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Häufige Fragen, Stand GModG

Energieausweis Gewerbe erstellen: häufige Fragen

Einen Energieausweis für Ihr Gewerbe brauchen Sie bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, ab 2027 auch bei einer Vertragsverlängerung. Für Nichtwohngebäude gibt es ab 1. Januar 2027 nur noch den Bedarfsausweis. Wir erstellen ihn bundesweit für 899 EUR Festpreis, ohne Vor-Ort-Termin, fertig 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Sie wollen Ihr Büro, Ihre Halle, Ihren Laden oder Ihre Praxis verkaufen oder vermieten, und plötzlich fragt jemand nach dem Energieausweis. Im Netz finden Sie Antworten, die noch vom alten Gebäudeenergiegesetz ausgehen. Seit dem 29. Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und ab 1. Januar 2027 ändert sich für Gewerbegebäude mehr als für jedes Wohnhaus.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer von gewerbepass®. Hier stehen die 27 Fragen, die Eigentümer, Verwalter und Makler uns am häufigsten stellen, mit Antworten nach dem Gesetzestext, nicht nach Hörensagen.

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 21.10.2026 Aktualisiert: 22.10.2026
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Wann brauche ich einen Energieausweis für mein Gewerbe?

Ein Energieausweis für ein Gewerbegebäude ist Pflicht, sobald Sie es verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen und noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Dazu kommen Neubau, große Umbauten und der Aushang bei starkem Publikumsverkehr.

Besteht für Gewerbeobjekte eine Energieausweispflicht?

Ja. § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Wer ein Büro, eine Halle, einen Laden, eine Praxis oder ein Hotel verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, muss einen gültigen Energieausweis haben. Er wird spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben. Ab 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags als Anlass dazu. Den Wortlaut finden Sie in § 80 GModG.

Welche Gewerbegebäude brauchen keinen Energieausweis?

Bis 31. Dezember 2026 sind drei Gruppen ausgenommen. Erstens kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4). Zweitens Baudenkmäler, für sie gilt die Pflicht bei Verkauf und Vermietung nicht. Drittens Gebäude, auf die das Gesetz gar nicht anzuwenden ist (§ 2 Abs. 2): etwa Ställe, Gewächshäuser, Traglufthallen, Kirchen und Betriebsgebäude, die auf weniger als 12 Grad beheizt oder weniger als vier Monate im Jahr beheizt und weniger als zwei Monate gekühlt werden. Ab 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme, und als klein gilt nur noch ein Gebäude mit weniger als 50 m².

Braucht mein gemieteter Laden oder meine Praxis einen eigenen Energieausweis?

Nein. Ein Energieausweis wird für das Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Einheit (§ 79 Abs. 2 GModG). Vermietet der Eigentümer einen Laden im Erdgeschoss, legt er dem Mietinteressenten den Ausweis des ganzen Gebäudes vor. Bis Ende 2026 ist das bei einem Haus mit Wohnungen und Gewerbe ein Ausweis für den Gewerbeteil, ab 2027 ein einziger Ausweis für das ganze Gebäude.

Wer muss den Energieausweis beschaffen und bezahlen?

Der Eigentümer, genauer: wer verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast. Ein Makler, der das Objekt anbietet, steht bei Vorlage und Übergabe mit in der Pflicht. Der Mieter muss keinen Ausweis bestellen. Er kann aber zum Aushang verpflichtet sein, wenn er selbst die Fläche mit starkem Publikumsverkehr nutzt. Dann muss ihm der Eigentümer eine Kopie geben.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 108 GModG). Wahrscheinlicher als ein Bußgeld ist in der Praxis etwas anderes: Der Notartermin wackelt, die Bank fragt nach, oder eine Anzeige ohne Pflichtangaben wird abgemahnt. Ein fehlender Ausweis kostet meist Zeit, bevor er Geld kostet.

Welchen Energieausweis brauche ich für ein Nichtwohngebäude?

