EPBD-Umsetzung: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Die EU-Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf sieht neue Mindeststandards für Nichtwohngebäude vor.
Artikel lesenNeue Regeln, Förderungen und Marktbewegungen im Blick
Neue Gesetze, geänderte Förderprogramme und relevante Marktbewegungen für Eigentümer, Verwalter und Entscheider im Gewerbebereich.
Dieser Bereich wird als redaktioneller Hub ausgebaut. Neue Meldungen erhalten eigene URLs, klare Einordnungen und direkte Verlinkungen in passende Ratgeber, Leistungen und Gebäudetypen.
Überblick
Die wichtigsten Änderungen und Einordnungen für Nichtwohngebäude, ohne Behördenstil und ohne Fülltext.
4 redaktionelle Updates im Überblick
Die EU-Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf sieht neue Mindeststandards für Nichtwohngebäude vor.
Artikel lesenDie bisherige Skala A+ bis H wird neu eingeordnet. Für viele Bestandsgebäude wird die Einordnung im Vergleich zur alten Darstellung strenger wirken.
Artikel lesenDie Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde angepasst. Für gewerbliche Objekte kommt es jetzt noch stärker auf die richtige Maßnahmenlogik und Dokumentation an.
Artikel lesenÖffentliche Nichtwohngebäude stehen bei künftigen Mindeststandards früh im Fokus. Viele Träger starten bereits mit der Bestandsaufnahme ihrer Objekte.
Artikel lesenVertiefung
Wenn Sie nicht nur Schlagzeilen wollen, sondern direkt zum passenden Thema oder Gebäudetyp springen möchten, finden Sie hier die sinnvollsten Wege.
Welche neuen Pflichten ab 2026 gelten und was das für Ihr Gewerbeobjekt bedeutet.
PflichtAb wann Nichtwohngebäude saniert werden müssen und welche Mindeststandards gelten.
FörderungWelche Fördermittel es für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden gibt.
Jeder Gebäudetyp hat andere Anforderungen. Finden Sie direkt die passende Spezialisierung für Ihr Objekt.
Alle Gebäudetypen in der Übersicht →Einordnung
GEG, EPBD, MEPS oder DIN V 18599: Die Kürzel werden nicht weniger. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Energieausweis für Nichtwohngebäude in klarer Sprache.
Gebäude, die nicht überwiegend zum Wohnen genutzt werden, zum Beispiel Büros, Lagerhallen, Praxen, Hotels oder Geschäfte.
Die deutsche Berechnungsnorm für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden. Sie ist die Grundlage für viele Bedarfsausweise.
Das zentrale deutsche Gesetz zu energetischen Anforderungen an Gebäude. Es regelt unter anderem die Pflicht zum Energieausweis.
Die europäische Gebäuderichtlinie. Ihre Weiterentwicklung beeinflusst künftige Anforderungen an den Gebäudebestand.
Minimum Energy Performance Standards. Gemeint sind energetische Mindeststandards für bestimmte Gebäudegruppen.
Ein Gebäudebereich mit einheitlicher Nutzung, zum Beispiel Büro, Verkauf oder Lager. In der Bewertung wird das häufig getrennt betrachtet.
Der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes einschließlich der Verluste bei Erzeugung und Transport der Energie. Ein zentraler Kennwert im Energieausweis.
Der individuelle Sanierungsfahrplan. Er kann eine strukturierte energetische Weiterentwicklung des Gebäudes unterstützen und förderrelevant sein.
Wenn Regulierung, Förderung oder Datenlage Ihr Nichtwohngebäude betreffen könnten, bringt eine fachliche Vorprüfung schnell Klarheit.
Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner