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Verkauf einer Gewerbeimmobilie

Energieausweis beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

Der Energieausweis beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie ist Pflicht: spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Notartermin übergeben. Fehlt er, bleibt der Kaufvertrag wirksam, aber das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) sieht Bußgelder bis 10.000 EUR vor. Ab 1. Januar 2027 wird für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis neu ausgestellt.

Gewerbeimmobilie heißt im Gesetz Nichtwohngebäude: jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient. Büro, Praxis, Ladenlokal, Gaststätte, Werkstatt, Lagerhalle.

Meine These: Der Ausweis ist beim Verkauf kein Papierkram für den Schluss. Er ist das erste Dokument, das ein ernsthafter Käufer anfordert.

Er zeigt den berechneten Energiebedarf je Quadratmeter. Keine Versorgerrechnung, keine Kostenprognose. Aber eine Zahl, mit der der Käufer rechnet, bevor er Ihnen ein Angebot macht.

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 27.08.2026 Aktualisiert: 11.10.2026
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Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren · Bedarfsausweis 899 EUR Festpreis · 24 Stunden nach vollständigen Angaben · Telefon und WhatsApp 0152 060 777 67

Frage 1

Muss ich beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie einen Energieausweis vorlegen?

Ja. Der Verkäufer muss dem Kaufinteressenten einen gültigen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Gibt es schon einen gültigen Ausweis, reicht er. Neu ausstellen lassen müssen Sie nur, wenn keiner vorliegt. Vorlegen ist also immer Pflicht. Neu bestellen nicht.

Das gilt für Büro, Halle, Praxis, Ladenlokal und Gaststätte gleichermaßen. Ausgenommen sind nur kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche (ab 2027: weniger als 50 Quadratmeter) und, bis zum 31. Dezember 2026, Baudenkmäler.

Und der Makler? Bis Ende 2026 richtet sich die Vorlagepflicht nach § 80 GModG an den Verkäufer. Für die Pflichtangaben im Inserat nach § 87 GModG haftet der Makler laut Bundesgerichtshof seit 2017 wettbewerbsrechtlich selbst. Ab 1. Januar 2027 nennt § 80 GModG Makler bei Vorlage und Übergabe ausdrücklich.

Bei reinen Wohngebäuden gilt dieselbe Grundregel. Der Unterschied liegt in der Rechnung dahinter: Bei einer Gewerbeimmobilie ist der Ausweis eine Kennzahl, die der Käufer in seine Betriebskostenkalkulation einbaut, nicht nur eine Zeile fürs Exposé.

Frage 2 · Die Fristen

Wann genau muss der Energieausweis vorliegen?

Spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert. Findet keine Besichtigung statt, ist der Ausweis unverzüglich vorzulegen, spätestens sobald der Interessent danach fragt. Nach dem Notartermin folgt die Übergabe an den Käufer.

§ 80 Abs. 4 GModG, sinngemäß: Soll ein bebautes Grundstück verkauft werden, legt der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vor. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein ausgelegter Ausweis während der Besichtigung genügt. Nach Abschluss des Kaufvertrags übergibt er dem Käufer unverzüglich den Ausweis oder eine Kopie.

Stellen Sie sich die Besichtigung einer Lagerhalle vor. Der Käufer bringt seinen Techniker mit. Die erste Frage gilt nicht dem Dach, sondern dem Ausweis. Wer jetzt sagt, der kommt nach, verhandelt ab diesem Moment aus der Defensive.

Schritt im VerkaufWas der Energieausweis leisten mussRechtsgrundlage
Inserat oder Exposé schaltenLiegt ein Ausweis vor: Pflichtangaben in die kommerzielle Anzeige übernehmen§ 87 GModG
BesichtigungAusweis oder Kopie unaufgefordert vorlegen; sichtbarer Aushang oder Auslegen genügt§ 80 Abs. 4 GModG
Kaufvertrag beim NotarAusweis oder Kopie unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Nach der ÜbergabeAusweis gilt für den neuen Eigentümer bis zum Ablauf der zehn Jahre weiter§ 79 Abs. 3 GModG

Frage 3

Was muss schon im Exposé oder Inserat stehen?