Für ein Nichtwohngebäude brauchen Sie ab 1. Januar 2027 bei Verkauf und Vermietung ohne gültigen Ausweis einen Bedarfsausweis. Bis Ende 2026 erlaubt das Gesetz noch beide Arten, wir erstellen ausschließlich den Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt für Gewerbe?

Bis 31. Dezember 2026 haben Eigentümer von Nichtwohngebäuden die Wahl. Die Baujahresregel für Häuser vor 1977 gilt nur für kleine Wohngebäude. Ab 1. Januar 2027 schreibt § 80 Abs. 3 GModG für Nichtwohngebäude den Ausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung vor, also den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich dem Wohnen dienen (§ 82 Abs. 1 in der Fassung ab 2027). Mehr dazu auf der Seite Verbrauch oder Bedarf.

Warum bieten Sie keinen Verbrauchsausweis für Gewerbe an?

Weil er das Verhalten der Nutzer misst, nicht das Gebäude. Ein leerstehendes Ladenlokal sieht im Verbrauchsausweis sparsam aus, eine Bäckerei mit Backofen verschwenderisch, obwohl die Hülle dieselbe ist. Der Bedarfsausweis rechnet Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung nach DIN V 18599 für das Gebäude selbst. Und er bleibt nach 2027 der Standard. Die Gründe im Detail stehen auf der Seite Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.

Warum spielt beim Gewerbe-Energieausweis auch der Strom eine Rolle?

Weil Nichtwohngebäude viel Strom für das Gebäude selbst brauchen: Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Pumpen. Der Ausweis für ein Nichtwohngebäude weist deshalb Wärme und Strom getrennt aus, und auch eine Immobilienanzeige muss beide Werte nennen (§ 87 Abs. 2 GModG). Beim Verbrauchsausweis heißt das: drei Jahre Strom- und Heizabrechnungen. Beim Bedarfsausweis berechnen wir den Strombedarf aus Anlagen und Nutzung, Abrechnungen brauchen Sie dafür nicht.

Welchen Energieausweis braucht ein Haus mit Wohnungen und Gewerbe?

Bis 31. Dezember 2026 zwei Ausweise, wenn der Gewerbeteil erheblich ist (mehr als 10 Prozent der Nutzfläche) und sich Nutzung und Technik deutlich unterscheiden: einen für den Nichtwohnteil, einen für den Wohnteil. Wir stellen beide im Paket für 899 EUR aus, der Wohnausweis ist geschenkt. Ab 1. Januar 2027 gibt es einen einzigen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie beim Nichtwohngebäude. Mehr auf der Seite Energieausweis für Mischgebäude.

Sie wollen wissen, wo Ihr Gebäude steht, bevor Sie etwas bezahlen?

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Welche Unterlagen brauche ich, um einen Energieausweis für Gewerbe erstellen zu lassen?

Für den Energieausweis eines Gewerbegebäudes brauchen wir Grundrisse, Schnitte oder Ansichten, Angaben zu Wänden, Dach und Fenstern, zur Heizung und zu Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Verbrauchsabrechnungen sind nicht nötig. Was fehlt, klären wir per Foto und Telefon.

Welche Angaben werden für einen Energieausweis für Gewerbe benötigt?

Hilfreich sind Grundrisse aller Geschosse, ein Schnitt oder Ansichten, eine Flächenaufstellung, das Baujahr, Angaben zu Außenwänden, Dach, Bodenplatte und Fenstern sowie zur Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Dazu kommt die Nutzung je Bereich, etwa Büro, Lager, Verkauf oder Praxis. Schicken Sie zuerst, was Sie haben. Die Checkliste für Nichtwohngebäude zeigt die vollständige Liste.

Brauche ich die Heiz- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre?

Nein. Drei Jahre lückenlose Verbräuche braucht nur der Verbrauchsausweis. Für den Bedarfsausweis rechnen wir aus Bauteilen und Anlagen. Wir verlangen keine Abrechnungen. Das spart Ihnen Wochen, denn das Zusammensuchen alter Abrechnungen ist der häufigste Grund, warum ein Auftrag liegen bleibt.

