Energieausweis für Einzelhandel in München

Energieausweis für Einzelhandel in München

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für Ladengeschäfte, Supermärkte und Geschäftshäuser. 899 EUR Festpreis, rechtssicher, DIBt-registriert, bundesweit.

Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden, auch in München.

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Stephan Grosser

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Festpreis

899
EUR

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 inkl. DIBt-Registrierung

Einzelhandel in München: der lokale Markt

München hat die höchsten Gewerbemieten Deutschlands, was die energetische Qualität von Büro- und Einzelhandelsflächen zu einem zentralen Vermarktungsargument macht. Das Werksviertel am Ostbahnhof und die Büroquartiere in Schwabing und am Englischen Garten zählen zu den begehrtesten Lagen. Neue Quartiersentwicklungen wie Freiham erfordern durchweg Bedarfsausweise für Neubauten nach GEG.

Relevante Lagen für Einzelhandel in München sind unter anderem Innenstadt, Maxvorstadt, Schwabing, Werksviertel, Riem. Einzelhandel stellen rund ~8% des deutschen Nichtwohngebäude-Bestands, entsprechend häufig begegnen sie uns in der Vorprüfung.

Für den Vollzug des GEG ist vor Ort die Referat für Stadtplanung und Bauordnung München zuständig. Der Ausweis selbst kommt von einem Ausstellungsberechtigten nach § 88 GEG, die Datenaufnahme läuft bei uns komplett telefonisch und per Unterlagen-Upload.

Was beim Energieausweis für Einzelhandel zählt

  • Energie- und Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Strom, Gas, Fernwärme, getrennt sofern vorhanden)
  • Flächennachweis: Verkaufsfläche, Lager, Büro- und Nebenflächen (Grundriss oder Mietvertrag)
  • Angaben zu Beleuchtungsanlage (Neonröhren, LED, Schaufensterbeleuchtung) und Klimatisierung
  • Betriebszeiten und Jahresöffnungstage (relevant für Bedarfsausweis)

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Für Einzelhandelsgebäude stellen wir nur noch Bedarfsausweise nach DIN V 18599 aus, zum Festpreis von 899 EUR. Hintergrund ist das GModG: Ab 2027 sind Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig, und Banken werden bei Finanzierungen entsprechend Bedarfsausweise verlangen. Wer heute noch einen Verbrauchsausweis kauft, hält bald totes Kapital in der Hand. Für den Handel ist die ingenieurmäßige Berechnung ohnehin die sauberere Lösung: Kühlung, Klimatisierung und Schaufensterbeleuchtung verfälschen Verbrauchsdaten erheblich, besonders im Lebensmitteleinzelhandel. Vorliegende Jahresverbräuche werten wir trotzdem gern aus, als Realitätscheck unserer Berechnung.

GModG 2026

Mit dem am 10. Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude, voraussichtlich ab Anfang 2027 gibt es neue Ausweise nur noch als Bedarfsausweis. Ein heute ausgestellter Ausweis genießt 10 Jahre Bestandsschutz. Details in unserer Meldung GModG beschlossen.

Einzelhandelsgebäude zählen durch ihre hohe Beleuchtungsintensität, häufige Türöffnungen im Kundenverkehr und energieintensive Kälte- und Klimatechnik zu den größten Energieverbrauchern unter den Nichtwohngebäuden. Jedes Öffnen der Eingangstür, besonders bei Supermärkten und Geschäften mit hoher Kundenfrequenz, bedeutet direkten Wärmeverlust im Winter und Kälteverlust im Sommer. Die EPBD 2024 nimmt genau diese Gebäudetypen ins Visier: Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zeigt, ob Ihr Objekt zu den sanierungspflichtigen 15% gehört, und liefert die Grundlage für Maßnahmen wie LED-Vollumrüstung, Windfänge oder effizientere Kühltechnik.

Häufige Fragen: Einzelhandel in München

Was kostet der Energieausweis für eine Einzelhandelsfläche in München?

Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet bei uns bundesweit 899 EUR Festpreis, auch in München. Vorab erhalten Sie die kostenlose Vorprüfung mit Best-Case- und Worst-Case-Einschätzung. Die Datenaufnahme läuft komplett per Telefon, E-Mail und Unterlagen-Upload, ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Welche Behörde ist in München für den Energieausweis zuständig?

Zuständig für den Vollzug des GEG in München ist die Referat für Stadtplanung und Bauordnung München. Den Ausweis selbst stellt kein Amt aus, sondern ein Ausstellungsberechtigter nach § 88 GEG. Wir registrieren jeden Ausweis beim DIBt und liefern die amtliche Registriernummer mit. Bei gewerblichen Fragen ist die IHK für München und Oberbayern eine gute erste Anlaufstelle.

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Ich betreibe mehrere Filialen, brauche ich für jede einen eigenen Energieausweis?

Ja. Der Energieausweis bezieht sich immer auf ein konkretes Gebäude oder eine eigenständige Gebäudeeinheit. Jede Filiale in einem eigenen Gebäude benötigt einen separaten Ausweis. Bei Filialen in Einkaufszentren ist in der Regel der Gebäudeeigentümer (Centerbetreiber) für den Ausweis des Gesamtgebäudes verantwortlich. Für Filialisten mit mehreren Objekten bieten wir auf Anfrage Staffelpreise an.

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Unser Ladengeschäft hat eine große Kühlung für Lebensmittel. Wird der Kühlstrom im Ausweis berücksichtigt?

Kühlenergie für Waren (Prozesskälte) wird im Energieausweis grundsätzlich nicht berücksichtigt, nur gebäudebezogener Energieverbrauch für Heizung, Klimatisierung, Warmwasser und Beleuchtung zählt. Wenn Ihre Stromrechnungen Prozesskälte und Gebäudeenergie nicht trennen, empfiehlt sich der Bedarfsausweis, der unabhängig von Verbrauchsdaten den gebäudebezogenen Energiebedarf berechnet.

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Was passiert, wenn ich beim Verkauf meines Geschäftshauses keinen Energieausweis vorlege?

Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 EUR vor, wenn kein Energieausweis vorgelegt oder ausgehängt wird. Käufer können außerdem nachträglich Mängelansprüche geltend machen. Die Vorlage gegenüber dem Kaufinteressenten ist bereits beim ersten Besichtigungstermin Pflicht, nicht erst beim Notartermin.

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Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Einzelhandel: Energieausweise in weiteren Städten

Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

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