Liegt bei Aufgabe einer kommerziellen Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bei einem Nichtwohngebäude die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch getrennt nach Wärme und Strom sowie die wesentlichen Energieträger genannt werden. So regelt es § 87 GModG in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung. Baujahr und Effizienzklasse gehören heute nur bei Wohngebäuden ins Inserat, denn ein Nichtwohngebäude hat bis Ende 2026 keine Klasse.

  • Ausweis bis 31.12.2026 ausgestellt: Ausweisart, Endenergiewert für Wärme und Strom getrennt, wesentliche Energieträger. Das gilt nach § 112 GModG in der neuen Fassung auch für Inserate ab 2027.
  • Ausweis ab 01.01.2027 ausgestellt: Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf, Effizienzklasse A bis G, Baujahr, wesentliche Energieträger.

Existiert noch kein Ausweis, entfällt die Pflichtangabe im Inserat vorerst. An der Vorlagepflicht spätestens zur Besichtigung ändert das nichts. Wer die Werte vorab kennt, nutzt sie im Exposé als Argument für das Objekt.

Reicht Ihr vorhandener Ausweis für den Verkauf? Schicken Sie mir ein Foto der ersten Seite. Ich prüfe kostenlos, ob er gültig ist und welche Angaben ins Inserat gehören. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.

Frage 4

Wer muss den Energieausweis beschaffen, und wer zahlt?

Die Pflicht liegt beim Verkäufer, nicht beim Käufer. Beauftragt der Verkäufer einen Makler, kann der Makler die Vorlage organisieren. Verantwortlich für die Beschaffung bleibt der Eigentümer des Gebäudes.

Die Kosten trägt in der Praxis fast immer der Verkäufer, weil er den Ausweis vor dem ersten Inserat braucht. Für ein Nichtwohngebäude ist der Bedarfsausweis das gängige Format und ab 2027 das einzige, das neu ausgestellt wird. Bei mir kostet er 899 EUR Festpreis. Details dazu stehen auf der Kostenseite für Nichtwohngebäude, die Einordnung in die gesamte Marktlandschaft im Ratgeber Was kostet ein Energieausweis? Gemessen am Kaufpreis einer Gewerbeimmobilie ist das ein kleiner Posten. Gemessen an einer geplatzten Besichtigung ist er billig.

Frage 5

Was passiert, wenn beim Notartermin kein Energieausweis vorliegt?

Der Kaufvertrag wird dadurch nicht unwirksam. Der Energieausweis ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die notarielle Beurkundung. Der Verkäufer bleibt aber zur Übergabe nach Vertragsschluss verpflichtet, der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.

In der Praxis heißt das: Der Notartermin platzt nicht am fehlenden Ausweis. Das Risiko verschiebt sich nur nach hinten, auf ein mögliches Bußgeld und auf einen Käufer, der die fehlende Übergabe anmahnt.

Mein Rat: Lassen Sie die Übergabe im Kaufvertrag oder im Übergabeprotokoll festhalten. Gesetzlich verlangt ist das nicht. Aber Sie haben einen Beleg, falls später jemand fragt.

Frage 6

Welches Bußgeld droht, und wer verhängt es?

Bis zu 10.000 EUR nach § 108 GModG, wenn beim Verkauf kein oder ein falscher Ausweis vorliegt oder Pflichtangaben im Inserat fehlen. Wird der Ausweis bei der Besichtigung nicht vorgelegt oder nach dem Kaufvertrag nicht übergeben, reicht der Rahmen bis 5.000 EUR.

Eine bundeseinheitliche Bußgeldstelle gibt es nicht. Der Vollzug ist Ländersache und liegt meist bei den unteren Bauaufsichts- oder Bauordnungsbehörden. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Bußgeld verhängt wird, entscheidet die zuständige Behörde.

