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Kosten und Abrechnung

Energieberater Kosten: was ein Gewerbeobjekt wirklich zahlt

Energieberater Kosten für ein Nichtwohngebäude liegen nach Marktbeobachtung 2026 meist zwischen 2.000 und 25.000 EUR, je nach Größe und Abrechnungsmodell. Eine amtliche Gebührenordnung gibt es nicht. Das BAFA übernimmt bei einer geförderten Beratung nach Modul 2 die Hälfte des Honorars, je nach Fläche höchstens 850, 2.500 oder 4.000 EUR. Der Energieausweis ist darin nicht enthalten.

Meine These: Bevor Sie fragen, was ein Energieberater kostet, fragen Sie, wofür Sie ihn brauchen.

Wer verkaufen oder vermieten will, braucht einen Energieausweis. Wer sanieren will, braucht eine Beratung. Zwei Zwecke, zwei Rechnungen, zwei völlig verschiedene Preise. Die teuerste Energieberatung ist die, die Sie gar nicht gebraucht hätten.

Fast jeder Ratgeber zu diesem Suchbegriff meint ein Einfamilienhaus. Dieser meint Ihr Nichtwohngebäude, also jedes Gebäude, das überwiegend nicht dem Wohnen dient: Bürohaus, Halle, Praxis, Laden, Restaurant oder den Gewerbeteil eines Mischobjekts. Ich trenne hier sauber, was die Beratung kostet, was das BAFA übernimmt und was der Ausweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) kostet.

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 01.09.2026 Aktualisiert: 11.10.2026

Was kostet ein Energieberater für ein Nichtwohngebäude?

Nach Marktbeobachtung 2026 kostet eine Energieberatung an einem Nichtwohngebäude meist zwischen 2.000 EUR bei kleinen Objekten und 25.000 EUR oder mehr bei großen Gebäuden mit mehreren Nutzungszonen. Eine verbindliche Gebührenordnung wie bei Notaren gibt es dafür nicht.

Die Spanne ist breit, weil hinter dem Wort Energieberatung sehr verschiedene Aufträge stecken.

Ein Gespräch von zwei Stunden. Ein vollständiger Bericht nach BAFA-Modul 2 mit Maßnahmenpaketen. Eine Baubegleitung über Monate. Alles heißt Beratung, nichts davon kostet dasselbe. Die Tabelle trennt diese Leistungen und nennt für jede die Spanne, die Förderung und die Quelle.

Leistung Abrechnungsmodell Marktspanne Förderfähig Quelle, Stand
Bedarfsausweis (gewerbepass®) Festpreis 899 EUR Nein, keine Beratungsleistung und kein BAFA-Zuschuss Eigener Festpreis gewerbepass®, 2026
Freie Erstberatung Stundensatz oder kleine Pauschale ca. 100 bis 200 EUR/h netto, Pauschalen ab ca. 2.000 EUR Nur als Teil einer vorab beantragten geförderten Beratung Marktbeobachtung 2026, keine repräsentative Erhebung
Geförderte Energieberatung NWG (BAFA Modul 2) Pauschale oder Fläche, projektabhängig ca. 5.000 bis 12.000 EUR mittlere Objekte, ca. 10.000 bis 25.000 EUR und mehr bei großen Objekten Ja, 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 850, 2.500 oder 4.000 EUR je nach Nettogrundfläche; gelisteter Experte, Antrag vor Vertragsschluss Förderung: BAFA, Modul 2, Richtlinie vom 13.12.2024; Spanne: Marktbeobachtung 2026
iSFP-nahe Beratung, EBN-Sanierungsfahrplan Pauschale nach Nettogrundfläche ca. 4.500 bis 12.000 EUR je nach Fläche Ja, zu denselben Bedingungen wie Modul 2 oben Marktbeobachtung 2026, keine repräsentative Erhebung
Förderbestätigung Energieeffizienz-Experte (gBzA/gBnD) Pauschale je Komplexität gBzA ca. 300 bis 2.000 EUR brutto, komplex bis 5.000 EUR; gBnD ca. 500 bis 3.000 EUR brutto Nicht über Modul 2; Fachplanung und Baubegleitung einer BEG-Maßnahme können gesondert gefördert werden Marktbeobachtung 2026, keine repräsentative Erhebung
Baubegleitung Stundensatz oder Prozent der Bausumme grob 1 bis 3 % der Bausumme Ja, bei BEG-Einzelmaßnahmen: BAFA 50 %, anrechenbar höchstens 5 EUR/m² Nettogrundfläche und insgesamt 20.000 EUR Förderung: BAFA, Fachplanung und Baubegleitung NWG, 2026; Spanne: Marktbeobachtung 2026

