Energieeffizienzklassen — Neue EPBD-Skala A0 bis G

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt eine neue, einheitliche Energieeffizienzskala für Nichtwohngebäude. Was bisher als "B" galt, könnte künftig anders bewertet werden — und für viele Eigentümer hat das direkte rechtliche Konsequenzen.

Die aktuelle Skala: A+ bis H

Heute weisen deutsche Energieausweise für Nichtwohngebäude Effizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) aus. Die Klasse basiert auf dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter Nettogrundfläche und Jahr, berechnet nach DIN V 18599.

Klasse Primärenergiebedarf (kWh/m²a) Bewertung
A+ < 30 Sehr effizient
A 30–50 Effizient
B 50–75 Gut
C 75–110 Befriedigend
D 110–150 Ausreichend
E 150–200 Mangelhaft
F 200–260 Schlecht
G 260–340 Sehr schlecht
H > 340 Ungenügend

Richtwerte für Nichtwohngebäude — die genauen Schwellenwerte sind gebäudetypabhängig.

Die neue EPBD-Skala: A0 bis G

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) schreibt eine neue, einheitliche Energieeffizienzskala von A0 bis G vor. Diese soll EU-weit vergleichbar sein und die nationalen Varianten ablösen.

Die neue Skala ist nicht nur eine Umbenennung: Sie basiert auf einem relativen Ansatz. Die schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands werden automatisch in Klasse G eingestuft — und müssen nach der EPBD priorisiert saniert werden. Das bedeutet: Was heute noch "F" heißt, könnte morgen als "G" gelten.

Umsetzungsstand 2026: Deutschland muss die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Die genaue Ausgestaltung der neuen Skala und der Schwellenwerte ist noch Gegenstand der gesetzgeberischen Umsetzung. Aktuelle Energieausweise behalten bis zum Ablauf (10 Jahre) ihre Gültigkeit.

Was ändert sich konkret?

Bisherige Skala (GEG)

  • • Skala A+ bis H (9 Stufen)
  • • Absolute kWh-Schwellenwerte
  • • National unterschiedliche Standards
  • • Kein EU-weiter Vergleich möglich
  • • Klasse G = bereits sehr schlecht

Neue EPBD-Skala

  • • Skala A0 bis G (8 Stufen)
  • • Relativer Ansatz am Bestandsdurchschnitt
  • • EU-weit einheitlich vergleichbar
  • • Worst 15 % = automatisch Klasse G
  • • Klasse G = Sanierungspflicht (EPBD)

Was bedeutet das für Eigentümer von Nichtwohngebäuden?

Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien ergeben sich mehrere praktische Konsequenzen:

  • Gebäude, die heute in Klasse F oder G liegen, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den worst-performing buildings nach EPBD — und stehen damit vor einer gesetzlichen Sanierungspflicht.
  • Auch Gebäude in Klasse E könnten unter die neue G-Einstufung fallen, je nachdem wie Deutschland die Schwellenwerte definiert.
  • Ein aktueller Energieausweis zeigt heute schon, wo Ihr Gebäude steht — und gibt eine gute Orientierung für das Risiko nach der neuen Skala.
  • Wer jetzt saniert, zahlt weniger: Förderprogramme sind verfügbar, Materialkosten steigen, und bald drohen gesetzliche Pflichten ohne Wahlfreiheit.
  • Bei Verkauf oder Neuvermietung wird die Effizienzklasse künftig noch stärker preisrelevant — Klasse G kann zu Abschlägen führen.

Welcher Energieausweis zeigt die neue Klasse?

Solange die neue EPBD-Skala noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, werden Energieausweise weiterhin mit der Skala A+ bis H ausgestellt. Sobald die Umsetzung abgeschlossen ist, wird die neue Skala verpflichtend.

Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ist dabei die präzisere Grundlage: Er bewertet das Gebäude unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten und liefert belastbare Kennwerte für alle zukünftigen Einstufungen.

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Stephan Grosser · Ihr Ansprechpartner

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