Energieausweis speziell für Arztpraxis / Gesundheitswesen

Energieausweis für Arztpraxis und Gesundheitseinrichtungen

Energieausweis für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und medizinische Einrichtungen – 499 EUR Diskret, schnell und rechtssicher.

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Stephan Grosser

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Festpreise

499
EUR

Verbrauchsausweis NWG · Bedarfsausweis 899 EUR

Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben — ungeschönt

„Der aktuelle Entwurf sieht klasse aus — auch meine Kolleginnen und Kollegen sind begeistert.“

Sarah-Melike K. · KSK Ratzeburg

Ratzeburg

„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung, die vielen Erläuterungen während des Telefonats und für den insgesamt sehr netten Kontakt.“

Ray I.

Bremen

„Vielen Dank für die trotz der schwierigen Umstände zügige Erstellung der drei Energieausweise.“

Horst S. · Immobilien-Kontor Degen + Siemers

Hude

Besonderheiten bei Arztpraxis / Gesundheitswesen

  • Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsnachweise der letzten 3 Jahre (Gas, Fernwärme oder Heizöl)
  • Grundriss oder Flächenangabe mit Aufteilung in Behandlungsräume, Wartebereich, Verwaltung und Nebenräume
  • Angaben zur Lüftungsanlage (zentral oder dezentral) und zu medizinischen Sondernutzungen (z.B. Röntgenraum, Sterilisationsbereich)
  • Informationen zur Warmwasserversorgung (zentral oder dezentral, Boiler, Durchlauferhitzer)

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Arztpraxis / Gesundheitswesen?

Arztpraxen mit kontinuierlicher Öffnung und stabilen Jahresverbrauchsdaten können den Verbrauchsausweis zum Festpreis von 499 EUR nutzen. Zahnarztpraxen und Praxen mit umfangreicher medizintechnischer Ausstattung profitieren häufig vom Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 EUR: Hier wird der Energiebedarf allein auf Basis der Gebäudeeigenschaften und Nutzungszeiten berechnet, ohne dass medizinische Gerätschaften den Energieverbrauchskennwert verfälschen.

Verbrauchsausweis

499 EUR

  • ✓ 3 Jahre Verbrauchsdaten vorhanden
  • ✓ Gleichmäßige Nutzung
  • ✓ Schnellere Erstellung

Bedarfsausweis

899 EUR

  • ✓ Neubau oder Kernsanierung
  • ✓ Keine/unvollständige Verbrauchsdaten
  • ✓ EPBD-konform, mit Modernisierungsempfehlungen

Unsicher? Die kostenlose Vorprüfung klärt, welcher Ausweis passt.

EPBD 2026: Was ändert sich für Arztpraxis / Gesundheitswesen?

Arztpraxen befinden sich häufig in älteren Wohn- und Geschäftshäusern mit schlechter Gebäudehülle – gleichzeitig erfordern sie strenge Hygienestandards mit hohen Luftwechselraten und dauerhafter Warmwasserverfügbarkeit. Medizinische Geräte wie Röntgen, Sterilisation und Druckluftsysteme treiben den Stromverbrauch zusätzlich, auch wenn dieser nicht direkt im Energieausweis abgebildet wird. Die EPBD 2024 betrifft auch diese Gebäude: Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig von der Medizintechnik und zeigt, wo Lüftungswärmerückgewinnung, Fenstererneuerung oder Fassadendämmung den größten Effekt bringen.

Mehr zu EPBD und Sanierungspflichten →

Preisvergleich

Anbieter Ausweistyp Preis Hinweis
Lokaler Energieberater Bedarfsausweis 1.000 – 2.000 EUR Praxisbegehung, oft lange Terminvorlaufzeiten
Online-Anbieter (Massenmarkt) Verbrauchsausweis 249 – 499 EUR Keine Spezialisierung auf Gesundheitseinrichtungen
gewerbepass.de Verbrauchsausweis NWG 499 EUR Kein Vor-Ort-Termin, alles digital, DIBt-registriert
gewerbepass.de Bedarfsausweis NWG 899 EUR DIN V 18599, medizinische Nutzungsprofile berücksichtigt, EPBD-konform

Alle Preise sind Festpreise.

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So funktioniert es — in 3 Schritten

1

E-Mail schicken

Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.

2

Klarheit bekommen

Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich — die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.

3

In 24h Ausweis erhalten

Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.

Häufige Fragen zum Energieausweis für Arztpraxis / Gesundheitswesen

Benötige ich als Praxisinhaber einen Energieausweis, wenn ich das Gebäude selbst besitze?

Bei Verkauf oder Neuvermietung des Gebäudes ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Für den laufenden Betrieb in eigenem Gebäude ohne geplanten Eigentümerwechsel besteht keine unmittelbare Vorlagepflicht. Dennoch ist es sinnvoll, den Ausweis frühzeitig zu erstellen – etwa um den energetischen Zustand zu kennen und für spätere Anforderungen (EPBD) gerüstet zu sein.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Meine Praxis ist in einem gemischten Wohn- und Geschäftshaus. Bin ich für den Ausweis zuständig?

Als Mieter sind Sie grundsätzlich nicht für den Energieausweis verantwortlich – das ist Sache des Eigentümers. Beim Kauf einer Praxiseinheit im Teileigentum (Eigentumswohnung für gewerbliche Nutzung) gilt: Der Ausweis für das gesamte Gebäude liegt beim Eigentümergemeinschaft-Verwalter, für eine einzelne Einheit kann ein separater Ausweis erstellt werden.

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Unser Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) hat mehrere Standorte. Wie gehen wir vor?

Jeder Standort in einem eigenen Gebäude benötigt einen separaten Energieausweis. Bei mehreren Objekten empfehlen wir, alle Standorte gemeinsam zu beauftragen – so können wir einheitliche Unterlagenlisten erstellen und den Prozess für Ihre Verwaltung vereinfachen. Auf Anfrage sind Staffelpreise für mehrere Objekte möglich.

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Wie diskret läuft der Prozess ab? Muss jemand die Praxis betreten?

Nein. Alle Unterlagen können digital eingereicht werden - bevorzugt per E-Mail an Stephan Grosser. Ein Vor-Ort-Termin ist für den Verbrauchsausweis nicht erforderlich. Auch für den Bedarfsausweis arbeiten wir auf Basis von Grundrissen, Gebäudedaten und technischen Angaben, die Sie bequem aus der Ferne bereitstellen können.

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Welche Energiekennwerte sind für eine Arztpraxis typisch?

Arztpraxen liegen im Bedarfsausweis bei einem Endenergiebedarf von typischerweise 100–200 kWh/(m²·a), abhängig von Baujahr, Lüftungsanlage und Warmwasserbedarf. Zahnarztpraxen mit umfangreicher Druckluft- und Sterilisationsausstattung können höhere Werte erreichen. Die Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude reichen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) – wir erläutern Ihnen das Ergebnis verständlich.

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Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner

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