Die Spannen ohne amtliche Quelle stammen aus meiner Marktbeobachtung 2026, also aus Angeboten und veröffentlichten Preisangaben von Anbietern. Sie sind Orientierung, keine repräsentative Erhebung und keine Preiszusage. Fest ist nur die erste Zeile, weil sie mein eigenes Angebot ist.

Zum Vergleich für den Ausweis allein: Laut meinem Marktpreisvergleich für NWG-Bedarfsausweise 2026 verlangen Online-Anbieter meist 650 bis 999 EUR, Energieberater 1.500 bis 4.000 EUR. Wer nur einen Ausweis braucht und eine Beratung bestellt, zahlt also schnell ein Vielfaches.

Zwei Zeilen dieser Tabelle haben eigene Ratgeber: Was ein Energieausweis am Markt kostet und woran der Preis hängt, steht im Ratgeber Was kostet ein Energieausweis?, mein Festpreis auf der Seite Energieausweis Nichtwohngebäude, Kosten. Den Sanierungsfahrplan als Instrument erklärt der Ratgeber Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude. Alles zum Ausweis selbst, von der Pflicht bis zu den Unterlagen, finden Sie auf der Seite Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Wonach rechnet ein Energieberater ab: Stundensatz, Pauschale oder Fläche?

Alle drei Modelle kommen am Markt vor, ohne verbindliche Regel dahinter. Üblich sind nach Marktbeobachtung 2026 Stundensätze von etwa 100 bis 200 EUR netto, Pauschalen nach Objektgröße oder eine Abrechnung nach Fläche von grob 2 bis 8 EUR pro Quadratmeter, oft mit Mindesthonorar.

Bei Fachplanungsleistungen im engeren Sinn taucht gelegentlich auch ein Prozentsatz der Bausumme auf, grob 1 bis 3 Prozent. Für eine reine Energieberatung ist das eher unüblich, weil dort keine Bausumme im klassischen Sinn entsteht.

Und die HOAI? Sie erfasst klassische Architekten- und Ingenieurleistungen. Eine isolierte Energieberatung, ein Energieaudit oder eine DIN-V-18599-Bilanz allein fällt nicht automatisch darunter, das Honorar ist dort frei vereinbar. Und selbst dort, wo ein HOAI-Leistungsbild Vertragsgegenstand ist, sind die HOAI-Sätze seit der Novelle 2021 nur noch Orientierung, nicht mehr verbindlich.

Mein Rat: Lassen Sie sich das Modell schriftlich geben, bevor Sie über die Zahl reden. Ein Stundensatz ohne Obergrenze ist kein Preis. Er ist eine Wette.

Warum ist die Beratung für ein Gewerbeobjekt teurer als für ein Einfamilienhaus?

Ein Nichtwohngebäude hat fast immer mehrere Nutzungszonen, oft Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, die ein Einfamilienhaus nicht kennt. Jede Zone braucht eine eigene Teilberechnung nach DIN V 18599. Das treibt Aufwand und Honorar deutlich über das hinaus, was ein Wohngebäude-Ratgeber typischerweise nennt.

Ein Bürogebäude mit Verkaufsfläche im Erdgeschoss hat mindestens zwei Zonen. Eine Lagerhalle mit Bürotrakt ebenfalls. Eine Arztpraxis mit Behandlungsräumen, Wartebereich und Technikraum oft mehr.

