Welche fünf Seiten hat das Muster für Nichtwohngebäude?
Gebäudedaten, berechneter Bedarf, erfasster Verbrauch, Empfehlungen, Erläuterungen. So steht es im amtlichen Muster aus dem Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2023, das bis 31. Dezember 2026 gilt.
Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Zwei Zahlenseiten, aber nur eine trägt Ihre Werte. Ich stelle nur Bedarfsausweise nach DIN V 18599 aus; den Verbrauchsausweis erkläre ich, damit Sie einen vorhandenen richtig lesen.
Gebäudedaten und Gültigkeit
Hauptnutzung, Adresse, Baujahr, Nettogrundfläche, Energieträger, Anlass der Ausstellung, Registriernummer und das Feld Gültig bis.
Berechneter Energiebedarf
Die Seite des Bedarfsausweises: Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf getrennt nach Wärme und Strom, Aufteilung in Nutzungszonen.
Erfasster Energieverbrauch
Die Seite des Verbrauchsausweises: witterungsbereinigter Verbrauch für Wärme und Strom aus 36 zusammenhängenden Monaten (§ 82 Abs. 2 GModG).
Empfehlungen zur Modernisierung
Kostengünstige Maßnahmen für genau dieses Gebäude, etwa an Dach, Fenstern, Heizung oder Beleuchtung, nach § 84 GModG.
Erläuterungen
Begriffe und Rechenverfahren. Keine Werte Ihres Gebäudes, sondern die Lesehilfe für alle anderen Seiten.
Ob ein vorhandener Ausweis noch trägt, steht im Feld Gültig bis. Rechnen müssen Sie nichts. Mehr im Ratgeber Energieausweis Gültigkeit.
Welche drei Zahlen sollten Sie zuerst lesen?
Erst die Nettogrundfläche, dann die Endenergie für Wärme und Strom, dann die Primärenergie. Jede Kennzahl ist Energie geteilt durch Fläche. Stimmt die Fläche nicht, stimmt nichts.
Nettogrundfläche (NGF): die Bezugsgröße
Die beheizte oder gekühlte Fläche nach DIN 277, gemessen innerhalb der Wände, ohne Wanddicken. Nicht zu verwechseln mit Bruttogrundfläche (BGF) oder Nutzfläche nach Mietvertrag.
Endenergiebedarf/-verbrauch [kWh/(m²·a)]
Beim Bedarfsausweis die berechnete Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung je Quadratmeter und Jahr, getrennt nach Wärme und Strom. Keine gekaufte Brennstoffmenge; den gemessenen Verbrauch zeigt nur der Verbrauchsausweis.
Primärenergiebedarf [kWh/(m²·a)]
Rechnet Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport hinzu, über Faktoren nach Anlage 4 GModG. Bis 31. Dezember 2026: Netzstrom 1,8, Erdgas 1,1, Holz 0,2, gebäudenah erzeugter Strom aus Photovoltaik oder Wind 0. Ab 1. Januar 2027: Strom 1,5, Biomasse 0,7.
Die Faktoren sind keine Naturkonstanten. Sie sind Politik. Eine Halle mit Wärmepumpe sieht ab 2027 auf dem Papier besser aus, eine mit Pelletkessel schlechter. Am Gebäude ändert sich nichts. Wie die Norm rechnet, steht im Ratgeber zur DIN V 18599 für Nichtwohngebäude.
Sie wollen Ihre eigenen Zahlen statt eines Musters?
Schicken Sie mir Grundriss und Fotos. In der kostenlosen Vorprüfung sage ich Ihnen, was fehlt und ob Ihr Gebäude als Mischgebäude gilt. Der Bedarfsausweis kostet 899 EUR Festpreis und liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.
Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67 (Telefon und WhatsApp)
Bekommt Ihr Nichtwohngebäude eine Effizienzklasse?
Bis 31. Dezember 2026 nicht; der Ausweis zeigt Kennwerte ohne Buchstaben. Ausweise ab 1. Januar 2027 ordnen Nichtwohngebäude in die Klassen A bis G ein, gemessen am eigenen Referenzgebäude.
Die Skala A+ bis H gehört zum Wohnhaus und bleibt dort. Für Nichtwohngebäude gilt nach Anlage 10a GModG: Ihr Primärenergiebedarf geteilt durch den Bedarf Ihres Referenzgebäudes.
| Klasse | Verhältnis zum Referenzgebäude |
|---|---|
| A | höchstens 1,0, nur Nullemissionsgebäude |
| B | über 1,0 |
| C | über 1,48 |
| D | über 1,97 |
| E | über 2,46 |
| F | über 2,95 |
| G | über 3,5 |
Ihr Lager wird mit einem rechnerischen Lager gleicher Größe verglichen, nicht mit dem Nachbarn. Eine schlechte Klasse löst allein keine Sanierungspflicht aus. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudes, mit Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen. Mehr zu den Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG ab 2030 und 2033. Mehr zu den neuen GModG-Klassen →
Was ändert sich am Ausweis ab 1. Januar 2027?
Der Ausweis wird digital, Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis bekommen nur noch einen Bedarfsausweis, die Pflichtangaben wachsen. Das neue amtliche Muster nach § 85 Abs. 3 GModG ist noch nicht veröffentlicht.
Das neue Ausweisrecht steht in Artikel 2 der Novelle vom 23. Juli 2026 und gilt erst ab 1. Januar 2027. Bis dahin stellt jeder Aussteller nach dem bisherigen Muster aus. Auch ich.
