Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Das gilt nach § 79 Absatz 3 Satz 1 GModG für Bedarfs- und Verbrauchsausweis gleichermaßen, unabhängig von Gebäudeart und Größe. Länger geht nie. Kürzer nur, wenn eine Änderung nach § 80 Absatz 2 einen neuen Ausweis für das ganze Gebäude verlangt.
Wer wissen will, wie lange ein Energieausweis gültig ist, findet die Antwort direkt im Wortlaut des Paragrafen:
„Ein Energieausweis ist für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. Unabhängig davon verliert er seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.“ (§ 79 Absatz 3 GModG)
Kein Ermessen. Kein Sonderfall für Nichtwohngebäude. Die zehn Jahre sind die einzige feste Größe in diesem Thema, alles andere hängt davon ab, was Sie mit dem Gebäude vorhaben und wann.
Ab welchem Datum laufen die zehn Jahre?
Maßgeblich ist ausschließlich das Ausstellungsdatum auf dem Formular, nicht das Datum der Registrierung und nicht der Tag, an dem Sie den Ausweis erhalten. Die Registriernummer ist eine Pflichtangabe des Ausstellers, sie verschiebt den Fristbeginn nicht.
Ein Beispiel: Steht auf Seite 1 ein Ausstellungsdatum im März 2019, läuft der Ausweis im März 2029 ab. Nicht im Dezember 2029.
In der Praxis liegen Ausstellung und Übergabe meist nur wenige Tage auseinander, deshalb fällt der Unterschied selten auf. Bei größeren Objekten mit mehreren Beteiligten kann zwischen Berechnung und Übergabe an den Eigentümer aber mehr Zeit vergehen. Zählen Sie deshalb immer vom Datum auf Seite 1, nicht von der Rechnung.
Kann ich einen Energieausweis verlängern?
Nein. Einen Energieausweis verlängern lässt sich nicht. Das Gesetz sieht kein Verfahren vor, das Ablaufdatum eines bestehenden Ausweises zu aktualisieren oder eine zweite Zehnjahresfrist anzuhängen. Nach Ablauf bleibt nur eine Sache: eine vollständige Neuausstellung.
Es gibt keine Verlängerungsgebühr. Kein Verlängerungsformular. Keinen Aufkleber fürs Original.
Ein neuer Anlass nach Ablauf verlangt einen neuen Ausweis. Für ein Nichtwohngebäude erstelle ich ihn immer als Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Ab 1. Januar 2027 lässt das Gesetz für Nichtwohngebäude nichts anderes mehr zu, dann auf Grundlage der Nachfolgefassung DIN/TS 18599:2025-10.
Unsicher, ob Ihr Ausweis noch reicht? Schicken Sie mir ein Foto der ersten Seite und den Termin Ihres nächsten Anlasses. Ich sage Ihnen kostenlos, ob er trägt oder ob ein neuer Bedarfsausweis für 899 EUR Festpreis fällig wird. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67.
Was passiert, wenn der Energieausweis abgelaufen ist?
Ein abgelaufener Energieausweis wird nicht rückwirkend falsch, er zeigt weiterhin die damalige Berechnung. Was sich ändert: Er zählt ab dem Ablaufdatum nicht mehr als gültiger Ausweis im Sinne von § 80 Absatz 3 GModG. Für einen neuen Pflichtanlass, etwa Verkauf oder Vermietung, reicht er dann nicht mehr aus.
Wo eine Aushangpflicht besteht, erfüllt ein abgelaufener Ausweis sie nicht mehr. Betroffen sind Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr über 250 m² Nutzfläche und sonstige Gebäude mit starkem Publikumsverkehr über 500 m², bei denen ein Ausweis vorliegt (§ 80 Absätze 6 und 7 GModG). Details stehen im Ratgeber Aushangpflicht Energieausweis Nichtwohngebäude.
Solange kein neuer Anlass eintritt, muss niemand von sich aus tätig werden. Ein abgelaufener Ausweis in der Schublade ist für sich genommen keine Ordnungswidrigkeit. Die Ausnahme sind Behördengebäude mit Aushangpflicht: Dort muss ein gültiger Ausweis auch ohne Verkauf oder Vermietung hängen.
Wann brauche ich einen neuen Ausweis, und wann reicht der alte?
