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Energiekosten

Energiekosten Gewerbeimmobilie: Den Preis macht der Weltmarkt, den Bedarf macht Ihr Gebäude

Die Importpreise für Juli 2026 zeigen bei Energie eine ganz andere Größenordnung als die Gesamtrate: Mineralölerzeugnisse plus 47,5 Prozent, die Gesamtrate plus 6,8 Prozent. Im Nachtrag Oktober 2026 kommen die Augustwerte dazu: Gesamt plus 8,3 Prozent, Strom plus 63,9 Prozent. Warum Importpreise nicht Ihre Rechnung sind und warum der Bedarfsausweis den planbaren Faktor liefert.

Was bedeutet das für Ihr Gebäude? Kostenlose Vorprüfung starten

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 03. September 2026 Aktualisiert: 06. Oktober 2026
Energiekosten der Gewerbeimmobilie und Importpreise 2026, Energiebedarf im Bedarfsausweis nach DIN V 18599, gewerbepass® DEUTSCHLAND, Tel. 0152 060 777 67

Energiekosten für Gewerbeimmobilien beginnen an der Grenze: Das Statistische Bundesamt meldete am 28. August 2026 für eingeführte Mineralölerzeugnisse 47,5 Prozent mehr als im Juli 2025. Eine neue Pflicht folgt daraus nicht. Der Stichtag für Ihren Energieausweis bleibt der 1. Januar 2027: Ab dann bekommen Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) nur noch einen Bedarfsausweis, erstmals mit Klasse A bis G.

Die Gesamtrate der Importpreise lag im Juli 2026 bei plus 6,8 Prozent. Bei Energie liegt eine ganz andere Größenordnung dahinter: Mineralölerzeugnisse plus 47,5 Prozent, Erdöl plus 22,3 Prozent, elektrischer Strom plus 19,7 Prozent, Erdgas plus 18,8 Prozent, Steinkohle plus 17,5 Prozent. Für Eigentümer heißt das: Der Preis ist schwer planbar, der Bedarf des Gebäudes lässt sich berechnen.

Nachtrag Oktober 2026: Am 30. September 2026 hat das Statistische Bundesamt die Augustwerte veröffentlicht. Importpreise insgesamt plus 8,3 Prozent, elektrischer Strom plus 63,9 Prozent, Mineralölerzeugnisse plus 63,3 Prozent, Erdgas plus 41,9 Prozent, Erdöl plus 32,0 Prozent, jeweils gegenüber August 2025. Die Einordnung dieser Nachricht gilt für beide Monate.

Was hat das Statistische Bundesamt am 28. August gemeldet?

Die Importpreise lagen im Juli 2026 insgesamt 6,8 Prozent über dem Vorjahresmonat, eingeführte Energie teils um ein Vielfaches darüber.

Grundlage ist die Pressemitteilung Nr. 309 vom 28. August 2026, Berichtsmonat Juli 2026.

VergleichVeränderung
Importpreise insgesamt, Juli 2026 gegenüber Juli 2025plus 6,8 Prozent
Importpreise insgesamt, Juli 2026 gegenüber Juni 2026plus 0,2 Prozent
Eingeführtes GutVeränderung gegenüber Juli 2025
Mineralölerzeugnisseplus 47,5 Prozent
Erdölplus 22,3 Prozent
Elektrischer Stromplus 19,7 Prozent
Erdgasplus 18,8 Prozent
Steinkohleplus 17,5 Prozent

Zum Vergleich, gegenüber Juli 2025: Vorleistungsgüter plus 10,2 Prozent, Investitionsgüter plus 3,5 Prozent, Konsumgüter minus 0,2 Prozent, landwirtschaftliche Güter minus 2,1 Prozent. Exportpreise insgesamt plus 4,2 Prozent gegenüber Juli 2025 und plus 0,4 Prozent gegenüber Juni 2026.

Zur Ursache schreibt das Amt: Den größten Einfluss hatten erneut Vorleistungsgüter und Energie, auf die Energiepreise wirkte sich der Krieg im Nahen Osten aus. Das ist die Zuschreibung des Amtes, nicht meine eigene Einschätzung.

Die Energiepreise für Nichtwohngebäude im Juli 2026 habe ich auf Basis der Erzeugerpreise eingeordnet, also des inländischen Absatzes. Importpreise messen die Einfuhr an der Grenze, eine frühere Stufe der Kette.

Nachtrag Oktober 2026: Was zeigen die Importpreise für August?

Im August 2026 lagen die Importpreise insgesamt 8,3 Prozent über dem Vorjahresmonat, eingeführter Strom 63,9 Prozent. Die Bewegung vom Juli ist stärker geworden.

Grundlage ist die Pressemitteilung Nr. 344 vom 30. September 2026.

Eingeführtes GutJuli 2026August 2026
Importpreise insgesamtplus 6,8 Prozentplus 8,3 Prozent
Elektrischer Stromplus 19,7 Prozentplus 63,9 Prozent
Mineralölerzeugnisseplus 47,5 Prozentplus 63,3 Prozent
Erdgasplus 18,8 Prozentplus 41,9 Prozent
Erdölplus 22,3 Prozentplus 32,0 Prozent

Schauen Sie auf den Strom.

