EPBD-Umsetzung: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Die EU-Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf sieht neue Mindeststandards für Nichtwohngebäude vor — mit weitreichenden Folgen für Eigentümer.
Neue Regeln, Förderungen und Marktbewegungen im Blick
Neue Gesetze, geänderte Förderprogramme und relevante Marktbewegungen für Eigentümer, Verwalter und Entscheider im Gewerbebereich.
Diese Seite bündelt die Entwicklungen, die für den Energieausweis, die Sanierungsplanung und die Bewertung gewerblicher Gebäude wirklich relevant sind.
Die wichtigsten Änderungen und Einordnungen für Nichtwohngebäude, ohne Behördenstil und ohne Fülltext.
4 relevante Updates im Überblick
Die EU-Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf sieht neue Mindeststandards für Nichtwohngebäude vor — mit weitreichenden Folgen für Eigentümer.
Die bisherige Skala A+ bis H wird abgelöst. Die neuen Klassen orientieren sich am europäischen Gebäudebestand — viele Bestandsgebäude werden sich verschlechtern.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde angepasst. Neue Konditionen für Einzelmaßnahmen und Sanierungsfahrpläne bei Gewerbeimmobilien.
Ab 2030 müssen öffentliche Nichtwohngebäude Mindestandards erfüllen. Kommunen und Landkreise beginnen mit der Bestandsaufnahme — der Energieausweis wird zum zentralen Dokument.
Welche neuen Pflichten ab 2026 gelten und was das für Ihr Gewerbeobjekt bedeutet.
PflichtAb wann Nichtwohngebäude saniert werden müssen und welche Mindeststandards gelten.
FörderungWelche Fördermittel es für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden gibt.
Jeder Gebäudetyp hat andere Anforderungen. Finden Sie direkt die passende Spezialisierung für Ihr Objekt.
Alle Gebäudetypen in der Übersicht →GEG, EPBD, MEPS oder DIN V 18599: Die Kürzel werden nicht weniger. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Energieausweis für Nichtwohngebäude in klarer Sprache.
Gebäude, die nicht überwiegend zum Wohnen genutzt werden — z. B. Büros, Lagerhallen, Praxen, Hotels, Geschäfte.
Die deutsche Berechnungsnorm für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden. Grundlage für den Bedarfsausweis.
Das zentrale deutsche Gesetz zu energetischen Anforderungen an Gebäude. Regelt u. a. die Pflicht zum Energieausweis.
Die EU-Gebäuderichtlinie. Die überarbeitete Version von 2024 muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden. Teil der neuen EPBD — ab 2030 für öffentliche Gebäude, ab 2033 für alle gewerblichen.
Ein Gebäudebereich mit einheitlicher Nutzung (z. B. Büro, Verkauf, Lager). Jede Zone wird in der DIN V 18599 separat berechnet.
Der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes, einschließlich der Verluste bei Erzeugung und Transport der Energie. Zentraler Kennwert im Energieausweis.
Ein vom BAFA geförderter Plan für die schrittweise energetische Sanierung eines Gebäudes. Voraussetzung für erhöhte Fördersätze.
Sie möchten tiefer einsteigen? In unserer Ratgeber-Sammlung finden Sie die ausführlichen Grundlagen, Checklisten und Förderthemen rund um den Energieausweis für Nichtwohngebäude.
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Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner