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Kosten und Preise

Energieausweis-Kosten: was ein Gebäude wirklich verlangt

Ein Energieausweis kostet zwischen 39 EUR für ein Einfamilienhaus und über 10.000 EUR für ein großes Nichtwohngebäude. Beide Zahlen sind richtig. Für ein Gewerbeobjekt zählt die zweite Welt: Online-Festpreise liegen bei 399 bis 899 EUR, individuell kalkulierte Angebote meist bei 900 bis 3.000 EUR. Bei gewerbepass® zahlen Sie 899 EUR Festpreis.

Meine These: Der Preis eines Energieausweises hängt nicht an den Quadratmetern. Er hängt an den Fragen, die jemand stellen muss, bevor er rechnen kann.

Wer „energieausweis kosten“ sucht, bekommt meist Wohngebäude-Preise angezeigt. Für ein Büro, eine Halle, eine Praxis oder einen Laden sagt das wenig. Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Hier trenne ich beide Welten, zeige echte Marktpreise für Nichtwohngebäude und erkläre, woran der Preis wirklich hängt.

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 27.08.2026 Aktualisiert: 11.10.2026
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Was kostet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis kostet zwischen 39 EUR für ein Einfamilienhaus (Verbrauchsausweis online) und über 10.000 EUR für ein großes Nichtwohngebäude mit mehreren Nutzungszonen. Für ein typisches Gewerbeobjekt mit Bedarfsausweis verlangen Online-Festpreisanbieter 399 bis 899 EUR, individuell kalkulierte Angebote liegen meist bei 900 bis 3.000 EUR, abhängig von Größe, Zonierung und Anlagentechnik.

Für ein Einfamilienhaus reicht online oft ein Verbrauchsausweis für rund 50 bis 120 EUR, manche Anbieter starten bei 39 EUR. Ein Bedarfsausweis für Wohngebäude liegt online meist bei 99 bis 200 EUR, aufwendigere Angebote mit eigenem Aufmaß des Anbieters bei 300 bis 500 EUR.

Beim Nichtwohngebäude existiert dieser 50-EUR-Preis nicht.

Nichtwohngebäude heißt: alles, was nicht überwiegend dem Wohnen dient. Büro, Lagerhalle, Arztpraxis, Laden, Restaurant, Werkstatt. Die genaue Grenze erkläre ich im Ratgeber Was ist ein Nichtwohngebäude?.

Dahinter steht keine Auswertung von Rechnungen, sondern eine Berechnung mit Zonierung: bis 31.12.2026 nach DIN V 18599:2018-09, ab 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Mehr dazu im Ratgeber zur DIN 18599.

Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Es legt fest, wann Sie einen Ausweis brauchen. Den Preis macht der Markt. Weitere Grundlagen finden Sie in der Übersicht aller Ratgeber für Nichtwohngebäude.

Warum ist der Verbrauchsausweis so viel billiger als der Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis wertet nur Abrechnungen aus: bis 31.12.2026 den Energieverbrauch aus 36 zusammenhängenden Monaten, beim Nichtwohngebäude für Wärme und Strom getrennt (§ 82 GModG). Der Bedarfsausweis rechnet Gebäudehülle und Anlagentechnik vollständig durch, beim Nichtwohngebäude zusätzlich mit Zonierung. Dieser Rechenaufwand macht ihn strukturell teurer.

Beim Wohngebäude ist das ein Preisunterschied von vielleicht 100 EUR. Beim Nichtwohngebäude ist es der Unterschied zwischen einer Auswertung und einer vollständigen Ingenieurberechnung.

Ein Verbrauchsausweis misst die Nutzer. Stand die Halle ein Jahr halb leer, sieht das Gebäude besser aus, als es ist. Ein Bedarfsausweis misst das Gebäude, egal wer drin sitzt. Deshalb stelle ich bei gewerbepass® ausschließlich Bedarfsausweise aus.

Ab 1. Januar 2027 ist der Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 82 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). Beide Ausweistypen vergleiche ich im Vergleich Verbrauchs- versus Bedarfsausweis.

Was kostet ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude wirklich?

Online kostet ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude 399 bis 899 EUR als Festpreis. Ingenieurbüros landen mit ihren veröffentlichten Formeln für ein Bürogebäude mit 500 m² bei rund 2.200 EUR netto und mehr. Bei großen Objekten mit vielen Nutzungszonen, etwa Einkaufszentren, erreichen die Marktpreise 10.000 EUR und mehr.