Im Juli stand er unter den eingeführten Energieträgern auf Platz drei. Einen Monat später auf Platz eins.

So sieht Volatilität aus: kein langsamer Anstieg, sondern ein Sprung.

Eine Einschränkung gehört dazu. Eine Vorjahresrate sagt allein nichts über das Preisniveau, sie hängt auch am Vergleichsmonat. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im August 2026 insgesamt 4,6 Prozent und bei Energie 8,3 Prozent über dem Vorjahresmonat. Auch das sind keine Endkundenpreise. Mehr dazu in den Energiepreisen im August 2026 für Nichtwohngebäude.

Warum sind Importpreise nicht Ihre Rechnung?

Die Statistik misst den Preis eingeführter Güter an der Grenze. Was Ihr Betrieb zahlt, bestimmen Liefervertrag, Netzentgelte, Abgaben und Steuern.

Wer einen Festpreisvertrag hat, spürt einen Sprung an der Grenze vielleicht erst bei der Verlängerung. Wer variabel einkauft, früher.

Dass ein Importpreisanstieg irgendwann in Endpreisen ankommt, ist plausibel. Aus den Meldungen ableiten lässt es sich nicht: Weder Ausmaß noch Dauer eines Durchgriffs stehen darin. Fernwärme kommt nicht vor, eine Prognose für den Winter oder für 2027 auch nicht.

Und: Der Preis ändert die Effizienzklasse nicht. Die Klasse hängt am berechneten Bedarf. Steigende Preise ändern nur, was eine schlechte Klasse pro Jahr kostet. Mehr im Ratgeber Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude.

Was bedeutet das für Ihr Nichtwohngebäude?

Energiekosten sind Preis mal Bedarf. Den Preis steuern Sie kaum. Den Bedarf Ihres Gebäudes können Sie kennen, vergleichen und senken.

Diese Meldungen betreffen nur den ersten Faktor, an seiner frühesten Stelle. Der zweite Faktor steht im Gebäude und gehört Ihnen.

Wenn eingeführter Strom innerhalb eines Monats von plus 19,7 auf plus 63,9 Prozent springt, ist der Preis keine Größe für einen Zehnjahresplan.

Der berechnete Bedarf je Quadratmeter hängt dagegen an Hülle, Fenstern, Heizung, Lüftung und Beleuchtung, gerechnet mit genormter Nutzung und genormtem Klima. Er ist nicht Ihre tatsächliche Rechnung, denn Betriebszeiten und Nutzung bewegen den Verbrauch. Aber er bleibt gleich, solange sich das Gebäude nicht ändert. Damit ist er die stabile Vergleichs- und Planungsgröße.

Der Abstand wächst von allein. Zwei Bürogebäude mit je 2.000 Quadratmetern, Gebäude A mit 100, Gebäude B mit 200 kWh Endenergiebedarf je Quadratmeter und Jahr. Bei angenommenen 15 Cent je kWh liegt der jährliche Kostenabstand bei 30.000 Euro. Steigt der Preis um 20 Prozent auf 18 Cent, sind es 36.000 Euro. Alle Werte sind gesetzte Annahmen, kein Kundenfall. Der Preis steigt für beide gleich, der Abstand wächst um 6.000 Euro im Jahr, allein wegen des Bedarfs.

Ein Bedarfsausweis senkt keine Kosten. Er beziffert den Faktor, der mit dem Preis multipliziert wird, und zeigt in den Modernisierungsempfehlungen, welche Bauteile den Bedarf treiben. Förderung dazu: BAFA-Fördersätze 2026.

Praxis-Tipp 1: Legen Sie die Abrechnungen der letzten drei Jahre nebeneinander, mit zwei Spalten: verbrauchte kWh und Preis je kWh. Erst dann sehen Sie, ob das Gebäude oder der Tarif Ihre Kosten treibt.

Praxis-Tipp 2: Fotografieren Sie das Typenschild Ihres Wärmeerzeugers. Hersteller, Baujahr und Leistung stehen darauf, und genau dort entscheidet sich bei vielen Gewerbeimmobilien ein großer Teil des berechneten Bedarfs.

Welche Grenzwerte gelten ab 2030 und 2033?

Nach § 40 GModG darf der Jahres-Primärenergiebedarf bestehender Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache, ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudes betragen, mit Ausnahmen und Erfüllungsregeln.

Das GModG ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026 verkündet, die Energieausweisregeln gelten ab 1. Januar 2027. Alle Stichtage: GModG verkündet, diese Stichtage gelten jetzt. Nach der Gesetzesbegründung trifft die erste Stufe ungefähr die schlechtesten 16 Prozent des Bestands, die zweite ungefähr 26 Prozent.

