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Video · Eigentümer und Verwalter von Praxisräumen, ganz Deutschland (Nichtwohngebäude und Mischgebäude) · 7:27 Min.

Energieausweis Arztpraxis Frankfurt: Praxis und Wohnen trennen

Das Video erklärt, warum Praxis und Wohnteil getrennt bewertet werden, was ab 2027 wirklich gilt und warum der Bedarfsausweis ohne Verbrauchsabrechnungen auskommt.

Transkript

Ab dem 1. Januar 2027 braucht wirklich jede laufende Arztpraxis in Frankfurt automatisch einen nagelneuen Energieausweis. Tja, falsch. Das ist ein absoluter Mythos, der gerade wahnsinnig viele Eigentümer, Vermieter und Verwalter unnötig nerven und vor allem Geld kostet.

Keine langen Vorreden heute, wir springen direkt rein in die Fakten. In dieser kompakten Analyse knöpfen wir uns mal das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor und schauen uns an, was wirklich auf Frankfurter Praxisräume zukommt.

Man hört es ja ständig als besorgten Einwand aus der Praxis, aber das neue Gesetz zwingt uns doch zum Handeln, sobald 2027 auf dem Kalender steht. Ganz klare Antwort, nein.

Der reine, fortlaufende Betrieb Ihrer Praxis löst nämlich überhaupt keine neue Ausweispflicht aus. Ein bereits gültiger Energieausweis muss nicht einfach in den Schredder, nur weil dieser Stichtag ansteht.

Wenn Ihnen also jemand einreden will, Sie müssten aus purer Panik vor 2027 sofort neu zertifizieren lassen, vergessen Sie das. Die Anlässe dafür sind streng und vor allem glasklar geregelt.

Schauen wir uns mal die Trennung an. Wohnen auf der einen, Praxis auf der anderen Seite. Das führt uns nämlich direkt zur ersten und oft teuersten Falle für Immobilienbesitzer in Frankfurt.

Typischer Gedankengang eines Vermieters. Naja, über der Praxis im Erdgeschoss sind doch noch drei Etasen mit ganz normalen Wohnungen. Also reicht mir doch einfach ein simpler Wohngebäudeausweis für das gesamte Haus.

Richtig? Falsche Annahme. Eine Arztpraxis wird energetisch gesehen nicht einfach zum Wohngebäude, nur weil ein paar Meter weiter oben Leute schlafen. Die Norm DIN V1895 verlangt hier eine absolute strikte Trennung.

Was wirklich zählt, ist die tatsächliche Nutzung, die Gebäudeeinheit und ganz entscheidend die technische Versorgung. Wohn- und Nichtwohnteile müssen getrennt beurteilt werden.

Das geht ganz besonders dann, wenn die Praxis zum Beispiel eine eigene Kühlung oder eine eigene Lüftungsanlage hat. Die praktische Konsequenz für Sie? Sie brauchen verlässliche, belastbare Daten, um diese Trennlinie sauber zu ziehen.

Und natürlich, um die Praxisfläche in die korrekten Nutzungszonen aufzuteilen. Denn machen wir uns nichts vor, ein Behandlungszimmer hat energetisch komplett andere Ansprüche als, sagen wir mal, der Wartebereich.

Dafür brauchen Sie exakt die Dokumente, die Sie hier sehen. Den Bauantrag oder die Genehmigung, saubere Grundrisse von wirklich allen Geschossen, die Baubeschreibung und, extrem wichtig, die technischen Unterlagen zur festen Heizung.

Jetzt denken Sie vielleicht, oje, das heißt, ich muss jetzt mühsam sämtliche Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vom Energieversorger ausgraben? Fakt ist, absolut nicht.

Und das ist ein echter Vorteil für Sie. Sie brauchen wirklich keine einzige Verbrauchsabrechnung. Warum? Weil sich der gesetzlich sichere Bedarfsausweis ausschließlich aus der Gebäudehülle und der fest verbauten Anlagentechnik berechnet.