Jede zusätzliche Zone ist zusätzliche Rechenzeit. Und Rechenzeit ist genau das, wofür Sie bezahlen. Wer online nur eine Quadratmeterzahl eingibt und einen Wohngebäude-Preis erwartet, vergleicht am Ende zwei verschiedene Leistungen miteinander.

Welchen Anteil übernimmt die Förderung, und was bleibt beim Eigentümer?

Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt nach Nettogrundfläche: 850 EUR unter 200 m², 2.500 EUR zwischen 200 und 500 m², 4.000 EUR über 500 m². Den Rest trägt der Eigentümer selbst.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar, an einem Bürogebäude mit 350 m² Nettogrundfläche, also in der mittleren Deckelungsstufe:

Beratungshonorar (Beispiel): 6.000 EUR netto
BAFA-Zuschuss Modul 2, 50 %, gedeckelt bei 350 m²: 2.500 EUR
Eigenanteil Beratung: 3.500 EUR
Separater Ausweisfall, gewerbepass® Festpreis: 899 EUR
Summe, wenn beides gebraucht wird: rund 4399 EUR

Das Beispiel ist ein Rechenbeispiel, keine Preiszusage. Das Beratungshonorar hängt am tatsächlichen Objekt. Und der Zuschuss kommt nur, wenn die Bedingungen stimmen.

Welche das sind, nennen die BAFA-Seite zu Modul 2 und das Merkblatt zum Förderverfahren EBN, Stand 2026:

  • Der Berater steht auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude.
  • Der Förderantrag ist gestellt, bevor der Beratungsvertrag verbindlich wird.
  • Ergebnis ist ein Beratungsbericht nach DIN V 18599 mit Sanierungsvorschlägen, kein Energieausweis.
  • Der Antragsteller gehört zum Kreis der Antragsberechtigten, den die Förderrichtlinie festlegt.

Ein Energieausweis allein ist keine förderfähige Beratung. Deshalb gibt es für den Ausweis keinen BAFA-Zuschuss, bei keinem Anbieter.

Ein zweiter Fördertopf wird oft übersehen. Wer eine Einzelmaßnahme nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude umsetzt, kann Fachplanung und Baubegleitung gesondert fördern lassen. Laut BAFA-Seite zu Fachplanung und Baubegleitung für Nichtwohngebäude, Stand 2026, beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anrechenbar sind dabei höchstens 5 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt höchstens 20.000 EUR. Für BEG-Kredite der KfW gelten eigene Förderwege, maßgeblich ist das jeweilige KfW-Merkblatt.

Wichtig: Beratung und Ausweis sind zwei getrennte Rechnungen. Details zur Förderquote und Antragsberechtigung stehen im Ratgeber BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude.

Kostet der Energieausweis extra, oder ist er in der Beratung enthalten?

Der Energieausweis ist nicht in der Energieberatung enthalten, er kostet extra. Eine Beratung endet mit einem Bericht und Maßnahmenpaketen, nicht mit einem registrierten Dokument. Der Ausweis ist ein eigenes amtliches Dokument mit Registriernummer, das bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing und ab 2027 auch bei Vertragsverlängerung gesondert gebraucht und gesondert abgerechnet wird.

Genau hier setzen viele Anfragen an: Reicht die Beratung schon aus, oder braucht es zusätzlich einen Ausweis? Die folgende Tabelle trennt beide Leistungen entlang der Fragen, die wirklich zählen.