§ 79 Abs. 1 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung: Der Energieausweis dient „der Information oder, soweit gesetzlich vorgesehen, dem Nachweis“.
- Ausstellung digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen.
- Vorlagepflicht auch bei Verlängerung befristeter Miet-, Pacht- und Leasingverträge.
- Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt.
- 31 Pflichtangaben nach § 85 GModG, darunter Treibhausgasemissionen; gerechnet wird nach DIN/TS 18599:2025-10.
Wie viele Seiten das neue Muster hat, steht erst mit der Bekanntmachung fest. Alle Stichtage im Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht ab 2027.
Wie prüfen Sie einen vorhandenen Ausweis in wenigen Minuten?
Gültig bis, dann die Fläche gegen den Grundriss, dann Wärme und Strom getrennt. In dieser Reihenfolge prüfe ich jeden Ausweis, den mir Eigentümer oder Makler schicken.
- Praxis-Tipp 1: Erst Seite 1. Ist der Ausweis laut Feld Gültig bis noch gültig, legen Sie ihn nur vor. Diese eine Minute spart 899 EUR.
- Praxis-Tipp 2: Fläche neben den Grundriss legen. Steht dort die Mietfläche statt der beheizten Nettogrundfläche, sind alle Kennwerte verschoben.
- Praxis-Tipp 3: Wärme und Strom nie addieren. Ein Büro mit Klimaanlage hat einen ganz anderen Strom-Kennwert als eine Halle mit Gasheizung.
Welche Fehler kosten Eigentümer und Makler am meisten?
Primär- statt Endenergie im Inserat, Wärme und Strom nicht getrennt, ein abgelaufener Ausweis. Ein fehlender Ausweis oder fehlende Pflichtangaben können nach § 108 GModG bis 10.000 EUR Bußgeld kosten.
Nach § 87 GModG gehören bis 31.12.2026 Ausweisart, Endenergiewert getrennt für Wärme und Strom und Energieträger ins Inserat. Ab 2027 sind es Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr und Energieträger; für Altausweise gelten die alten Angaben nach § 112 GModG. Häufiger als das Bußgeld trifft Makler die Abmahnung, denn sie haften laut Bundesgerichtshof seit 2017 selbst. Mehr im Ratgeber Energieausweis bei Vermietung.
Was fragen Eigentümer zum Muster am häufigsten?
Aufbau, Endenergie, Primärenergie, Nettogrundfläche und die Gültigkeit alter Ausweise ab 2027.
Wie ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude aufgebaut?
Das bis 31. Dezember 2026 geltende amtliche Muster hat fünf Seiten: Gebäudedaten mit dem Feld Gültig bis, berechneter Bedarf, erfasster Verbrauch, Modernisierungsempfehlungen und Erläuterungen. Der Bedarfsausweis füllt Seite 2, der Verbrauchsausweis Seite 3. Das Muster für Ausweise ab 2027 ist noch nicht bekannt gemacht.
Was ist der Endenergiebedarf auf dem Energieausweis?
Der Endenergiebedarf ist die nach DIN V 18599 unter genormten Bedingungen berechnete Energie je Quadratmeter Nettogrundfläche und Jahr in kWh/(m²·a), beim Nichtwohngebäude getrennt für Wärme und Strom. Er ist keine gekaufte Brennstoffmenge. Den gemessenen Verbrauch zeigt nur der Verbrauchsausweis.
Was ist der Primärenergiebedarf?
Der Primärenergiebedarf rechnet zur Endenergie die Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport hinzu. Bis 31. Dezember 2026 gilt nach Anlage 4 GModG für Netzstrom der Faktor 1,8 und für Erdgas 1,1, ab 2027 für Strom 1,5. Ab 2027 ist er die Grundlage der NWG-Klassen A bis G.
Was ist die Nettogrundfläche (NGF) auf dem Energieausweis?
Die Nettogrundfläche nach DIN 277 ist beim Nichtwohngebäude die Bezugsfläche aller Kennwerte, gemessen innerhalb der Wände ohne Wanddicken. Sie ist kleiner als die Bruttogrundfläche (BGF) und weicht oft von der Mietfläche im Vertrag ab. Ist sie falsch angesetzt, stimmt kein Kennwert.
Bleibt mein 2026 ausgestellter Ausweis ab 2027 gültig?
Ja. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre gültig, auch ohne Klasse A bis G. Eine Austauschpflicht gibt es nicht. Vorlegen müssen Sie ihn bei jedem Anlass; neu ausstellen lassen müssen Sie erst, wenn kein gültiger Ausweis mehr vorliegt.
Wie kommen Sie zu Ihrem eigenen Ausweis?
Ein Muster zeigt die Form. Ihr Gebäude füllt sie mit Zahlen. Grundrisse, Baujahr und Fotos von Fassade, Fenstern und Heizung reichen, per Foto oder am Telefon.
- Sie fordern die kostenlose Vorprüfung an. Ich sage Ihnen, welche Angaben fehlen.
- Sie schicken Fotos und Pläne oder klären offene Punkte mit mir am Telefon.
- Ich rechne nach DIN V 18599 mit Best-Case-Optimierung. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der Ausweis in Ihrer Inbox.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Vorprüfung Ihres Gebäudes | kostenlos |
| Bedarfsausweis Nichtwohngebäude, DIBt-registriert | 899 EUR Festpreis |
Kein Plan da? Ein Foto vom Fluchtplan im Treppenhaus hilft oft weiter. Wie das aussieht, zeigt die Vorprüfung am Beispiel. Kennen Sie die Zahlen Ihres Gebäudes, bevor ein Käufer danach fragt?
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