos von Fassade, Fenstern und Typenschildern.
- Diese Woche: eigene Ordner, Kaufvertrag, Sanierungsrechnungen, Grundrisse oder Skizze.
- Danach: Mieter, Verwalter und Voreigentümer fragen.
- Zuletzt: das Bauamt, und nur, wenn ich nach der Vorprüfung sage, dass es ohne nicht geht.
Der Weg über Dritte dauert oft Wochen, und häufig reichen Schritt eins und zwei. Einen konkreten Ablauf zeigt der Praxisfall Vorprüfung: ein Beispiel.
Welche Praxis-Tipps aus meinem Alltag ersparen Ihnen Rückfragen?
Drei Tipps, alle aus Rückfragen, die ich immer wieder stelle.
- Typenschild statt Handbuch. Ein Foto vom Typenschild an Kessel, Wärmepumpe oder Lüftungsgerät zeigt Hersteller, Baujahr und Leistung. Es ersetzt oft einen ganzen Ordner Wartungsprotokolle.
- Mieterflächen mitdenken. Das Klimagerät im Laden, die Kühlzelle im Restaurant: Sie gehören oft dem Mieter, aber in die Berechnung des ganzen Gebäudes. Bitten Sie Ihre Mieter vorab um zwei Fotos.
- Rechnung schlägt Erinnerung. Eine Rechnung über den Fenstertausch mit Jahreszahl lässt mich die Modernisierung ansetzen. Irgendwann in den Neunzigern lässt mich nur mit Baujahreswerten rechnen.
Welche Fehler kosten beim Sammeln die meiste Zeit?
Drei Fehler sehe ich immer wieder, alle drei vermeidbar.
- Mit der Bauakte anfangen. Wer zuerst beim Bauamt anfragt, wartet oft wochenlang, obwohl Skizze und Fotos gereicht hätten. Erst die Vorprüfung, dann die Akte.
- Heizkostenabrechnungen statt Technikfotos schicken. Abrechnungen zeigen, was verbraucht wurde. Der Bedarfsausweis fragt, was das Gebäude technisch braucht.
- Nur die eigene Etage dokumentieren. Der Energieausweis gilt für das Gebäude, nicht für eine Mieteinheit. Wer nur das Erdgeschoss fotografiert, bekommt Rückfragen zu allen anderen Etagen.
Warum müssen Sie keine Verbrauchsabrechnungen besorgen?
Weil ich ausschließlich Bedarfsausweise erstelle, und die rechnen aus Gebäude und Anlagentechnik, nicht aus Ihren Rechnungen. gewerbepass® stellt seit August 2026 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr aus.
Rechtlich sind bei Nichtwohngebäuden bis zum 31. Dezember 2026 noch beide Ausweisarten möglich. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis, Verbrauchsausweise bleiben Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Das verschiebt die Bringschuld: Früher genügte die Heizkostenabrechnung, heute zählt die Gebäude- und Anlagendokumentation. Sie müssen nichts beim Versorger anfordern. Und ein Leerstand im Erdgeschoss verdirbt nichts, der Bedarfsausweis rechnet mit normierter Nutzung.
Häufig gesucht wird auch die dena Checkliste Bedarfsausweis. Sie ist für Wohngebäude gemacht und bildet die Unterschiede eines Nichtwohngebäudes nicht ab, dafür steht die Matrix oben. Den Unterschied der Ausweisarten erkläre ich unter Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?.
Wie reichen Sie Ihre Unterlagen ein?
Per WhatsApp an 0152 060 777 67 oder über die kostenlose Vorprüfung, als Foto, PDF oder Plan. Akzeptierte Formate sind PDF, JPG, PNG und DWG. Für große Dateien schicken Sie einen WeTransfer-Link oder einen freigegebenen Google-Drive-Ordner.
- Schicken: Fotos, Pläne oder Skizze über die kostenlose Vorprüfung oder per WhatsApp.
- Klären: Offene Punkte besprechen wir in einem kurzen Telefonat.
- Erhalten: Ihr Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.
Kein Vor-Ort-Termin nötig. Die Angaben kommen telefonisch, per Foto und aus Ihren Unterlagen, bundesweit.
Was fragen Eigentümer am häufigsten zu den Unterlagen?
Kurz gesagt: Maßstäbliche Pläne sind kein Muss, Verbrauchsabrechnungen brauche ich nicht, ein Ausweis aus 2026 bleibt zehn Jahre gültig.
Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude, kurz gefasst?
Grundrisse aller Ebenen mit Nutzungszonen oder eine Skizze mit Maßen, Fotos der Fassaden und der Technik, Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung sowie das Baujahr. Verbrauchsabrechnungen brauche ich für den Bedarfsausweis nicht. Rechnungen über Sanierungen helfen, weil ich belegte Modernisierungen in der Berechnung ansetzen kann.
Muss ich für einen Bedarfsausweis zwingend maßstäbliche Pläne vorlegen?
Nein. Maßstäbliche Pläne sparen Rückfragen, Pflicht sind sie nicht. Eine Handskizze mit Außenmaßen, Geschosshöhen und Nutzungszonen reicht oft, ergänzt um Fotos jeder Fassadenseite. Entscheidend ist, dass ich Flächen, Hülle und Technik nachvollziehen kann. Wo Maße fehlen, frage ich telefonisch nach, statt zu raten.
Darf ich für mein Nichtwohngebäude ab 2027 noch einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen?
Nein. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es für ein Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und Vertragsverlängerung nur noch den Bedarfsausweis, so regelt es § 80 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung. Verbrauchsausweise bleiben dann Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Bleibt mein vor 2027 ausgestellter Energieausweis danach gültig?
Ja. Ein Energieausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellung, daran ändert die Novelle nichts. Ein 2026 ausgestellter Ausweis ohne Effizienzklasse muss weder ausgetauscht noch umgeschrieben werden. Neu nötig wird er erst, wenn er abläuft oder nach einer Änderung das ganze Gebäude nach § 80 Abs. 2 GModG neu berechnet wird.
Was passiert, wenn meine Unterlagen unvollständig sind?
Das ist kein Ausschlussgrund. Fehlende Werte setze ich anhand des Baujahres mit konservativen Pauschalwerten an, Handskizzen ersetzen fehlende Grundrisse, Fotos ersetzen fehlende Datenblätter. Bei Widersprüchen frage ich vor der Berechnung nach. Nach § 83 GModG bleiben Sie als Eigentümer dafür verantwortlich, dass die von Ihnen bereitgestellten Angaben stimmen.
Wo lesen Sie weiter, wenn Ihre Frage größer ist als die Checkliste?
Die Grundsatzfragen beantworten eigene Ratgeber, diese Seite bleibt bei dem, was Sie konkret einreichen. Die Übersicht finden Sie im Ratgeber Energieausweis Nichtwohngebäude.
Dieselben Unterlagen brauchen Sie wieder, wenn Sie sanieren und Förderung beantragen. Laut KfW gelten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude seit dem 21. Juli 2026 angepasste Bedingungen. Für den Kredit 263 nennt die KfW auf ihrer Produktseite 2026 bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 10 Mio. Euro je Vorhaben. Maßgeblich ist das aktuelle Merkblatt, mehr im Ratgeber KfW-Förderung für Nichtwohngebäude.
Auf welche amtlichen Quellen stützt sich diese Checkliste?
Auf Gesetzestext, Bundesgesetzblatt und Leitfäden des Bundes. Hier die Originale.
- BGBl. 2026 I Nr. 226, GModG-Novelle vom 23. Juli 2026
- § 80 GModG, Ausstellungsanlässe
- § 81 GModG, energetische Bilanzierung
- § 83 GModG, Ermittlung und Bereitstellung von Daten
- § 106 GModG, gemischt genutzte Gebäude bis Ende 2026
- BBSR-Leitfaden Energiebedarfsausweise Nichtwohnungsbau
- dena-Checkliste Bedarfsausweis (Wohngebäude)
Was ist Ihr nächster Schritt?
Machen Sie heute fünf Fotos und schicken Sie sie mir: vier Fassadenseiten und das Typenschild der Heizung.
Nicht, wenn die Bauakte da ist. Heute. Die perfekte Mappe kommt selten. Der Käufer, der Mieter oder die Vertragsverlängerung kommen sicher.
Mit fünf Fotos sage ich Ihnen in der Vorprüfung, was noch fehlt. Oft ist es weniger, als Sie denken. Ist alles da, liegt Ihr Ausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox, zum Festpreis von 899 EUR.
Kostenlose Vorprüfung anfordern und erfahren, was Ihnen noch fehlt oder anrufen: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.