Kriterium Energieberatung Energieausweis
Was ist es Individuelle Analyse und Maßnahmenentwicklung Amtliches Dokument zum energetischen Ist-Zustand
Wer darf es Frei vereinbar; für die BAFA-Förderung nur ein gelisteter Energieeffizienz-Experte Ausstellungsberechtigte Person nach § 88 GModG mit DIBt-Registriernummer
Was kostet es ungefähr 100 bis 200 EUR/h oder Pauschale ab ca. 2.000 EUR 899 EUR Festpreis bei gewerbepass®
Wird es gefördert Ja, BAFA Modul 2: 50 %, höchstens 850, 2.500 oder 4.000 EUR je nach Fläche Nein, keine BAFA- oder KfW-Förderung für den Ausweis selbst
Gesetzlich gefordert Nein, freiwillig Ja, bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing; ab 1.1.2027 auch bei Vertragsverlängerung. Neu ausgestellt wird dann nur noch der Bedarfsausweis
Wie lange gilt es Kein Ablaufdatum, der Bericht zeigt den Stand bei Erstellung 10 Jahre ab Ausstellung nach § 79 Abs. 3 GModG
Was ändert sich 2027 Nichts am Charakter, die Beratung bleibt freiwillig Klassen A bis G für Nichtwohngebäude, digitales und maschinenlesbares Format

Genau hier liegt auch der GModG-Bezug. Ab dem 1. Januar 2027 gilt nach § 80 GModG in der neuen Fassung: Wer ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder einen solchen Vertrag verlängert und keinen gültigen Ausweis hat, lässt einen Bedarfsausweis mit Bilanzierung nach § 81 GModG ausstellen. Ein gültiger Ausweis aus 2026 wird weiter vorgelegt, er muss nicht ersetzt werden.

Die Ausweispflicht ist gesetzlich. Die Energieberatung bleibt daneben freiwillig, auch wenn Förderprogramme wie Modul 2 dafür eigene Voraussetzungen stellen. Die Stichtage der Novelle im Zusammenhang stehen im Beitrag GModG verkündet: alle Stichtage für Nichtwohngebäude, die Anlässe im Detail im Ratgeber Energieausweis-Pflicht ab 2027.

Kostenlose Vorprüfung anfordern: Ausweisfall oder nicht?

Lieber reden? 0152 060 777 67, Telefon und WhatsApp. Die Vorprüfung kostet nichts, der Bedarfsausweis 899 EUR Festpreis, erstellt von einem DIBt-registrierten Aussteller, tätig seit 2018.

Nach welcher Norm wird gerechnet: DIN V 18599 oder DIN/TS 18599?

Für Energieausweise, die bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt werden, gilt DIN V 18599:2018-09. Ab dem 1. Januar 2027 verweist das GModG auf die DIN/TS 18599:2025-10, die DIN im Oktober 2025 veröffentlicht hat. An meinem Festpreis ändert das nichts, an den berechneten Werten unter Umständen schon.

Warum die Werte? Mit der neuen Fassung des GModG kommen ab 2027 auch neue Primärenergiefaktoren nach Anlage 4, zum Beispiel Strom mit 1,5 statt 1,8 und Biomasse mit 0,7 statt 0,2. Ein identisches Gebäude kann deshalb 2027 andere Kennwerte zeigen als 2026.

Das BAFA nennt sein Modul 2 weiterhin Energieberatung DIN V 18599. Welche Normfassung ein geförderter Bericht zugrunde legen muss, steht im aktuellen Merkblatt. Fragen Sie den Berater danach, bevor Sie unterschreiben.

Wie die Normenreihe ein Gebäude in Zonen zerlegt und bilanziert, erklärt der Ratgeber DIN V 18599 für Nichtwohngebäude.

Was ändert sich am 1. Januar 2027 für Ausweis und Beratung?

Für den Ausweis ändert sich viel, für die Beratung fast nichts. Neu ausgestellte Ausweise für Nichtwohngebäude gibt es ab 2027 nur noch als Bedarfsausweis, erstmals mit Effizienzklassen A bis G und in digitalem, maschinenlesbarem Format. Die Energieberatung bleibt freiwillig.

Die Neuregelungen stehen in Artikel 2 der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Für Sie als Eigentümer zählen vor allem diese Punkte:

  • Nur noch Bedarfsausweis: Den Verbrauchsausweis lässt § 82 GModG ab 2027 nur noch für Gebäude zu, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
  • Klassen A bis G: Maßstab ist das Verhältnis zum Referenzgebäude, einem rechnerischen Zwilling Ihres Gebäudes. Klasse A gibt es nach Anlage 10a GModG nur für Nullemissionsgebäude.
  • Vertragsverlängerung: Wer einen befristeten Gewerbemietvertrag, eine Pacht oder ein Leasing verlängert, muss den Ausweis nach § 80 GModG vorlegen.
  • Denkmäler: Die Ausnahme für Baudenkmäler in § 79 Abs. 4 GModG entfällt.
  • Digital: Der Ausweis wird maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur auf Verlangen.