Was mache ich, wenn keine Baupläne mehr vorhanden sind?

Dann gibt es drei Wege, die fast immer reichen. Die Bauakte beim Bauamt anfordern, viele Ämter schicken Kopien digital. Fotos aller Fassaden, des Heizraums und der Typenschilder. Und eine Flächenaufstellung aus dem Mietvertrag oder dem Exposé. Fehlende Maße und Baujahre klären wir am Telefon mit Ihnen oder Ihrem Hausmeister.

Muss für den Energieausweis jemand zu mir ins Gebäude kommen?

Nein. Wir arbeiten bundesweit ausschließlich mit Unterlagen, Fotos und Telefon. Niemand muss einen Termin freihalten, keine Halle muss geräumt werden. Das spart Ihnen Zeit und uns Anfahrtskosten, und genau deshalb geht der Festpreis auf.

Was kostet ein Energieausweis für Gewerbe und wie schnell ist er fertig?

Der Bedarfsausweis für ein Gewerbegebäude kostet bei gewerbepass® 899 EUR Festpreis und liegt 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen vor. Die Vorprüfung davor ist kostenlos und unverbindlich.

Wie viel kostet ein Energieausweis für Gewerbe?

Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet 899 EUR als Festpreis. Darin enthalten sind die Berechnung mit bis zu vier Nutzungszonen, die Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und die Übergabe als PDF. Der Preis ist ein Endpreis. Nur bei außergewöhnlich großen oder sehr verwinkelten Gebäuden nennen wir nach der Vorprüfung einen anderen Festpreis, immer bevor Sie beauftragen. Alle Preise stehen auf der Seite Kosten für Nichtwohngebäude.

Warum ist ein Gewerbe-Energieausweis teurer als ein Online-Verbrauchsausweis für unter 100 Euro?

Weil hinter beiden eine andere Arbeit steckt. Beim Verbrauchsausweis werden drei Abrechnungen eingetippt und auf die Fläche umgelegt. Beim Bedarfsausweis wird das Gebäude in Zonen geteilt, jede Zone mit Heizung, Lüftung, Kühlung und Licht bilanziert und gegen ein Referenzgebäude gerechnet. Ab 2027 ist für Nichtwohngebäude ohnehin nur noch dieser Ausweis zulässig. Ein 2026 gekaufter Verbrauchsausweis gilt zwar zehn Jahre, beim nächsten Anlass danach brauchen Sie aber trotzdem den Bedarfsausweis.

Wie schnell ist der Energieausweis für mein Gewerbe fertig?

Sobald die Unterlagen vollständig und plausibel sind, liefern wir innerhalb von 24 Stunden. Die kostenlose Vorprüfung liegt innerhalb eines Werktags vor. Nennen Sie uns gleich bei der Anfrage Ihren Notar-, Verkaufs- oder Mietvertragstermin, dann planen wir danach.

Was ist die kostenlose Vorprüfung?

Eine Proberechnung vor dem Auftrag. Sie schicken Unterlagen oder Fotos, wir sagen Ihnen, in welchem Bereich die Kennwerte voraussichtlich liegen, welche Unterlagen noch fehlen und was der Ausweis kostet. Erst danach entscheiden Sie. So sehen Sie die Größenordnung, bevor Sie einen Euro ausgeben. Zur kostenlosen Vorprüfung

Wer darf einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude ausstellen?

Nur Personen mit einer Berechtigung nach § 88 GModG, etwa aus Architektur, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik mit Zusatzqualifikation im energiesparenden Bauen. Wichtig für Gewerbe: Wer nur eine Schulung für Wohngebäude hat, darf nach § 88 Abs. 3 nur Ausweise für Wohngebäude ausstellen. Jeder ordnungsgemäße Ausweis trägt eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Bei uns hat jeder Ausweis diese Nummer. Mehr dazu im Ratgeber Wer darf Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen?.

Wo bekomme ich einen Energieausweis für meine Gewerbeimmobilie?