Vorlegen müssen Sie einen Ausweis bei jedem Pflichtanlass, auch wenn schon einer existiert. Neu ausstellen lassen müssen Sie nur, wenn zu diesem Zeitpunkt kein gültiger Ausweis vorliegt und keine Ausnahme greift. Anlässe sind Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing, eine größere Änderung nach § 80 Absatz 2 und ab 1. Januar 2027 auch die Vertragsverlängerung.
Läuft der Ausweis vor dem Anlass ab, wird die Neuausstellung vorher fällig. Beim Verkauf und bei der Vermietung muss er spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 Absätze 3 und 4 GModG).
Die Vertragsverlängerung trifft vor allem befristete Gewerbemietverträge, Pacht und Leasing. Wer eine Halle oder ein Ladenlokal mit festen Laufzeiten vermietet, hat ab 2027 einen Termin mehr im Kalender.
Und die Ausnahmen? Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler und kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche ausgenommen. Ab 1. Januar 2027 bleiben nur Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Verteidigungsgebäude des Bundes, die Denkmal-Ausnahme entfällt 2027.
Der vollständige Anlasskatalog mit der gesamten Zeitachse steht im Ratgeber Energieausweis-Pflicht, was ab 2027 gilt. Hier zählt nur eine Frage: Reicht der vorhandene Ausweis bis zum geplanten Anlass, oder läuft er vorher ab?
Bleibt mein Verbrauchsausweis nach dem 1. Januar 2027 gültig?
Energieausweis Gültigkeit GModG: der Kernpunkt dieses Artikels
Ja, als Dokument bleibt er es. Ein vor 2027 ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude verliert seine Gültigkeit nicht zum Stichtag, sondern erst mit Ablauf seiner individuellen zehn Jahre. Der Wechsel betrifft die Regeln für neu auszustellende Ausweise, nicht die bestehenden.
Zwei Aussagen gehören hier sauber getrennt, weil sie im Markt ständig durcheinandergeraten:
Bestandsschutz
Ein gültiger Verbrauchsausweis bleibt bis zum Ablaufdatum ein gültiges Dokument und erfüllt die Vorlage- und Übergabepflicht bei jedem Anlass, solange kein neuer Ausweis erforderlich wird (§ 80 Absatz 3 GModG n.F.). Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf die neuen Klassen.
Verwendbarkeit ab 2027
Wird ein neuer Ausweis nötig, weil keiner vorliegt oder der bestehende abgelaufen ist, ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und Vertragsverlängerung ab dem 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude nur noch ein Ausweis auf Grundlage der energetischen Bilanzierung zulässig, also der Bedarfsausweis (§ 80 Absatz 3 i. V. m. § 81, § 82 Absatz 1 GModG n.F.). Den Verbrauchsausweis gibt es dann nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Niemand muss am 2. Januar 2027 hektisch bestellen. Die Frage stellt sich erst am Tag des nächsten Anlasses.
Wer den vollständigen Gesetzesüberblick zum GModG sucht, findet ihn im GModG-Überblick für Nichtwohngebäude. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihr Gebäude grundsätzlich in Frage kommt, ordnet der Vergleich Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis ein.
Was ändert sich 2027 am Ausweis selbst?
Ausweise ab dem 1. Januar 2027 werden digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur auf Verlangen (§ 79 GModG n.F.). Nichtwohngebäude bekommen erstmals eine Effizienzklasse von A bis G. Ein 2026 ausgestellter Ausweis ohne Klasse bleibt trotzdem seine vollen zehn Jahre gültig.
Die Klasse ergibt sich aus dem Verhältnis zum Referenzgebäude, einem rechnerischen Zwilling Ihres Gebäudes. Nach Anlage 10a GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung: A bis 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, B über 1,0, C über 1,48, D über 1,97, E über 2,46, F über 2,95, G über 3,5. Mehr dazu im Ratgeber Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude.
Der Ausweis selbst löst keine Sanierungspflicht aus. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten eigene Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG ab 2030 und 2033, mit Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen. Die neuen amtlichen Muster nach § 85 Absatz 3 GModG stehen noch aus.
Wann läuft Ihr Ausweis ab, Jahrgang für Jahrgang?