Das größere Risiko für Makler ist oft die Abmahnung. Die Deutsche Umwelthilfe mahnt fehlende Pflichtangaben in Anzeigen systematisch ab, Unterlassungserklärungen sehen typischerweise Vertragsstrafen von 5.000 EUR vor. Ein vollständiges Inserat kostet dagegen nur fünf Minuten.

Frage 7

Reicht der alte Verbrauchsausweis aus der Schublade für den Verkauf?

Wenn er noch gültig ist, ja, auch nach dem 1. Januar 2027. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Der Stichtag macht einen ordnungsgemäß ausgestellten Verbrauchsausweis nicht ungültig. Neu ausgestellt wird ein Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude aber nur noch bis 31. Dezember 2026.

Würde ich jetzt noch einen bestellen? Nein. Ein Verbrauchsausweis zeigt, wie der bisherige Mieter geheizt hat. Ein Käufer will wissen, was das Gebäude kann. Und der Bedarfsausweis, den ich 2026 ausstelle, ist schon die Ausweisart, die ab 2027 allein vorgesehen ist.

Entscheidend sind zwei Fragen: Ist der Ausweis bei Besichtigung und Übergabe noch innerhalb der zehn Jahre, und brauchen Sie überhaupt einen neuen? Beides klärt die Gegenüberstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweis, die Laufzeiten der Ratgeber zur Gültigkeit des Energieausweises.

Frage 8 · Der Stichtag

Was ändert sich zum 1. Januar 2027 für den Verkauf?

Ab 1. Januar 2027 gilt das neue Ausweisrecht aus Artikel 2 der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026. Es ändert, welcher Ausweis neu ausgestellt wird, nicht die Pflicht, einen vorzulegen. Wer einen gültigen Ausweis besitzt, nutzt ihn weiter.

Wer ab 2027 ohne gültigen Ausweis verkauft, bekommt für ein Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis auf Grundlage der energetischen Bilanzierung nach § 81 GModG. Dazu kommen diese Neuerungen:

  • Erstmals Klassen A bis G für Nichtwohngebäude nach Anlage 10a, gemessen am Verhältnis zum Referenzgebäude: A höchstens 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, B über 1,0, C über 1,48, D über 1,97, E über 2,46, F über 2,95, G über 3,5.
  • Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt.
  • Kleine Gebäude sind nur noch unter 50 Quadratmetern Nutzfläche befreit.
  • Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier nur auf Verlangen.
  • Gerechnet wird nach DIN/TS 18599:2025-10 statt nach DIN V 18599:2018-09.

Der alte Ausweis wird nicht ungültig, eine Umschreibung auf die neue Skala gibt es nicht. Die Klassen erklärt der Ratgeber Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude. Verkäufer von Baudenkmälern lesen die Details im Ratgeber Energieausweis für denkmalgeschützte Gebäude. Den Gesamtzusammenhang der Reform fasst der Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz zusammen, die Pflichtanlässe insgesamt erklärt der Ratgeber Energieausweis-Pflicht für Gewerbeimmobilien.

Frage 9 · Käuferperspektive

Was prüft ein professioneller Käufer im Ausweis wirklich?

Vier Werte: Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf samt Effizienzklasse, Modernisierungsempfehlungen und Ausstellungsdatum. Das ist die Sicht der Due Diligence, also der systematischen Prüfung eines Objekts vor dem Kauf.

Für einen gewerblichen Käufer ist der Ausweis eine Rechengrundlage vor dem Angebot. Ein hoher Energiebedarf senkt in seiner Kalkulation den Preis, den er zu zahlen bereit ist, unabhängig davon, was Verkäufer und Makler sonst verhandeln.

Endenergiebedarf

Der berechnete Bedarf je Quadratmeter, getrennt nach Wärme und Strom. Käufer lesen ihn als Hinweis auf das Niveau der Betriebskosten, nicht als Rechnung.

Effizienzklasse

Ab 2027 zeigt der Ausweis eine Klasse A bis G und wird zum Preisargument im Vergleich mit ähnlichen Objekten. Ältere Ausweise haben keine Klasse, dann zählen die Kennwerte.

