Was kostet ein Energieausweis?
Ein Energieausweis kostet zwischen 39 EUR für ein Einfamilienhaus (Verbrauchsausweis online) und über 10.000 EUR für ein großes Nichtwohngebäude mit mehreren Nutzungszonen. Für ein typisches Gewerbeobjekt mit Bedarfsausweis nach DIN V 18599 liegt der Marktpreis meist zwischen 900 und 3.000 EUR, abhängig von Größe, Zonierung und Anlagentechnik.
Für ein Einfamilienhaus reicht online oft ein Verbrauchsausweis für rund 50 bis 120 EUR, manche Anbieter starten bei 39 EUR. Ein Bedarfsausweis für Wohngebäude liegt online meist bei 99 bis 200 EUR, mit Vor-Ort-Aufnahme bei 300 bis 500 EUR.
Beim Nichtwohngebäude existiert dieser 50-EUR-Preis nicht. Dahinter steht keine einfache Verbrauchsauswertung, sondern eine Berechnung nach DIN V 18599 mit Zonierung. Mehr dazu im Ratgeber zur DIN 18599.
Warum ist der Verbrauchsausweis so viel billiger als der Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis wertet nur die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre aus, eine reine Datenauswertung ohne Bilanzierung der Bausubstanz. Der Bedarfsausweis verlangt dagegen eine vollständige Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik nach DIN V 18599, bei Nichtwohngebäuden zusätzlich mit Zonierung. Dieser Rechenaufwand macht ihn strukturell teurer.
Beim Wohngebäude ist das ein Preisunterschied von vielleicht 100 EUR. Beim Nichtwohngebäude ist es der Unterschied zwischen einer Auswertung und einer vollständigen Ingenieurberechnung. Wer beide Ausweistypen für Nichtwohngebäude vergleichen möchte, findet die Details im Vergleich Verbrauchs- versus Bedarfsausweis.
Was kostet ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude wirklich?
Für ein Nichtwohngebäude kostet ein Bedarfsausweis online ab etwa 399 bis 899 EUR als Festpreis, bei Ingenieurbüros je nach Formel ab rund 2.200 EUR aufwärts. Bei großen Objekten mit vielen Nutzungszonen, etwa Einkaufszentren, erreichen Marktpreise 10.000 EUR und mehr.
| Gebäudegröße oder -typ | Marktpreis | Quelle, Stand |
|---|---|---|
| Online-Festpreis, wenige Nutzungszonen | 399 bis 899 EUR | online-energieausweis.eu, mvn.energy, gewerbepass.de, Stand 27.08.2026 |
| Nichtwohngebäude bis 300 m² | ca. 580 bis 1.000 EUR | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| Nichtwohngebäude bis 500 m² | ca. 1.000 bis 3.000 EUR | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| Bürogebäude, 1.000 bis 5.000 m² | ca. 3.000 bis 8.000 EUR | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| Bürogebäude, über 5.000 m² | ca. 5.000 bis 15.000 EUR | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| Einzelhandel | ca. 2.000 bis 5.000 EUR | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| Lagerhalle | ca. 1.000 bis 3.000 EUR | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| Einkaufszentrum | ca. 10.000 bis 25.000 EUR und mehr | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| Mischgebäude, Wohnen und Gewerbe | ca. 3.000 bis 12.000 EUR | Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026 |
| gewerbepass.de, eigenes Angebot | 899 EUR Festpreis | Bis zu vier Nutzungszonen, Endpreis nach § 19 UStG |
Die Online-Festpreise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, so wie die Anbieter sie bewerben. Ingenieurbüro-Formeln werden meist netto zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben.
Der gewerbepass-Preis ist ein Endpreis ohne gesonderten USt-Ausweis. Netto und brutto niemals gleichsetzen, wenn Sie Angebote vergleichen.
Ausführliche Angebotsdetails, Bestellweg und Zonierungsgrenzen für Nichtwohngebäude bei gewerbepass finden Sie auf der Kostenseite für Nichtwohngebäude.
Welche Faktoren treiben den Preis?
Nicht die Quadratmeterzahl allein bestimmt den Preis eines Bedarfsausweises. Entscheidend sind die Anzahl der Nutzungszonen, ob mechanisch gelüftet oder gekühlt wird, die eingebaute Beleuchtung, Art und Alter der Anlagentechnik und wie vollständig die Planunterlagen vorliegen. Jede zusätzliche Zone bedeutet eine eigene Teilberechnung.