Für jedes Ausstellungsjahr ergibt sich das Ablaufdatum aus der Zehnjahresfrist. Was sich ab 2027 ändert, ist nicht das Ablaufdatum selbst, sondern was am Tag danach passiert, wenn ein neuer Anlass ansteht.
| Ausstellungsjahr | Ablaufjahr | Pflichtanlass bis 31.12.2026 | Pflichtanlass ab 01.01.2027 (NWG) |
|---|---|---|---|
| 2018 | 2028 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2028, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2019 | 2029 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2029, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2020 | 2030 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2030, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2021 | 2031 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2031, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2022 | 2032 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2032, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2023 | 2033 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2033, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2024 | 2034 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2034, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2025 | 2035 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2035, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
| 2026 | 2036 | gültig, keine Neuausstellung nötig | gültig bis 2036, für einen Anlass danach nur Bedarfsausweis |
Alle Ausweise der Jahrgänge 2018 bis 2026 sind am 1. Januar 2027 noch innerhalb ihrer Zehnjahresfrist, sofern keine Änderung nach § 80 Absatz 2 die Gültigkeit vorher beendet hat. Ausweise aus 2016 laufen 2026 ab, Ausweise aus 2017 im Lauf des Jahres 2027. Fällig wird die Bedarfsausweispflicht erst, wenn nach Ablauf oder ohne bestehenden Ausweis ein neuer Anlass eintritt. Quelle: § 79 Absatz 3, § 80 Absatz 3 GModG.
Wird ein Energieausweis durch Sanierung oder Nutzungsänderung vorzeitig ungültig?
Ja, aber nur unter einer konkreten Voraussetzung. Nach § 79 Absatz 3 Satz 2 GModG verliert ein Ausweis seine Gültigkeit vorzeitig, wenn wegen einer Änderung am Bestandsgebäude nach § 80 Absatz 2 eine neue Berechnung für das gesamte Gebäude erforderlich wird. Kleinere Einzelmaßnahmen reichen dafür nicht.
Entscheidend ist nicht die Größe der Baustelle. Entscheidend ist, ob für das ganze Gebäude neu gerechnet wird.
Eine reine Nutzungsänderung, etwa vom Lager zum Büro, macht einen Ausweis nicht automatisch ungültig. Sie kann aber dazu führen, dass die Werte nicht mehr zur tatsächlichen Nutzung passen. Ein Mieter, der Büroflächen sucht, liest dann Kennwerte einer Lagerhalle. Wird ab 2027 ein Wohngebäude in ein Nichtwohngebäude umgewandelt, verlangt § 80 GModG in der neuen Fassung einen Bedarfsausweis.
Ob in Ihrem Fall ein neuer Ausweis nötig ist, kläre ich in der kostenlosen Vorprüfung anhand der konkreten Maßnahme.
Wie prüfe ich, ob mein Ausweis noch gültig ist?
Sechs überprüfbare Schritte reichen, um in wenigen Minuten selbst zu klären, ob ein vorhandener Ausweis noch trägt oder ob ein neuer nötig wird.
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1.Ausstellungsdatum finden: Es steht auf Seite 1 des Formulars im Feld „Ausstellungsdatum“. Nicht mit dem Datum der Berechnung, des Versands oder der Rechnung verwechseln.
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2.Zehn Jahre addieren: Ausstellungsdatum plus zehn Jahre ergibt das Ablaufdatum. Ein eigenes Verlängerungsdatum gibt es nicht.
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3.Registriernummer suchen: Auf jeden ordnungsgemäßen Ausweis gehört eine DIBt-Registriernummer. Fehlt sie, ist das Dokument ohnehin nicht ordnungsgemäß.
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4.Ausweisart erkennen: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis steht auf Seite 1. Das zählt spätestens, wenn nach Ablauf ein neuer Ausweis fällig wird.
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5.Nächsten Anlass danebenlegen: Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung. Liegt der Termin vor oder nach dem Ablaufdatum?
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6.Änderungen seit Ausstellung notieren: Verlangt eine Änderung nach § 80 Absatz 2 GModG eine Neuberechnung des ganzen Gebäudes, endet die Gültigkeit vorzeitig.
Wie ein vollständiges Formular aussieht und wo genau Ausstellungsdatum und Registriernummer stehen, zeigt das Muster eines Energieausweises für Nichtwohngebäude.
Wie sieht das an typischen Fällen aus?
Drei typische Konstellationen zeigen, dass immer dieselbe Frage entscheidet: Liegt der nächste Anlass vor oder nach dem Ablaufdatum?
Bürogebäude, Verkauf geplant für 2028
Ein Verbrauchsausweis wurde 2021 ausgestellt, gültig bis 2031. Der Eigentümer plant den Verkauf für 2028.