Gebäudegröße oder -typMarktpreisQuelle, Stand
Online-Festpreis, wenige Nutzungszonen399 bis 899 EURonline-energieausweis.eu, mvn.energy, gewerbepass®, Stand 27.08.2026
Nichtwohngebäude bis 300 m²ca. 580 bis 1.000 EURVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
Nichtwohngebäude bis 500 m²ca. 1.000 bis 3.000 EURVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
Bürogebäude, 1.000 bis 5.000 m²ca. 3.000 bis 8.000 EURVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
Bürogebäude, über 5.000 m²ca. 5.000 bis 15.000 EURVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
Einzelhandelca. 2.000 bis 5.000 EURVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
Lagerhalleca. 1.000 bis 3.000 EURVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
Einkaufszentrumca. 10.000 bis 25.000 EUR und mehrVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
Mischgebäude, Wohnen und Gewerbeca. 3.000 bis 12.000 EURVeröffentlichte Anbieterpreise, ausgewertet am 12.08.2026
gewerbepass®, eigenes Angebot 899 EUR Festpreis Bis zu vier Nutzungszonen, Endpreis nach § 19 UStG

So sind die Spannen entstanden: Am 12.08.2026 habe ich Preislisten und Preisformeln ausgewertet, die Ingenieurbüros und Online-Anbieter auf ihren Websites veröffentlichen, darunter die beiden Formeln aus dem Rechenbeispiel unten. Die Spannen sind Orientierung, keine repräsentative Erhebung.

Online-Festpreise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, Ingenieurbüro-Formeln meist netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Preis von gewerbepass® ist ein Endpreis ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis nach § 19 UStG. Netto und brutto niemals gleichsetzen.

Angebotsdetails, Bestellweg und Zonierungsgrenzen finden Sie auf der Kostenseite für Nichtwohngebäude, alles zum Ausweis selbst auf der Seite zum Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Sie wollen nicht schätzen, sondern wissen?

Schicken Sie mir Grundriss, Baujahr und ein Foto der Heizung. Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen, ob 899 EUR Festpreis für Ihr Gebäude passen, bevor Sie bestellen.

Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.

Was treibt den Preis eines Energieausweises nach oben?

Nicht die Quadratmeterzahl allein bestimmt den Preis eines Bedarfsausweises. Entscheidend sind die Anzahl der Nutzungszonen, ob mechanisch gelüftet oder gekühlt wird, die eingebaute Beleuchtung, Art und Alter der Anlagentechnik und wie vollständig die Planunterlagen vorliegen. Jede zusätzliche Zone bedeutet eine eigene Teilberechnung.

Stellen Sie sich zwei Gebäude mit je 600 m² vor. Das erste ist ein reines Bürohaus mit Gasheizung. Das zweite hat einen Laden im Erdgeschoss mit Lüftungsanlage, darüber Büros, im Hof ein Lager.

Gleiche Fläche. Ganz andere Rechenarbeit. Wer nur nach Quadratmetern fragt, sieht diesen Unterschied nicht.

  • Nutzungszonen: Ein Bürogebäude mit Verkaufsfläche im Erdgeschoss hat mindestens zwei Zonen. Jede Zone braucht eine eigene Teilberechnung nach DIN V 18599.
  • Lüftung: Mechanisch belüftete Bereiche verlangen mehr Eingabedaten als natürlich belüftete Räume.
  • Kühlung: Aktive Kühlung, typisch in Serverräumen, Praxen und Gastronomie, erhöht den Berechnungsaufwand deutlich.
  • Beleuchtung: Bei Nichtwohngebäuden fließt die eingebaute Beleuchtung ausdrücklich in die Bilanzierung ein, anders als bei Wohngebäuden.
  • Anlagentechnik: Anzahl, Alter und Kombination von Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen wirken sich direkt auf den Rechenaufwand aus.
  • Planunterlagen: Vollständige Baupläne senken den Aufwand. Fehlen sie, ergänze ich die Angaben per Foto und Telefon.

Rechenbeispiel: Bürogebäude, 500 m², zwei Nutzungszonen

Das Ingenieurbüro Matthaei veröffentlichte bei meiner Auswertung am 12.08.2026 diese Formel für Nichtwohngebäude: 800 EUR netto Grundpreis, plus 400 EUR je Nutzungszone, plus 1,20 bis 2,10 EUR je Quadratmeter Nutzfläche. Für ein Bürogebäude mit 500 m² und zwei Nutzungszonen ergibt das:

800 EUR + (2 × 400 EUR) + (500 m² × 1,20 bis 2,10 EUR)
= 2.200 bis 2.650 EUR netto, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer
= rund 2.618 bis 3.154 EUR brutto

Ein zweites Ingenieurbüro, die Energie Experten Agentur, veröffentlichte zum selben Datum eine andere Formel: 1.799 EUR netto Grundpreis, plus 1.500 EUR je Nutzungszone, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Für dasselbe Bürogebäude ergibt das 1.799 EUR plus 2 × 1.500 EUR gleich 4.799 EUR netto, rund 5.711 EUR brutto, ohne die Fläche überhaupt einzurechnen.