- Nutzungszonen: Ein Bürogebäude mit Verkaufsfläche im Erdgeschoss hat mindestens zwei Zonen. Jede zusätzliche Zone braucht eine eigene DIN-V-18599-Teilberechnung.
- Lüftung: Mechanisch belüftete Bereiche verlangen mehr Eingabedaten als natürlich belüftete Räume.
- Kühlung: Aktive Kühlung erhöht den Berechnungsaufwand deutlich gegenüber einem ungekühlten Gebäude.
- Beleuchtung: Bei Nichtwohngebäuden fließt die eingebaute Beleuchtung ausdrücklich in die Bilanzierung ein, anders als bei Wohngebäuden.
- Anlagentechnik: Anzahl, Alter und Kombination von Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen wirken sich direkt auf den Rechenaufwand aus.
- Planunterlagen: Vollständige Baupläne senken den Aufwand. Fehlen sie, steigt er, weil Angaben anderweitig beschafft werden müssen.
Rechenbeispiel: Bürogebäude, 500 m², zwei Nutzungszonen
Das Ingenieurbüro Matthaei veröffentlicht eine Formel für Nichtwohngebäude: 800 EUR netto Grundpreis, plus 400 EUR je Nutzungszone, plus 1,20 bis 2,10 EUR je Quadratmeter Nutzfläche (Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026). Für ein Bürogebäude mit 500 m² und zwei Nutzungszonen ergibt das:
800 EUR + (2 × 400 EUR) + (500 m² × 1,20 bis 2,10 EUR)
= 2.200 bis 2.650 EUR netto, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer
= rund 2.618 bis 3.154 EUR brutto
Ein zweites Ingenieurbüro, die Energie Experten Agentur, veröffentlicht eine andere Formel: 1.799 EUR netto Grundpreis, plus 1.500 EUR je Nutzungszone, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer (Marktbeobachtung, Stand 12.08.2026). Für dasselbe Bürogebäude mit zwei Zonen ergibt das 1.799 EUR plus 2 × 1.500 EUR gleich 4.799 EUR netto, rund 5.711 EUR brutto, ohne die Fläche überhaupt einzurechnen.
Zwischen den beiden Ingenieurbüro-Formeln liegen für dasselbe Gebäude rund 2.150 bis 2.600 EUR netto. Der Festpreis von gewerbepass.de für ein vergleichbares Objekt liegt bei 899 EUR, ein Endpreis nach § 19 UStG, bis zu vier Nutzungszonen bereits enthalten.
Das ist keine Wertung der beiden Ingenieurbüro-Formeln, sondern eine Rechnung zum Nachvollziehen, unabhängig davon, wie viele Zonen ein Gebäude am Ende tatsächlich hat.
Woran erkenne ich, dass ein Angebot zu billig ist?
Ein Angebot ist wahrscheinlich zu billig, wenn es nur nach der Fläche fragt und keine Nutzungszonen, Anlagentechnik oder Nutzungsart abfragt. Ohne diese Angaben lässt sich keine DIN-V-18599-Bilanzierung rechnen. Prüfen Sie außerdem, ob Netto- oder Bruttopreis, DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen im Angebot stehen.
Das ist keine Unterstellung gegenüber einzelnen Anbietern. Es ist ein überprüfbares Merkmal: Ein Formular, das nur die Quadratmeterzahl abfragt, kann keine Zonierung berücksichtigen, egal wie seriös der Anbieter sonst arbeitet.
Was ist im Preis enthalten, was kostet extra?
Im Festpreis von gewerbepass.de sind die Bilanzierung nach DIN V 18599, bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer und das fertige PDF enthalten. Zusätzliche Nutzungszonen über die enthaltene Anzahl hinaus oder nachträgliche Änderungswünsche können bei anderen Anbietern separat berechnet werden.
Was hier nicht enthalten ist und auch nicht angeboten wird: eine Vor-Ort-Begehung oder Objektaufnahme. Die notwendigen Angaben klären wir telefonisch, per Foto oder aus vorhandenen Unterlagen. Wer schon weiß, welche Unterlagen gebraucht werden, findet sie in der Unterlagen-Checkliste.
Wer zahlt den Energieausweis: Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Mieter?
Bei Verkauf zahlt in der Regel der Verkäufer, weil er den Ausweis vorlegen muss. Bei Vermietung zahlt der Vermieter, da die Vorlagepflicht ihn trifft. Der Mieter selbst hat keine eigene Bestellpflicht, kann die Kosten aber über die Miete indirekt mittragen.
Details zu Vorlagefristen bei Vermietung und Verlängerung stehen im Ratgeber zur Vermietung.