Konsequenz: Weil der Ausweis 2028 noch gültig ist, genügt er für den Verkauf, ein Bedarfsausweis wird dafür nicht fällig. Verzögert sich der Verkauf über 2031 hinaus, ist für den dann fälligen neuen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Lagerhalle, Mietvertragsverlängerung 2027
Ein Bedarfsausweis wurde 2019 ausgestellt, gültig bis 2029. Der befristete Gewerbemietvertrag wird 2027 verlängert, damit erstmals ein eigener Pflichtanlass.
Konsequenz: Der gültige Bedarfsausweis erfüllt den neuen Anlass, eine Neuausstellung ist nicht nötig. Weil ohnehin schon ein Bedarfsausweis vorliegt, ändert sich für dieses Gebäude durch die GModG-Umstellung praktisch nichts.
Ladenlokal, Neuvermietung im Frühjahr 2027
Ein Verbrauchsausweis wurde 2016 ausgestellt und ist 2026 abgelaufen. Ein neuer Mieter soll im Frühjahr 2027 einziehen.
Konsequenz: Zum Anlass liegt kein gültiger Ausweis vor, ein neuer ist Pflicht. Weil der Anlass nach dem 1. Januar 2027 liegt, kommt nur ein Bedarfsausweis in Frage, der dann wieder zehn Jahre gilt.
Welche Folgen hat ein abgelaufener oder fehlender Ausweis?
Das bloße Ablaufen ist kein eigener Bußgeldtatbestand. Teuer wird es erst bei einem Anlass: Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen oder einen falschen Ausweis hat, riskiert nach § 108 GModG bis 10.000 EUR. Wer ihn bei der Besichtigung nicht vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert bis 5.000 EUR.
Ehrlich gesagt ist das Bußgeld selten das größte Risiko. Häufiger trifft es Anzeigen: Wer ein Gewerbeobjekt kommerziell inseriert, muss bis 31.12.2026 nach § 87 GModG Ausweisart, Endenergiewert getrennt für Wärme und Strom und die wesentlichen Energieträger nennen. Fehlen sie, drohen Abmahnungen. Makler haften selbst, so der Bundesgerichtshof am 5. Oktober 2017, Aktenzeichen I ZR 232/16.
Für Ausweise ab 2027 verlangt § 87 GModG n.F. Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr und wesentliche Energieträger. Wer mit einem älteren, noch gültigen Ausweis inseriert, nennt nach § 112 GModG weiter die bisherigen Angaben. Wer rechtzeitig prüft, ob der vorhandene Ausweis den nächsten Anlass trägt, vermeidet beide Risiken.
Welche Praxis-Tipps nehmen Ihnen den Zeitdruck?
Drei Gewohnheiten reichen, damit Sie nie mit einem abgelaufenen Ausweis vor einem Mieter, Käufer oder Notar stehen.
- Tragen Sie das Ablaufdatum in denselben Kalender ein wie das nächste Vertragsende, mit sechs Monaten Vorlauf. In meinen Vorprüfungen frage ich zuerst nach genau diesen zwei Daten.
- Gesetzlich muss der Ausweis beim Verkauf spätestens zur Besichtigung vorliegen. Ich rate, ihn schon für das Inserat bereitzuhaben, dann stimmen die Pflichtangaben vom ersten Tag an. Mehr im Ratgeber Energieausweis beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie.
- Sammeln Sie die Unterlagen vor dem Anlass: Grundrisse, Baujahr, Fotos von Heizung und Fassade. Die Datenklärung läuft telefonisch oder per Foto, und 24 Stunden nach vollständigen Angaben ist der Bedarfsausweis in Ihrer Inbox. Was dazugehört, zeigt die Checkliste für den Energieausweis.
Welche Fehler kosten bei der Gültigkeit Zeit und Geld?
Drei Denkfehler tauchen immer wieder auf. Jeder lässt sich mit einem Blick auf Seite 1 des Ausweises vermeiden.
- Vom falschen Datum zählen. Rechnung, Übergabe oder E-Mail-Eingang verschieben nichts, es zählt nur das Ausstellungsdatum.
- Den Stichtag falsch lesen. Der 1. Januar 2027 macht keinen gültigen Ausweis wertlos. Umgekehrt trägt ein 2026 abgelaufener Verbrauchsausweis keine Vermietung 2027.