Zwischen den beiden Formeln liegen für dasselbe Gebäude rund 2.150 bis 2.600 EUR netto. Der Festpreis von gewerbepass® für ein vergleichbares Objekt liegt bei 899 EUR, ein Endpreis nach § 19 UStG, bis zu vier Nutzungszonen enthalten.

Das ist keine Wertung der Formeln, sondern eine Rechnung zum Nachvollziehen. Die eigentliche Frage lautet: Wie viele Zonen hat Ihr Gebäude? Wenn Sie es nicht wissen, ist das normal. Genau das kläre ich in der Vorprüfung.

Woran erkenne ich, dass ein Angebot zu billig ist?

Ein Angebot ist wahrscheinlich zu billig, wenn es nur nach der Fläche fragt und keine Nutzungszonen, Anlagentechnik oder Nutzungsart abfragt. Ohne diese Angaben lässt sich keine Bilanzierung nach DIN V 18599 rechnen. Prüfen Sie außerdem, ob Netto- oder Bruttopreis, DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen im Angebot stehen.

Das ist keine Unterstellung gegenüber einzelnen Anbietern, sondern ein überprüfbares Merkmal: Ein Formular, das nur Quadratmeter abfragt, kann keine Zonierung berücksichtigen.

Und mein eigener Festpreis? Auch eine Pauschale. Fair gefragt.

Der Unterschied liegt vor dem Preis. In der kostenlosen Vorprüfung frage ich Nutzungen, Zonen, Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung ab. Passt Ihr Gebäude nicht in vier Zonen, sage ich es vorher, nicht auf der Rechnung. Die Fragen aus dem Kasten beantworte ich so: Endpreis nach § 19 UStG, bis zu vier Zonen enthalten, keine Fahrt- oder Aufmaßkosten, weil niemand anreist, DIBt-Registriernummer und Modernisierungsempfehlungen inklusive, Festpreis 899 EUR.

Was ist im Preis enthalten, was kostet extra?

In unserem Festpreis von 899 EUR stecken die Bilanzierung nach DIN V 18599, bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer und das fertige PDF. Zusätzliche Nutzungszonen oder nachträgliche Änderungswünsche können bei anderen Anbietern separat berechnet werden.

Was nicht dazugehört: ein Termin bei Ihnen im Gebäude. Die Angaben kläre ich telefonisch, per Foto oder aus vorhandenen Unterlagen. Das spart Ihnen einen halben Tag Warten und Fahrtkosten, die sonst im Preis stecken.

Sobald alle Angaben vollständig sind, liegt der Ausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox. Welche Unterlagen Sie brauchen, steht in der Unterlagen-Checkliste für den Energieausweis, wie eine Vorprüfung aussieht, im Beispiel einer Vorprüfung.

Wer zahlt den Energieausweis: Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Mieter?

Bei Verkauf zahlt in der Regel der Verkäufer, weil er den Ausweis vorlegen muss. Bei Vermietung zahlt der Vermieter, da die Vorlagepflicht ihn trifft. Der Mieter selbst hat keine eigene Bestellpflicht, kann die Kosten aber über die Miete indirekt mittragen.

Ab 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags als Anlass dazu (§ 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). Das trifft vor allem befristete Gewerbemietverträge.

Details stehen im Ratgeber zur Vermietung von Gewerbeimmobilien und im Ratgeber zum Verkauf einer Gewerbeimmobilie.

Gibt es Förderung oder steuerliche Absetzbarkeit?

Für den Energieausweis selbst gibt es keine BAFA- oder KfW-Förderung, er ist eine Pflichtleistung, keine Beratungsleistung. Gefördert werden die Energieberatung für Nichtwohngebäude und energetische Sanierungsmaßnahmen. Steuerlich lassen sich die Kosten bei vermieteten oder betrieblich genutzten Gebäuden meist ansetzen.

Das BAFA nennt auf seiner Seite zu Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, abgerufen im Oktober 2026, einen Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars, höchstens 4.000 EUR, bei kleineren Flächen weniger. Das ist Beratung, kein Ausweis.

Die Ausweiskosten setzen Sie in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Den Einzelfall klärt Ihr Steuerberater, nicht der Aussteller.