Bei gewerbepass® bundesweit, ohne Termin vor Ort. Schicken Sie Unterlagen oder Fotos per E-Mail an grosser@gewerbepass.de oder rufen Sie an. Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer, und spreche persönlich mit Ihnen über Ihr Gebäude.

Wann muss der Energieausweis im Gewerbe ausgehängt werden?

Der Energieausweis muss bis Ende 2026 in Behördenflächen mit starkem Publikumsverkehr ab mehr als 250 m² und in sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ab mehr als 500 m² gut sichtbar hängen, bei sonstigen Gebäuden nur, wenn schon ein Ausweis vorliegt.

Nach welchen Kriterien muss ich meinen Energieausweis im Gewerbe aushängen?

Bis 31. Dezember 2026 gilt § 80 Abs. 6 und 7 GModG. Nutzt eine Behörde mehr als 250 m² mit starkem Publikumsverkehr, muss der Eigentümer einen Ausweis ausstellen lassen und aushängen. In allen anderen Gebäuden, etwa Supermarkt, Autohaus oder Arztpraxis, gilt die Schwelle von mehr als 500 m² Fläche mit starkem Publikumsverkehr. Die 250 m² gelten also nur für Behördenflächen. Gezählt wird die Fläche mit Publikumsverkehr, nicht die Gesamtfläche. Ab 1. Januar 2027 fallen beide Flächenschwellen weg: Dann zählt nur der starke Publikumsverkehr, und behördlich genutzte Gebäude der öffentlichen Hand brauchen immer einen Bedarfsausweis. Einzelheiten im Ratgeber Aushangpflicht für Nichtwohngebäude.

Muss ich nur für den Aushang einen Energieausweis erstellen lassen?

Bei privat genutzten Gebäuden nein. Dort heißt es im Gesetz: aushängen, sobald ein Ausweis vorliegt. Bei behördlicher Nutzung ja, dort verlangt das Gesetz den Ausweis selbst, ab 2027 als Bedarfsausweis. Für den Aushang reicht ein Auszug, die Modernisierungsempfehlungen müssen nicht mit an die Wand.

Was muss in einer Anzeige für eine Gewerbeimmobilie stehen?

Liegt ein Energieausweis vor, nennt die Anzeige die Ausweisart, den Endenergiekennwert getrennt für Wärme und Strom und den wesentlichen Energieträger der Heizung (§ 87 GModG). Baujahr und Effizienzklasse sind nach heutigem Recht nur bei Wohngebäuden Pflicht. Fehlen die Angaben, ist das ein häufiger Abmahngrund.

Was ändert sich 2027 beim Energieausweis für Gewerbe?

Ab 1. Januar 2027 gibt es für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Effizienzklassen A bis G. Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig.

Was ändert sich ab 1. Januar 2027 für Gewerbegebäude?

Fünf Dinge. Erstens nur noch Bedarfsausweis bei Verkauf und Vermietung. Zweitens erstmals eine Effizienzklasse A bis G, gerechnet gegen ein Referenzgebäude (§ 86 Abs. 3 und 4 neu). Drittens wird die Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen zum Anlass. Viertens entfällt die Ausnahme für Baudenkmäler. Fünftens wird der Ausweis digital ausgestellt. So steht es in Artikel 2 der Novelle, BGBl. 2026 I Nr. 226. Den Überblick gibt der Ratgeber Energieausweis-Pflicht: was ab 2027 gilt.

Bleibt mein heutiger Energieausweis nach 2027 gültig?

Ja. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Ausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 Abs. 3 GModG), auch ein Verbrauchsausweis. Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf die neuen Klassen. Erst beim nächsten Anlass nach Ablauf brauchen Sie einen neuen Ausweis, für Nichtwohngebäude dann einen Bedarfsausweis.

Lohnt es sich, den Energieausweis für mein Gewerbe noch 2026 erstellen zu lassen?