- Die Vertragsverlängerung vergessen. Ab 2027 ist sie bei Miete, Pacht und Leasing ein eigener Anlass, an dem ein gültiger Ausweis vorliegen muss.
Ehrliche Abgrenzung
Was klärt dieser Ratgeber nicht, und wer stellt Ihren Ausweis aus?
Dieser Ratgeber klärt die Gültigkeit des einzelnen Ausweises, nicht den gesamten Pflichtanlasskatalog und nicht die Kosten einer Neuausstellung. Ausgestellt wird Ihr Ausweis von mir persönlich.
Anlässe und Kosten stehen im Ratgeber Energieausweis-Pflicht 2027 und in der Kostenübersicht für Nichtwohngebäude, alle Grundlagen in der Ratgeber-Übersicht für Nichtwohngebäude. gewerbepass® erstellt Energieausweise, keine geförderte Energieberatung und keine Vor-Ort-Datenaufnahme. Ich, Stephan Grosser, bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir Ausweise mit gültiger Registriernummer. Die Datenklärung läuft telefonisch, per Foto und aus Ihren Unterlagen.
Was fragen Eigentümer am häufigsten zur Energieausweis Gültigkeit?
Die Fragen, die ich zur Gültigkeit am häufigsten höre, mit kurzer Antwort und Paragraf.
Zählt bei der Zehnjahresfrist das Ausstellungsdatum oder das Datum der Registriernummer?
Es zählt das Ausstellungsdatum auf dem Formular. Die DIBt-Registriernummer ist eine Pflichtangabe, verschiebt den Fristbeginn aber nicht. Auch der Tag, an dem Sie den Ausweis erhalten, spielt keine Rolle. Maßgeblich ist § 79 Absatz 3 GModG: zehn Jahre ab Ausstellung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Muss ich einen noch gültigen Verbrauchsausweis für mein Nichtwohngebäude am 1. Januar 2027 ersetzen?
Nein. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt bis zum Ende seiner zehn Jahre gültig. Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf die neuen Klassen A bis G. Erst wenn nach Ablauf oder ohne Ausweis ein neuer Anlass eintritt, ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Kann ein Ausweis vor Ablauf ungültig werden, ohne dass am Gebäude etwas passiert?
Nein. § 79 Absatz 3 Satz 2 GModG knüpft den vorzeitigen Verlust an eine Änderung nach § 80 Absatz 2, bei der das ganze Gebäude neu berechnet wird. Weder ein Eigentümerwechsel noch ein neuer Mieter noch der Stichtag 2027 beenden die Gültigkeit.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Muss ich einen abgelaufenen Energieausweis noch aufbewahren?
Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für abgelaufene Ausweise gibt es nicht. Ich rate trotzdem, ihn zu behalten. Baujahr, Flächen und Anlagentechnik sind eine gute Ausgangsbasis für die nächste Berechnung und beschleunigen die Datenklärung. Die Vorlagepflicht bei einem neuen Anlass erfüllt er allerdings nicht mehr.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was, wenn ich das Ausstellungsdatum meines Ausweises nicht mehr finde?
Es steht auf Seite 1 des Formulars. Ist der Ausweis verschwunden, fragen Sie beim früheren Aussteller, beim Verkäufer oder bei der Hausverwaltung nach einer Kopie. Gelingt das nicht, ordne ich Ihren Fall in der kostenlosen Vorprüfung ein und sage Ihnen, ob ein neuer Bedarfsausweis nötig ist.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wer kontrolliert, ob mein Energieausweis noch gültig ist?
Niemand prüft das automatisch im Voraus. Auffällig wird ein fehlender oder abgelaufener Ausweis meist bei der Besichtigung, bei der Übergabe nach Vertragsschluss oder in einer Stichprobenkontrolle über die DIBt-Registriernummer nach § 99 GModG. Häufiger sind in der Praxis Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in Anzeigen.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was sollten Sie heute tun?
Holen Sie den Ausweis aus dem Ordner, lesen Sie das Ausstellungsdatum und legen Sie es neben den Termin Ihres nächsten Anlasses. Passt beides, sind Sie fertig. Passt es nicht, haben Sie jetzt noch Zeit, und genau die fehlt am Tag der Besichtigung.
Unsicher? Schicken Sie mir ein Foto der ersten Seite. Wird ein neuer Ausweis fällig, kostet der Bedarfsausweis 899 EUR Festpreis und ist 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.