Mehr dazu: BAFA-Förderung, KfW-Förderung und was ein Energieberater kostet.

Was ändert sich am Preis ab 2027?

Mein Festpreis von 899 EUR bleibt. Was sich ändert, ist die Wahl: Wer ab 1. Januar 2027 für ein Nichtwohngebäude einen Ausweis neu braucht, weil bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung kein gültiger vorliegt, bekommt nur noch einen Bedarfsausweis. Die günstige Verbrauchsausweis-Preisstufe fällt für diese Fälle weg.

Zwei Pflichten, sauber getrennt. Vorlegen müssen Sie einen Ausweis bei jedem Anlass. Neu ausstellen lassen müssen Sie ihn nur, wenn kein gültiger da ist.

Ein vorhandener Ausweis wird zum Stichtag nicht ungültig. § 79 GModG sieht weiterhin zehn Jahre Gültigkeit ab Ausstellung vor, auch für einen Verbrauchsausweis aus 2026.

Gespart ist damit weniger, als es aussieht. Ein Verbrauchsausweis sagt nichts darüber, wie Ihr Gebäude im Verhältnis zu seinem rechnerischen Referenzgebäude dasteht. Daran messen sich ab 2027 die neuen Klassen A bis G, und daran knüpfen die Renovierungsanforderungen, die § 40 GModG für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude ab 2030 und 2033 vorsieht. Der Ausweis selbst löst diese Anforderungen nicht aus.

ThemaBis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Ausweisart NichtwohngebäudeVerbrauchs- oder BedarfsausweisNur Bedarfsausweis, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt
EffizienzklasseKeine KlasseA bis G nach Anlage 10a GModG, A nur für Nullemissionsgebäude
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Form des AusweisesPapier oder PDFDigital und maschinenlesbar
Vertragsverlängerung als AnlassNeinJa, bei Miete, Pacht und Leasing
BaudenkmälerAusgenommenAusweispflicht
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre, ältere Ausweise bleiben gültig
Preis bei gewerbepass®899 EUR Festpreis899 EUR Festpreis

Noch offen: Die amtlichen Muster für Ausweise nach neuem Recht muss der Bund nach § 85 Abs. 3 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung erst bekannt machen.

§ 80 GModG regelt die Pflichtanlässe, § 81 GModG die energetische Bilanzierung. Stichtage und Übergangsregeln stehen im Ratgeber zum GModG, im Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht für Gewerbe und im Ratgeber zu den Energieeffizienzklassen A bis G.

Ehrliche Abgrenzung

Was ist bei 899 EUR nicht dabei?

Keine geförderte Energieberatung, keine BEG-Bilanzierung für Förderanträge, kein Termin in Ihrem Gebäude. Sie bekommen einen Energieausweis, und genau das ist der Punkt.

Der Ausweis wird von einem DIBt-registrierten Aussteller erstellt und trägt eine gültige Registriernummer. Antworten zum Ablauf finden Sie im Ratgeber Energieausweis online erstellen, wer ausstellen darf, im Ratgeber zu den Ausstellungsberechtigten.

Welche Praxis-Tipps sparen Ihnen Geld und Zeit?

Die meiste Zeit geht nicht beim Rechnen verloren, sondern beim Warten auf fehlende Angaben. Wer drei Dinge beachtet, bekommt schneller einen verbindlichen Preis und schneller den fertigen Ausweis.

Tipp 1: Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung

Ein scharfes Handyfoto sagt mir Hersteller, Baujahr und Leistung. Ohne Foto folgt fast immer eine Rückfrage. Gleiches gilt für Lüftungs- und Klimageräte.

Tipp 2: Alte Pläne reichen

Sie brauchen keine aktuellen CAD-Pläne. Grundrisse mit Maßen aus dem Bauantrag, auch vergilbt, sind eine gute Grundlage. Was fehlt, ergänzen Sie per Foto und Telefon.

Tipp 3: Bestellen Sie vor dem Inserat

Gesetzlich muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen (§ 80 GModG). Mein Rat: Bestellen Sie ihn, bevor das Inserat online geht. Liegt der Ausweis vor, gehören die Pflichtangaben nach § 87 GModG in die kommerzielle Anzeige, und Sie müssen nichts nachträglich ändern.