Modernisierungsempfehlungen

Nach § 84 GModG Teil des Ausweises. Werden als Investitionsliste für die Zeit nach dem Kauf durchgerechnet, sachlich, ohne Wertversprechen.

Ausstellungsdatum

Verrät, wie lange der Ausweis noch gilt und nach welchem Recht er erstellt wurde, vor oder nach dem Stichtag 2027.

Warum Käufer gerade jetzt genauer hinsehen? Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen: ab 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes, ab 2033 höchstens das 2,95-Fache, mit Ausnahmen und Erfüllungsfiktionen, etwa bei Fernwärme. Der Ausweis selbst löst keine Pflicht aus. Aber wer 2027 kauft, rechnet 2030 schon mit. Mehr im Ratgeber zu den Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG ab 2030 und 2033.

Wer nach dem Kauf modernisieren will, landet bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Laut BAFA gelten seit Juli 2026 geänderte Förderbedingungen, maßgeblich ist das jeweils aktuelle Merkblatt. Für Unternehmen ist unter anderem der KfW-Kredit 263 für Nichtwohngebäude relevant. Überblick im Ratgeber zur KfW-Förderung für Nichtwohngebäude.

Frage 10

Gilt die Pflicht auch bei Leerstand oder einem abrissreifen Gebäude?

Ja. Leerstand ist kein Ausnahmetatbestand. Die Pflicht knüpft an den Verkauf des Gebäudes an, nicht an die aktuelle Nutzung. Auch ein abrissreifes Gebäude bleibt vorlagepflichtig. Die einzigen Ausnahmen sind ein kleines Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche (ab 2027: unter 50) und, bis zum 31. Dezember 2026, ein Baudenkmal.

Gerade hier spielt der Bedarfsausweis seine Stärke aus. Ein Verbrauchsausweis braucht Verbrauchsdaten, die bei Leerstand fehlen. Der Bedarfsausweis rechnet mit dem Gebäude selbst: Hülle, Heizung, Lüftung, Beleuchtung. Ob dort zuletzt jemand gearbeitet hat, spielt keine Rolle.

Aus meinem Alltag

Welche drei Praxis-Tipps sparen Ihnen beim Verkauf Zeit?

Ausweis vor dem Exposé bestellen, Fotos statt Ordner schicken, das Ablaufdatum gegen den Notartermin rechnen.

  1. Erst der Ausweis, dann das Exposé. Dann stehen die Pflichtangaben von Anfang an im Inserat. Kein Nachbessern, kein Abmahnrisiko in der ersten Woche.
  2. Fotos schlagen Ordner. Ein Foto vom Typenschild der Heizung, eines von jeder Fassadenseite, dazu die Grundrisse. Damit fange ich an. Was fehlt, klären wir am Telefon.
  3. Ablaufdatum gegen den Notar rechnen, nicht gegen heute. Ein Ausweis, der im Februar ausläuft, hilft bei einer Übergabe im März nicht. Gewerbeverkäufe dauern oft länger als geplant.

Häufige Fehler

Welche fünf Fehler machen den Verkauf unnötig teuer?

Alle fünf lassen sich vor dem ersten Inserat vermeiden.

  1. Primärenergie statt Endenergie ins Inserat schreiben. Bis Ende 2026 verlangt § 87 GModG für Nichtwohngebäude den Endenergiewert.
  2. Wärme und Strom zusammenrechnen. Bei Nichtwohngebäuden gehören beide Werte getrennt ins Inserat.
  3. Einen abgelaufenen Ausweis verwenden. Zehn Jahre ab Ausstellung, keinen Tag länger.
  4. Den Ausweis erst nach der ersten Besichtigung bestellen. Die Vorlage war dann schon fällig.
  5. Die Denkmal-Ausnahme über 2026 hinaus einplanen. Wer ein Baudenkmal 2027 verkauft, braucht einen Ausweis.

Unterlagen, Preis, Ablauf

Was brauche ich von Ihnen, und was kostet der Bedarfsausweis?