Gibt es Förderung oder steuerliche Absetzbarkeit?
Für den Energieausweis selbst gibt es keine BAFA- oder KfW-Förderung, er ist eine Pflichtleistung, keine Beratungsleistung. Gefördert werden dagegen energetische Sanierungsmaßnahmen und individuelle Sanierungsfahrpläne, die ein Energieberater erstellt.
Was ein Energieberater für eine Beratung oder einen Sanierungsfahrplan verlangt, ist eine andere Rechnung als der Ausweis selbst. Dafür brauchen Sie keinen Energieberater. Förderprogramme im Überblick: BAFA-Förderung und KfW-Förderung. Was so eine Beratung selbst ungefähr kostet, steht im Ratgeber Energieberater Kosten.
Was ändert sich am Preis ab 2027?
Der Preis für den Ausweis selbst ändert sich durch das GModG nicht, wohl aber die Wahlmöglichkeit. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Die günstige Verbrauchsausweis-Preisstufe entfällt für diese Anlässe.
Wer heute für ein Nichtwohngebäude einen günstigen Verbrauchsausweis kauft, spart einmal. Bei der nächsten Transaktion nach dem Stichtag zahlt er zusätzlich den teureren Bedarfsausweis. Ungültig wird der vorhandene Ausweis dadurch nicht: § 79 GEG sieht weiterhin eine Gültigkeit von zehn Jahren vor. Er taugt nur für den neuen Anlass nicht mehr.
§ 80 GEG regelt die Pflichtanlässe, § 81 GEG die energetische Bilanzierung als Grundlage des Bedarfsausweises. Die vollständige Übersicht der Stichtage und Übergangsregeln steht im Ratgeber zum GModG und im Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht für Gewerbe.
Ehrliche Abgrenzung
Was dieser Preis nicht enthält
gewerbepass.de erstellt Energieausweise, keine geförderte Energieberatung und keine BEG-Bilanzierung für Förderanträge. Der Ausweis wird von einem DIBt-registrierten Aussteller erstellt und trägt eine gültige Registriernummer. Wer online eine schnelle Frage zum Ablauf hat, findet Antworten im Ratgeber Energieausweis online erstellen.
Häufige Fragen zu Energieausweis-Kosten
Ist der 899-EUR-Festpreis von gewerbepass.de netto oder brutto?
Es ist ein Endpreis. gewerbepass.de arbeitet nach der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG und weist deshalb keine Umsatzsteuer gesondert aus. Der Preis, den Sie sehen, ist der Preis, den Sie zahlen.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was kostet die Vorprüfung, bevor ich einen Ausweis bestelle?
Nichts. Die Vorprüfung liefert eine Einordnung Ihres Gebäudes und den verbindlichen Festpreis, bevor Sie sich entscheiden. Sie brauchen dafür nur die vorhandenen Unterlagen, keine Vor-Ort-Begehung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Kann ich die Kosten für den Energieausweis von der Steuer absetzen?
Bei vermieteten oder betrieblich genutzten Nichtwohngebäuden lassen sich die Kosten in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen. Ob und wie das im Einzelfall funktioniert, klärt der Steuerberater, nicht der Aussteller.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Brauche ich für den Energieausweis einen Energieberater?
Nein. Der Energieausweis ist eine Pflichtleistung eines DIBt-registrierten Ausstellers, keine Energieberatung. Ein Energieberater wird erst relevant, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine geförderte Baubegleitung wollen.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was passiert, wenn ich den billigsten Anbieter wähle und der Ausweis später Fehler hat?
Ein fehlerhafter Ausweis kann bei Verkauf oder Vermietung zu Nachfragen von Käufern, Mietern oder Behörden führen und muss dann neu erstellt werden. Das kostet doppelt: Zeit und den zweiten Ausweis.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wie schnell weiß ich, was mein Gebäude konkret kostet?
In der Regel innerhalb eines Werktags nach Einreichung der Unterlagen. Die Vorprüfung nennt den Festpreis für Ihr konkretes Gebäude, nicht nur eine Marktspanne.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Amtliche Quellen und Vertiefung
- BGBl. 2026 I Nr. 226, verkündetes GModG
- § 80 GEG, Pflichtanlässe
- § 81 GEG, energetische Bilanzierung
- § 79 GEG, Gültigkeit und Registriernummer
- GModG-Portal, Regelungsübersicht
- mvn.energy, Gewerbe-Energieausweise (beworbener Preis)
- online-energieausweis.eu, Preisliste (beworbener Preis)
- enerval.de, Preisliste Wohngebäude (beworbener Preis)