Und was bleibt? Ein 2026 ausgestellter Ausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellung. Niemand muss ihn 2027 umtauschen.

Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 Renovierungsanforderungen, gemessen am Referenzgebäude. Der Ausweis löst diese Pflicht nicht aus. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG ab 2030 und 2033, die neue Skala im Ratgeber Energieeffizienzklassen A bis G für Nichtwohngebäude.

Was kostet der Energieeffizienz-Experte für die Bestätigung eines Förderantrags?

Nach Marktbeobachtung 2026 kostet eine einfache gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) etwa 300 bis 800 EUR brutto, mit Prüfung von Planung und Förderfähigkeit 800 bis 2.000 EUR, bei komplexen Fällen 2.000 bis 5.000 EUR und mehr. Die Bestätigung nach Durchführung (gBnD) liegt bei einfachen Fällen bei rund 500 bis 1.000 EUR, mit Rechnungsprüfung bei 1.000 bis 3.000 EUR.

Das ist eine eigene Leistung rund um eine konkrete BEG-Maßnahme, abgewickelt über das KfW-Partnerportal, keine amtliche Gebühr und kein Bestandteil der reinen EBN-Energieberatung. Bei Modul 2 selbst verlangt das BAFA stattdessen einen Beratungsbericht und einen elektronischen Verwendungsnachweis, keine separate gBzA/gBnD.

Heißt das, Sie zahlen diese Leistung immer allein? Nein. Über Modul 2 läuft sie nicht, aber Fachplanung und Baubegleitung einer BEG-Maßnahme können gesondert gefördert werden. Fragen Sie den Experten, welche seiner Positionen in diesen Topf fallen.

Woran erkenne ich ein zu billiges und ein zu teures Angebot?

Zu billig ist ein Angebot, das nur nach der Quadratmeterzahl fragt und keine Nutzungszonen, Anlagentechnik oder das Abrechnungsmodell nennt. Zu teuer ist häufig eine Formel ohne erkennbaren Bezug zur tatsächlichen Objektgröße oder ohne klare Trennung von Beratung, Bericht und eventueller Förderbestätigung.

Vergleichbar wird ein Beratungsangebot erst, wenn Leistung, Abrechnungsmodell und Nettogrundfläche klar benannt sind und klar ist, ob das Honorar netto oder brutto gemeint ist.

Beim Ausweis sollte es noch einfacher sein. Bei uns ist die Leistung festgelegt: Bedarfsausweis nach DIN V 18599 mit DIBt-Registriernummer, 899 EUR Festpreis, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Eine Leistung, ein Preis.

Welche drei Praxis-Tipps sparen Ihnen bei Beratung und Ausweis Geld?

Erstens: den Anlass klären, bevor Sie Angebote einholen. Zweitens: den Förderantrag stellen, bevor Sie unterschreiben. Drittens: vorhandene Unterlagen einmal sauber sammeln und für Beratung und Ausweis doppelt nutzen.

Tipp 1: Erst der Anlass, dann das Angebot

Wenn mich jemand anruft und nach einem Energieberater fragt, stelle ich zuerst eine Gegenfrage: Wofür brauchen Sie das Papier?

Steht ein Verkauf, eine Vermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung an, ist es ein Ausweisfall. Dann reicht der Bedarfsausweis für 899 EUR. Eine Beratung für mehrere tausend Euro erfüllt diese Pflicht nicht.

Tipp 2: Antrag vor Vertrag

So läuft es typischerweise schief: Der Eigentümer einer Lagerhalle mit Bürotrakt holt drei Angebote ein, unterschreibt das günstigste und will danach den Zuschuss beantragen. Zu spät.