Wenn Sie in den nächsten zehn Jahren verkaufen, neu vermieten oder einen Mietvertrag verlängern wollen und heute keinen gültigen Ausweis haben, oft ja. Es zählt das Ausstellungsdatum, ein Ausweis vom Dezember 2026 gilt bis Dezember 2036. Ehrlich dazu: Als Nachweis für die neuen Sanierungsanforderungen taugt ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis nur in den Grenzen von § 41 Satz 3, also wenn der Primärenergiebedarf höchstens das 0,5-Fache, ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des Skalenendwerts auf dem Ausweis beträgt.

Muss ich mein Gewerbegebäude sanieren, wenn der Energieausweis schlecht ausfällt?

Nicht wegen des Ausweises. Der Ausweis informiert, er löst keine Pflicht aus. Unabhängig davon gilt ab 2030 für bestehende Nichtwohngebäude ein Höchstwert beim Primärenergiebedarf: das 3,5-Fache des Referenzgebäudes, ab 2033 das 2,95-Fache (§ 40 GModG in der Fassung ab 2027). Davon gibt es Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler und Gebäude ab Baujahr 1996 auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung 1995. Den Nachweis verlangt die Behörde nur auf Anfrage. Mehr im Ratgeber Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude.

Wie lange ist ein Energieausweis für Gewerbe gültig, und kann man ihn verlängern?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Verlängern lässt er sich nicht, nach Ablauf wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Früher endet die Gültigkeit nur, wenn ein Umbau eine Neuberechnung des ganzen Gebäudes nach § 80 Abs. 2 auslöst. Ein abgelaufener Ausweis ist trotzdem nützlich: Flächen, Baujahr und Anlagentechnik daraus beschleunigen den neuen. Mehr im Ratgeber Gültigkeit des Energieausweises.

Was gilt bis Ende 2026 und was ab 2027?

Die Regeln für den Gewerbe-Energieausweis ändern sich am 1. Januar 2027 auf einen Schlag, eine Übergangsfrist für neue Ausweise gibt es nicht. Die Tabelle stellt beide Stände nebeneinander.

Thema bis 31.12.2026 ab 01.01.2027
Anlass Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing zusätzlich: Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
Ausweisart Nichtwohngebäude Bedarf oder Verbrauch (wir erstellen nur Bedarf) nur Bedarfsausweis
Effizienzklasse keine Klasse für Nichtwohngebäude Klassen A bis G gegen ein Referenzgebäude
Baudenkmal ausgenommen von Verkaufs- und Vermietungspflicht Ausweispflicht wie jedes andere Gebäude
Kleines Gebäude höchstens 50 m² Nutzfläche ausgenommen weniger als 50 m² Nutzfläche ausgenommen
Mischgebäude zwei Ausweise (Paket 899 EUR bei uns) ein Bedarfsausweis mit Zonen
Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellung 10 Jahre, Ausweise aus 2026 bleiben gültig

Grundlage: § 79 und § 80 GModG in der heutigen Fassung, ab 2027 Artikel 2 der Novelle, BGBl. 2026 I Nr. 226.

So funktioniert es, in 3 Schritten

1

Unterlagen einreichen

Senden Sie vorhandene Pläne, Fotos und Angaben zur Anlagentechnik für die kostenlose Vorprüfung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.

2

Vorprüfung besprechen

Sie erfahren, welche Unterlagen vorliegen, was noch fehlt und wie es weitergeht. Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.

3

Ausweis beauftragen

Nach Prüfung der vollständigen Daten stimmen wir Auftrag und Liefertermin ab. Ein berechtigter Partner stellt den Bedarfsausweis aus und registriert ihn beim DIBt.

Wie bekomme ich jetzt meinen Energieausweis für Gewerbe?

Sie schicken uns, was Sie zum Gebäude haben, wir sagen Ihnen kostenlos, was fehlt und was es kostet, und 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen liegt Ihr Bedarfsausweis in Ihrem Postfach.

Kein Formularmarathon, kein Termin vor Ort, keine Überraschung beim Preis. Am Ende haben Sie einen Ausweis, der auch nach 2027 der richtige ist, und den Notartermin oder Mietvertrag ohne Verzögerung.

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Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

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Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
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