Pläne oder Maße, Fotos von Fassaden und Heizung, ein Telefonat. Der Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude kostet 899 EUR Festpreis und liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

  • Grundrisse, Schnitte oder wenigstens die Außenmaße
  • Fotos aller Fassadenseiten und des Dachs
  • Foto vom Typenschild der Heizung, Angabe zur Warmwasserbereitung
  • Lüftung, Klimaanlage, Beleuchtung: Fotos oder kurze Beschreibung
  • Baujahr, bekannte Sanierungen und die Nutzung der Flächen
LeistungPreis
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Bedarfsausweis Nichtwohngebäude nach DIN V 18599, mit Best-Case-Optimierung899 EUR Festpreis
  1. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen.
  2. Fotos und Unterlagen schicken, offene Punkte klären wir am Telefon.
  3. Ihr Bedarfsausweis kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben, morgen in Ihrer Inbox.

Wohn- und Geschäftshaus mit Laden im Erdgeschoss? Dann lesen Sie die Seite zum Energieausweis für Mischgebäude. Alles zum Produkt steht auf der Seite Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude. gewerbepass® arbeitet bundesweit.

Vor dem ersten Inserat

Was sollten Sie vor dem ersten Inserat prüfen?

Sechs überprüfbare Punkte, bevor das Exposé rausgeht. Jeder dauert eine Minute.

  • ✓ Liegt für das Gebäude ein Energieausweis vor, und wo ist das Original oder die Datei?
  • ✓ Ist der Ausweis jünger als zehn Jahre, und zwar auch noch am geplanten Notartermin?
  • ✓ Steht auf dem Ausweis eine Registriernummer des DIBt?
  • ✓ Ohne gültigen Ausweis: Wird der neue noch 2026 oder erst ab 2027 ausgestellt?
  • ✓ Sind Ausweisart, Endenergiewerte für Wärme und Strom und die Energieträger für das Inserat notiert?
  • ✓ Ist das Gebäude ein Baudenkmal, und fällt der Verkauf ins Jahr 2027?

Wer diese sechs Punkte vor dem ersten Inserat klärt, vermeidet die teuerste Verzögerung im Verkauf: einen Kaufinteressenten, der bei der Besichtigung nach dem Ausweis fragt, und einen Makler, der ihn nicht vorlegen kann. Die ausführliche Liste steht in der Checkliste zum Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Angrenzendes Thema

Was gilt, wenn Sie ein Wohngebäude verkaufen?

Dieselbe Grundregel zu Vorlage und Übergabe, aber andere Werte und andere Klassen. Wohngebäude behalten auch ab 2027 die Skala A+ bis H, die Skala A bis G gilt nur für Nichtwohngebäude. gewerbepass® bietet für reine Wohngebäude keinen eigenen Ausweis an. Die gebäudeartübergreifende Zeitachse aller Pflichtanlässe steht im Ratgeber Energieausweis-Pflicht: was ab 2027 gilt.

Was ich nicht anbiete

Was bekommen Sie bei mir, und was nicht?

Sie bekommen den Bedarfsausweis nach DIN V 18599, ohne Termin bei Ihnen. Unterlagen, Fotos und ein Telefonat reichen aus. Geförderte Energieberatung nach BEG biete ich nicht an, dafür verweise ich an Fachleute mit Förderzulassung. Wer eine Gewerbeimmobilie vermietet statt verkauft, findet die passenden Pflichten im Ratgeber Energieausweis bei Vermietung.

Welche Fragen stellen Verkäufer zum Energieausweis am häufigsten?

Die kurzen Antworten zu Pflicht, Fristen, Bußgeld, Stichtag 2027 und Energiekosten.

Muss ich beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie einen Energieausweis vorlegen?

Ja. Der Verkäufer legt dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis oder eine Kopie vor. Gibt es schon einen gültigen Ausweis, reicht dieser; neu ausstellen lassen müssen Sie nur, wenn keiner vorliegt. Ausgenommen sind kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche und, bis 31. Dezember 2026, Baudenkmäler.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Wann genau muss der Energieausweis beim Verkauf vorliegen?

Spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert; ein gut sichtbarer Aushang oder ein ausgelegter Ausweis genügt. Findet keine Besichtigung statt, legt der Verkäufer den Ausweis unverzüglich vor, spätestens wenn der Interessent danach fragt. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags bekommt der Käufer den Ausweis oder eine Kopie.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Macht ein fehlender Energieausweis den Kaufvertrag beim Notar unwirksam?

Nein. Der Energieausweis ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den notariellen Kaufvertrag. Fehlt er bei Vorlage oder Übergabe, bleibt der Vertrag gültig. Der Verstoß ist aber eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GModG und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Holen Sie die Übergabe deshalb unverzüglich nach.

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Welches Bußgeld droht, wenn der Energieausweis beim Verkauf fehlt?

Nach § 108 GModG bis zu 10.000 EUR, wenn beim Verkauf kein oder ein falscher Ausweis vorliegt oder Pflichtangaben im Inserat fehlen. Wird der Ausweis nur nicht rechtzeitig vorgelegt oder nicht übergeben, reicht der Rahmen bis 5.000 EUR. Zuständig sind die Bauaufsichtsbehörden der Länder, eine bundeseinheitliche Bußgeldstelle gibt es nicht.

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Reicht ein alter Verbrauchsausweis für den Verkauf im Jahr 2026 noch aus?

Wenn er gültig ist, ja, auch über den Jahreswechsel hinaus. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung, der Stichtag 1. Januar 2027 ändert daran nichts. Neu ausgestellt wird ein Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude nur noch bis 31. Dezember 2026, danach ohne gültigen Ausweis nur der Bedarfsausweis.

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Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027 für den Verkauf von Nichtwohngebäuden?

Ohne gültigen Ausweis wird für ein Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis nach § 81 GModG ausgestellt, erstmals mit Effizienzklasse A bis G. Die Denkmal-Ausnahme entfällt, kleine Gebäude sind nur noch unter 50 Quadratmetern befreit, der Ausweis wird digital ausgestellt. Gültige ältere Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehn Jahre nutzbar.

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Gilt die Energieausweis-Pflicht auch bei einem leerstehenden oder abrissreifen Gebäude?

Ja. Leerstand ist kein Ausnahmetatbestand, die Pflicht knüpft an den Verkauf an, nicht an die aktuelle Nutzung. Auch ein abrissreifes Gebäude bleibt vorlagepflichtig. Ausnahmen gibt es nur für kleine Gebäude, bis Ende 2026 mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche, ab 2027 mit weniger als 50, und bis 31. Dezember 2026 für Baudenkmäler.

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Kann ich aus dem Energieausweis die tatsächlichen Energiekosten der Gewerbeimmobilie ablesen?

Nein, nur das Niveau. Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf je Quadratmeter unter Normbedingungen, getrennt nach Wärme und Strom. Was ein Käufer später tatsächlich zahlt, hängt von Nutzung, Betriebszeiten und Energiepreisen ab. Für den Vergleich zweier Objekte taugt der Wert gut, als Kostenprognose für den Betrieb nicht.

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Fazit

Was sollten Sie heute tun?

Klären Sie den Energieausweis, bevor Sie das Exposé schreiben. Nicht, weil das Gesetz droht, sondern weil der Käufer fragt.

Ein Verkauf hat viele Unbekannte. Der Ausweis muss keine davon sein. Wer ihn in der Hand hat, beantwortet die erste Frage des Käufers sofort. Wer ihn nicht hat, erklärt.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Schicken Sie mir, was Sie haben. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen unter 0152 060 777 67. Der Bedarfsausweis kostet 899 EUR Festpreis und ist 24 Stunden nach vollständigen Angaben bei Ihnen.

Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

Ihr Verkauf hat einen Termin. Klären Sie den Energieausweis vorher.

Senden Sie die vorhandenen Unterlagen oder ein Foto Ihres Ausweises. Ich prüfe kostenlos, ob ein gültiger Ausweis reicht oder welcher Bedarfsausweis für Ihre Gewerbeimmobilie erforderlich ist.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
grosser@gewerbepass.de

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