Das BAFA fördert nur, was vor dem verbindlichen Vertrag beantragt ist. Unterschreiben Sie erst, wenn der Antrag läuft, und klären Sie vorher, wer ihn stellt.

Tipp 3: Unterlagen einmal sammeln, doppelt nutzen

Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung, Angaben zu Heizung, Lüftung und Beleuchtung: Diese Unterlagen braucht der Berater, und ich brauche sie für den Ausweis. Wer sie einmal als Foto oder PDF zusammenstellt, spart doppelte Arbeit.

Einen vorhandenen Beratungsbericht schicken Sie mir einfach mit. Fehlt etwas, kläre ich das mit Ihnen am Telefon. Welche Unterlagen ich brauche, zeigt die Checkliste für den Energieausweis eines Nichtwohngebäudes.

Welche vier Fehler kosten Eigentümer bei Beratung und Ausweis am meisten Geld?

Am teuersten sind vier Fehler: der Vertrag vor dem Förderantrag, der Beratungsbericht als vermeintlicher Ausweis, Angebote für verschiedene Leistungen im direkten Preisvergleich und ein gültiger Ausweis, der ohne Not ersetzt wird.

  1. Erst unterschreiben, dann beantragen. Der Zuschuss von bis zu 4.000 EUR ist dann weg. Nachträglich lässt er sich nicht retten.
  2. Den Beratungsbericht für den Ausweis halten. Der Bericht hat keine Registriernummer. Fehlt bei Verkauf oder Vermietung der Ausweis, droht nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 EUR. Fehlen in einer Immobilienanzeige die Pflichtangaben nach § 87 GModG, kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dazu.
  3. Äpfel mit Birnen vergleichen. Eine Erstberatung über drei Stunden und ein vollständiger Modul-2-Bericht sind keine konkurrierenden Angebote. Es sind zwei Produkte, und das billigere ist nicht automatisch das bessere Geschäft.
  4. Einen gültigen Ausweis vorschnell ersetzen. Ein 2026 ausgestellter Ausweis gilt zehn Jahre. Wer ihn hat, legt ihn ab 2027 weiter vor und kauft nicht neu, nur weil es die Klassen A bis G gibt. Neu gerechnet werden muss erst, wenn eine Änderung nach § 80 Abs. 2 GModG eine Berechnung des ganzen Gebäudes auslöst.

Wie lange Ihr vorhandener Ausweis trägt, klärt der Ratgeber Gültigkeit des Energieausweises.

Ehrliche Abgrenzung

Was bekommen Sie bei gewerbepass®, und was nicht?

Seit 2018 erstellen wir Bedarfsausweise für Nichtwohn- und Mischgebäude. Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Jeder Ausweis trägt eine gültige Registriernummer. Eine Energieberatung, eine Sanierungsberatung oder Förderanträge bieten wir nicht an, und ich bin kein Energieeffizienz-Experte im Sinne der Förderprogramme. Wer eine geförderte Beratung sucht, findet sie über die Energieeffizienz-Expertenliste, die Rollenfrage im Detail klärt der Ratgeber Energieberater für Nichtwohngebäude.

Was Sie bei mir bekommen: einen Festpreis von 899 EUR, die Datenaufnahme per Telefon oder Foto und den fertigen Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Für Gebäude mit Wohn- und Gewerbeteil gilt dasselbe Prinzip, Details auf der Seite Energieausweis für Mischgebäude.

Welche Fragen stellen Eigentümer zu Energieberater-Kosten am häufigsten?

Rechnet ein Energieberater für Nichtwohngebäude nach der HOAI ab?

Nein, nicht automatisch. Für eine reine Energieberatung gilt die HOAI grundsätzlich nicht, das Honorar ist frei vereinbar. Erst wenn der Auftrag in ein echtes HOAI-Leistungsbild fällt, etwa energetische Fachplanung als Teil einer Gebäudeplanung, kann die HOAI relevant werden. Eine isolierte Energieberatung, ein Energieaudit oder eine DIN-V-18599-Bilanz allein reicht dafür nicht.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was kostet die Bestätigung eines Förderantrags durch den Energieeffizienz-Experten?

