Energiekosten für Gewerbeimmobilien beginnen an der Grenze: Das Statistische Bundesamt meldete am 28. August 2026 für eingeführte Mineralölerzeugnisse 47,5 Prozent mehr als im Juli 2025.
Die Gesamtrate der Importpreise lag im Juli 2026 bei plus 6,8 Prozent. Bei Energie liegt eine ganz andere Größenordnung dahinter: Mineralölerzeugnisse plus 47,5 Prozent, Erdöl plus 22,3 Prozent, elektrischer Strom plus 19,7 Prozent, Erdgas plus 18,8 Prozent, Steinkohle plus 17,5 Prozent. Für eine Gewerbeimmobilie zählt daraus vor allem eines: Der Preis kommt von außen, in Sprüngen, ohne Ankündigung.
Was das Statistische Bundesamt am 28. August gemeldet hat
Grundlage ist die Pressemitteilung Nr. 309 des Statistischen Bundesamts vom 28. August 2026 zu den Importpreisen, Berichtsmonat Juli 2026.
| Vergleich | Veränderung |
|---|---|
| Importpreise insgesamt, Juli 2026 gegenüber Juli 2025 | plus 6,8 Prozent |
| Importpreise insgesamt, Juli 2026 gegenüber Juni 2026 | plus 0,2 Prozent |
| Eingeführtes Gut | Veränderung gegenüber Juli 2025 |
|---|---|
| Mineralölerzeugnisse | plus 47,5 Prozent |
| Erdöl | plus 22,3 Prozent |
| Elektrischer Strom | plus 19,7 Prozent |
| Erdgas | plus 18,8 Prozent |
| Steinkohle | plus 17,5 Prozent |
Zum Vergleich, gegenüber Juli 2025: Vorleistungsgüter plus 10,2 Prozent, Investitionsgüter plus 3,5 Prozent, Konsumgüter minus 0,2 Prozent, landwirtschaftliche Güter minus 2,1 Prozent. Exportpreise insgesamt lagen bei plus 4,2 Prozent gegenüber Juli 2025 und plus 0,4 Prozent gegenüber Juni 2026.
Zur Ursache schreibt das Amt: Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung hatte erneut der Anstieg der Preise für Vorleistungsgüter und für Energie, auf die Energiepreise wirkte sich der Krieg im Nahen Osten aus. Das ist eine Zuschreibung des Statistischen Bundesamts, keine eigene Einschätzung dieser Redaktion.
Eine andere amtliche Statistik hatten wir bereits eingeordnet: Die Energiepreise für Nichtwohngebäude im Juli 2026 beruhen auf den Erzeugerpreisen, also dem inländischen Absatz. Die Importpreise messen dagegen die Einfuhr an der Grenze, eine frühere Stufe der Kette.
Warum Importpreise nicht Ihre Rechnung sind
Importpreise sind keine Endkundenpreise. Gemessen wird der Preis eingeführter Güter an der Grenze. Was ein Betrieb für Gas, Strom oder Heizöl zahlt, hängt an seinem Liefervertrag, an Netzentgelten, Abgaben und Steuern.
Dass ein Importpreisanstieg irgendwann in Endpreisen ankommt, ist plausibel. Aus dieser Meldung ableiten lässt es sich nicht: Weder das Ausmaß noch die Dauer eines Durchgriffs stehen darin.
Fernwärme kommt in der Meldung nicht vor. Eine Prognose für den Rest des Jahres, für den Winter oder für 2027 liefert die Statistik ebenfalls nicht, und der Verweis des Amtes auf den Krieg im Nahen Osten bleibt ein Zitat der Quelle, keine eigene Ursachenanalyse dieser Redaktion.
Wichtig auch: Das Preisniveau hat keinen Zusammenhang mit der Energieeffizienzklasse eines Gebäudes. Die Klasse hängt am berechneten Energiebedarf, nicht am Energiepreis. Steigende Preise ändern die Klasse nicht, sie ändern nur, was eine schlechte Klasse pro Jahr kostet.
Mehr zur Systematik der Klassen im Ratgeber Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude.
Was das für Ihr Nichtwohngebäude bedeutet
Die Rechnung hat zwei Faktoren. Energiekosten sind Preis mal Bedarf. Diese Meldung betrifft ausschließlich den ersten Faktor, und zwar an seiner frühesten Stelle.
Der zweite Faktor steht im Gebäude und gehört dem Eigentümer.
Volatilität ist das eigentliche Thema, nicht das Niveau. Wenn ein einzelner Berichtsmonat für eingeführte Mineralölerzeugnisse 47,5 Prozent ausweist und das Statistische Bundesamt dafür auf einen Krieg verweist, dann ist der Preis keine Größe, mit der sich ein Zehnjahresplan für eine Gewerbeimmobilie rechnen lässt. Der Bedarf je Quadratmeter dagegen ist über Jahre stabil und berechenbar.
Der Abstand wächst von allein. Bei steigenden Preisen wächst der jährliche Kostenunterschied zwischen einem gut und einem schlecht gedämmten Objekt, ohne dass sich an beiden Gebäuden irgendetwas ändert. Wer den Bedarf nicht kennt, kennt die Größe nicht, die diesen Unterschied erzeugt.
Ein Bedarfsausweis ist ein Messinstrument, keine Sparmaßnahme. Er senkt keine Kosten. Er beziffert den Faktor, der mit dem Preis multipliziert wird, und ist damit die Grundlage, auf der sich eine Sanierung überhaupt rechnen lässt.
Daran schließt die Rechtslage an: Die Grenzwerte des § 40 GEG in der Fassung des GModG zwingen ohnehin dazu, den Jahres-Primärenergiebedarf des eigenen Gebäudes zu kennen. Die Importpreise ändern an dieser Rechtslage nichts. Sie ändern nur, was das Warten in der Zwischenzeit kostet.
Die Fristen und ihre Ausnahmen stehen im Ratgeber Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude ab 2030.
Eine konkrete Handlung lässt sich daraus ableiten: Wer den Jahresverbrauch der letzten drei Jahre und die Nettogrundfläche kennt, kann seinen heutigen Kostenblock hochrechnen. Was er damit nicht kennt, ist der berechnete Bedarf des Gebäudes. Genau das liefert die Bedarfsberechnung nach DIN V 18599, mit der kostenlosen Vorprüfung als erstem Schritt.
Die Grenzwerte ab 2030 und 2033
Das GModG ist verkündet, im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026. Die Energieausweisregelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Alle Verfahrensschritte und Stichtage im Überblick: GModG verkündet, diese Stichtage gelten jetzt.
Für bestehende Nichtwohngebäude gilt nach § 40 GEG in der Fassung des GModG: Ab dem 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache, ab dem 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache des Jahres-Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes, jeweils vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen und Erfüllungsregeln. Die Systematik des gesamten Änderungsgesetzes erklärt der Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Für neu auszustellende Energieausweise bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung gilt für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ab dem 1. Januar 2027 nur noch der Bedarfsausweis. Bestehende, gültige Ausweise bleiben davon unberührt.
Stand dieser Einordnung: 3. September 2026. Grundlage ist die geprüfte Pressemitteilung Nr. 309 des Statistischen Bundesamts, nicht die Berichterstattung darüber. Wer wissen will, wie hoch der eigene Kostenblock aus Preis und Bedarf tatsächlich liegt, startet mit der kostenlosen Vorprüfung: Unterlagen hochladen, wir schätzen ein, wo Ihr Gebäude energetisch steht.