Ausnahmen gibt es unter anderem bei Abriss, bei Betriebsaufgabe, bei Nutzungsänderung, für Baudenkmäler und bei Unzumutbarkeit. Der Energieausweis löst diese Pflicht nicht aus, den Nachweis nach § 41 GModG führen Sie nur auf Verlangen der Behörde. Für Wohngebäude gibt es keine solche individuelle Pflicht.

Die Importpreise ändern an dieser Rechtslage nichts. Sie ändern nur, was das Warten kostet. Details im Ratgeber Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude ab 2030 und im Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Was ändert sich ab 2027 am Energieausweis Ihres Gebäudes?

Neu ausgestellte Ausweise für Nichtwohngebäude sind ab 1. Januar 2027 Bedarfsausweise mit Klasse A bis G. Gültige Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig.

Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude gibt es dann bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung nur noch den Bedarfsausweis. Den Verbrauchsausweis gibt es nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

  • Klasse A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude: A höchstens 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, G über 3,5. Mehr zu den neuen Effizienzklassen A bis G.
  • Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen.
  • Die Verlängerung befristeter Miet-, Pacht- oder Leasingverträge wird Vorlageanlass.
  • Die Denkmal-Ausnahme entfällt 2027.

Vorlegen müssen Sie den Ausweis bei jedem Anlass. Neu ausstellen lassen nur, wenn kein gültiger vorliegt. Fehlt er bei Verkauf oder Vermietung, droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro nach § 108 GModG.

Wie kommen Sie in drei Schritten zu Ihrem Bedarfswert?

Vorprüfung anfordern, Eckdaten per Foto oder Telefon schicken, Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Bei gewerbepass® rechnen wir mit Best-Case-Optimierung: Wir setzen jede belegbare Eigenschaft Ihres Gebäudes an, statt pauschale Schlechtwerte.

  1. Kostenlose Vorprüfung anfordern: Gebäude und Nutzung schildern, ob Büro, Halle, Praxis, Laden oder Gastronomie.
  2. Eckdaten schicken: Baujahr, Flächen, Fotos von Fassade, Fenstern und Heizung, per WhatsApp an 0152 060 777 67 oder telefonisch. Fehlt etwas, klären wir es im Gespräch.
  3. Bedarfsausweis erhalten: zum Festpreis, morgen in Ihrer Inbox.

Den Festpreis finden Sie unter Kosten des Energieausweises für Nichtwohngebäude, gemischte Nutzung unter Energieausweis für Mischgebäude.

Was auf dem Spiel steht: ein Bußgeld, ein verzögerter Mietvertrag und Jahre, in denen jeder Preissprung ein Gebäude mit hohem Bedarf härter trifft als nötig.

Welche Fragen stellen Eigentümer jetzt?

Meist geht es um die Augustwerte, die Effizienzklasse und die Gültigkeit alter Ausweise.

Was sagen die Importpreise für August 2026 über meine Energiekosten?

Sie zeigen, dass Energie an der Grenze deutlich teurer geworden ist: Strom plus 63,9 Prozent, Erdgas plus 41,9 Prozent gegenüber August 2025. Was Sie zahlen, bestimmen aber Liefervertrag, Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Wie stark und wie lange der Anstieg bei Ihnen ankommt, lässt sich aus der Statistik nicht ablesen.

Ändern steigende Energiepreise die Effizienzklasse meines Gebäudes?

Nein. Die Klasse hängt am berechneten Energiebedarf, nicht am Preis. Ab 2027 vergleicht die Skala A bis G für Nichtwohngebäude den Primärenergiebedarf mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und Nutzung. Steigende Preise verändern nur, was ein hoher Bedarf pro Jahr kostet. Je schlechter das Gebäude, desto teurer jeder Preissprung.

Bleibt mein Energieausweis aus 2026 nach dem Jahreswechsel gültig?

Ja. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre ab Ausstellung gültig, auch ohne Klasse A bis G, und es gibt keine Austauschpflicht. Vorlegen müssen Sie ihn trotzdem bei jedem Verkauf, jeder Vermietung und ab 2027 bei jeder Vertragsverlängerung. Neu ausstellen lassen müssen Sie nur ohne gültigen Ausweis.

Wo starten Sie, wenn Sie Ihren Kostenblock kennen wollen?

Mit der kostenlosen Vorprüfung: Sie zeigt, wo Ihr Gebäude energetisch steht, bevor Sie Geld ausgeben.

Den Preis bestimmt der Weltmarkt. Den Bedarf bestimmt Ihr Gebäude. Welchen der beiden Faktoren wollen Sie kennen, bevor die nächste Abrechnung kommt?

Kostenlose Vorprüfung anfordern: Eckdaten und Fotos schicken, ich schätze ein, wo Ihr Gebäude steht. Lieber direkt sprechen? Rufen Sie mich an unter 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.

Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

Früh einordnen, statt spät reagieren.

Wenn neue Regeln, Förderlogik oder Datenlücken Ihr Objekt betreffen könnten, lässt sich das oft in einer kurzen fachlichen Vorprüfung sauber klären.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
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