Für eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag liegen Marktbeobachtungen 2026 bei einfachen Fällen ungefähr zwischen 300 und 2.000 EUR brutto, bei komplexen Vorhaben auch bei 2.000 bis 5.000 EUR. Die Bestätigung nach Durchführung kostet nach denselben Beobachtungen etwa 500 bis 3.000 EUR brutto. Beides sind Leistungen rund um eine konkrete BEG-Maßnahme, keine amtlichen Gebühren.

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Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Energieberatung eines Nichtwohngebäudes?

Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme deckt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt nach beheizter Nettogrundfläche: 850 EUR unter 200 m², 2.500 EUR zwischen 200 und 500 m², 4.000 EUR über 500 m². Voraussetzung sind ein gelisteter Energieeffizienz-Experte und ein Antrag vor Vertragsschluss, sonst entfällt die Förderung.

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Ist der Energieausweis in der Energieberatung enthalten?

Nein. Eine Energieberatung endet mit einem Bericht und Maßnahmenpaketen, nicht mit einem amtlichen Energieausweis. Wer bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder ab 2027 bei einer Vertragsverlängerung einen Ausweis vorlegen muss, braucht diesen zusätzlich und separat, unabhängig davon, ob vorher eine Beratung stattgefunden hat.

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Ich hatte schon eine Energieberatung. Was kostet der Ausweis dann noch bei gewerbepass®?

Der Festpreis ändert sich nicht: 899 EUR für den Bedarfsausweis, bis Ende 2026 nach DIN V 18599:2018-09, ab 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Eine vorhandene Bilanzierung aus der Beratung erleichtert die Datenlage, ersetzt den Ausweis aber nicht. Schicken Sie Ihre Unterlagen per Foto oder PDF zur kostenlosen Vorprüfung mit.

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Woran erkenne ich ein zu billiges oder zu teures Angebot?

Zu billig ist ein Angebot, das ohne Rückfrage zu Nutzungszonen, Anlagentechnik und Nutzungsart eine Pauschale nennt. Zu teuer ist häufig eine Ingenieurformel ohne erkennbaren Bezug zur tatsächlichen Objektgröße. Vergleichbar wird ein Angebot erst, wenn Leistung, Abrechnungsmodell und Nettogrundfläche klar benannt sind.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Brauche ich ab 2027 eine Energieberatung, um überhaupt einen Ausweis zu bekommen?

Nein. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für Nichtwohngebäude: Wer bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung keinen gültigen Ausweis hat, lässt einen Bedarfsausweis mit Bilanzierung nach § 81 GModG ausstellen. Ein gültiger Ausweis aus 2026 genügt weiter. Das ist eine Ausweispflicht, keine Beratungspflicht.

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Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Klären Sie den Anlass. Steht ein Verkauf, eine Vermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung an, brauchen Sie einen Ausweis, keine Beratung. Den bekommen Sie bei mir für 899 EUR Festpreis, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Planen Sie eine Sanierung, ist die geförderte Beratung das richtige Werkzeug. Dann gilt nur eine Regel: Antrag vor Vertrag.

Und wenn Sie nicht wissen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt? Dann ist das keine Schwäche. Es ist der Grund, warum es die Vorprüfung gibt. Sie kostet nichts, und danach wissen Sie, was Sie brauchen und was Sie sich sparen können.

Kostenlose Vorprüfung anfordern oder direkt anrufen: 0152 060 777 67, Telefon und WhatsApp.

Weitere Antworten rund um Ausweis, Förderung und Pflichten finden Sie in der Ratgeber-Übersicht für Nichtwohngebäude.

Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

Ausweisfall oder Beratungsfall? Ich sage es Ihnen kostenlos.

Schicken Sie Ihre Unterlagen per Foto oder klären Sie die Eckdaten am Telefon. Die Vorprüfung ist kostenlos, der Bedarfsausweis kostet einen Festpreis und ist 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
grosser@gewerbepass.de
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