Häufige Fehler beim Preisvergleich

  • Netto mit brutto vergleichen: Ein Nettoangebot kostet Sie mit Mehrwertsteuer 19 Prozent mehr als die Zahl auf dem Papier. Ein Endpreis von 899 EUR kostet 899 EUR.
  • Wohngebäude-Preise erwarten: Wer für ein Bürohaus einen Einfamilienhaus-Preis sucht, findet entweder nichts oder einen Ausweis, der die Zonierung ignoriert.
  • Das Risiko unterschätzen: Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, droht ein Bußgeld bis 10.000 EUR nach § 108 GModG. Häufiger ist die Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben in Anzeigen, vor allem für Makler.
  • Den alten Ausweis voreilig ersetzen: Ausweise aus 2026 und früher bleiben zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Ein neuer Ausweis nur wegen des Stichtags ist keine Pflicht.

Welche Fragen zu Energieausweis-Kosten höre ich am häufigsten?

Netto oder brutto, was die Vorprüfung kostet, ob 2027 zwingend ein neuer Bedarfsausweis fällig wird, ob Energieberater oder Förderung ins Spiel kommen und was ein billiger Fehler kostet.

Ist der 899-EUR-Festpreis von gewerbepass® netto oder brutto?

Es ist ein Endpreis. gewerbepass® arbeitet nach der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG und weist deshalb keine Umsatzsteuer gesondert aus. Der Preis, den Sie sehen, ist der Preis, den Sie zahlen. Ingenieurbüro-Formeln, die meist netto angegeben sind, rechnen Sie vor dem Vergleich mit 19 Prozent Mehrwertsteuer hoch.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was kostet die Vorprüfung, und wie schnell kenne ich meinen Preis?

Die Vorprüfung kostet nichts. Sie liefert eine Einordnung Ihres Gebäudes und den verbindlichen Festpreis, bevor Sie sich entscheiden. Dafür reichen vorhandene Unterlagen, ein paar Fotos und ein Telefonat, niemand muss zu Ihnen kommen. Nach Bestellung und vollständigen Angaben liegt der fertige Ausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Brauche ich ab 2027 zwingend einen Bedarfsausweis, auch wenn noch ein gültiger Ausweis vorliegt?

Nein. Ab 1. Januar 2027 gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis, aber nur, wenn ein Ausweis neu ausgestellt werden muss. Ein gültiger Ausweis, auch ein Verbrauchsausweis aus 2026, bleibt zehn Jahre ab Ausstellung nutzbar (§ 79 GModG). Vorlegen müssen Sie ihn bei Verkauf, Vermietung und ab 2027 auch bei Vertragsverlängerung.

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Brauche ich einen Energieberater, und wird der Energieausweis gefördert?

Nein und nein. Der Energieausweis ist eine Pflichtleistung eines DIBt-registrierten Ausstellers nach § 88 GModG, keine geförderte Energieberatung. Deshalb gibt es dafür weder BAFA- noch KfW-Zuschuss. Ein Energieberater wird erst relevant, wenn Sie eine geförderte Energieberatung, einen Sanierungsfahrplan oder eine Baubegleitung für Sanierungsmaßnahmen wollen.

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Was passiert, wenn ich den billigsten Anbieter wähle und der Ausweis später Fehler hat?

Ein fehlerhafter Ausweis kann bei Verkauf oder Vermietung zu Nachfragen von Käufern, Mietern oder Behörden führen und muss dann neu erstellt werden. Das kostet doppelt: Zeit und den zweiten Ausweis. Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen oder einen fehlerhaften Ausweis vorlegt, riskiert außerdem ein Bußgeld bis 10.000 EUR nach § 108 GModG.

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Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Holen Sie sich den Preis für Ihr Gebäude, nicht für irgendeins. Die kostenlose Vorprüfung klärt Nutzungen, Zonen und Technik und nennt Ihnen den verbindlichen Festpreis, bevor Sie bestellen.

Sie kennen jetzt die Spanne. 39 EUR. 899 EUR. 10.000 EUR und mehr. Ihr Gebäude hat genau einen Preis.

Den finden Sie nicht in einer Tabelle. Sie finden ihn, wenn jemand die richtigen Fragen stellt. Welche Nutzungen? Welche Heizung? Wird gekühlt? Die Vorprüfung kostet Sie ein paar Fotos und ein Telefonat. Nach vollständigen Angaben liegt Ihr Ausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox.

Kostenlose Vorprüfung anfordern und Festpreis für Ihr Gebäude erhalten. Lieber direkt sprechen? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67.

Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

Jetzt kennen Sie die Marktpreise. Fehlt nur noch der Preis für Ihr Gebäude.

Schicken Sie die vorhandenen Unterlagen oder ein paar Fotos. Die Vorprüfung ist kostenlos und nennt Ihnen den verbindlichen Festpreis für Ihr Nichtwohngebäude. Nach Bestellung und vollständigen Angaben liegt der Ausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
grosser@gewerbepass.de

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