Das individuelle Nutzerverhalten, also ob der Arzt im Winter gerne mal das Fenster dauerhaft auf Kipp lässt, spielt für dieses Dokument schlichtweg überhaupt keine Rolle.

Kommen wir zum zweiten Punkt, der sogenannten Technikfalle. Reden wir hier über Medizin oder über das Gebäude? Wenn wir schon beim Thema Technik sind, räumen wir am besten direkt den nächsten großen Mythos aus dem Weg.

Oft kommt da diese besorgte Frage, aber die ganzen MRTs, die riesigen Röntgengeräte und diese hochkomplexe Zahnarzttechnik, die ruinieren mir doch komplett die Energiebilanz im Ausweis.

Klare Widerlegung an der Stelle. Die medizinische Sondertechnik wird strikt und ich meine wirklich strikt von der festen Gebäudetechnik getrennt. Zur Bilanz gehören Dinge wie Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung und die Beleuchtung.

Aber Ihr MRT? Das hat in der energetischen Gebäudebewertung absolut nichts zu suchen. Wer das einfach so pauschal zusammenwirft, rechnet komplett falsch. Thema Nummer 3.

Die Deadline 2027. Ist es jetzt alles pure Panikmache? Gehen wir der Sache mit diesem berüchtigten Datum mal etwas genauer auf den Grund? Ordnen wir die Fakten mal kurz ein.

Stand heute brauchen Sie einen Energieausweis primär dann, wenn Sie die Praxisräume verkaufen oder komplett neu vermieten. Das ist der Status quo. Was ändert nun das neue Gesetz ab 2027?

Eigentlich fügt es nur einen neuen Auslöser hinzu, nämlich die Verlängerung eines Miet-, Part- oder Leasingvertrags. Das heißt im Klartext, wenn Sie 2027 den Mietvertrag der Praxis verlängern und ein neuer Ausweis fällig wird, dann ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich.

Und der Blick geht sogar noch weiter. Ab 2030 gelten dann für bestehende Nichtwohngebäude stufenweise neue Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz. Einwand an der Stelle.

Bedeutet das neue Gesetz ab 2027 dann auch, dass jede kleine Klimaanlage im Wartezimmer sofort eine Inspektionspflicht auslöst? Auch hier? Nein. Das Gesetz nennt eine glasklare Schwelle.

Erst bei mehr als 12 Kilowatt Kälteleistung für Klima- und kombinierte Anlagen greift diese Inspektionspflicht überhaupt. Und genau dasselbe Prinzip gilt auch für die Lüftungsanlagen.

Hier liegt die magische Schwelle ab 2027 bei mehr als 70 Kilowatt Nennleistung. Ob eine Praxis da wirklich drunter fällt, entscheidet sich also nicht durch irgendwelche Panikmache, sondern durch harte Fakten.

Schauen Sie einfach auf die Leistung auf dem Typenschild, das Baujahr und das Inbetriebnahmedatum. Punkt 4. Transparente Kosten beim Bedarfsausweis. Wenn nun also klar ist, dass bei diesen Anlassfällen nur der Bedarfsausweis rechtssicher schützt, was kostet Sie dieser konkrete Schutz eigentlich?

Nur nochmal kurz zur Erinnerung, damit wir alle auf dem gleichen Stand sind. Ein Bedarfsausweis nach DIN V1899 basiert einzig und allein auf der reinen Physik Ihres Gebäudes.

Also die Hülle, die Zonen, die feste Technik. Nicht auf dem Stromzähler. Er ist komplett unabhängig davon, wie sich die Mieter verhalten und liefert Ihnen verlässliche, objektive Vergleichswerte.

Sie fragen sich jetzt sicher, und was kostet mich diese hochkomplexe Aufschlüsselung unterm Strich? Die präzise Antwort der Experten von Gewerbepass lautet 899 Euro.

Das ist ein absoluter Festpreis nach § 19 Umsatzsteuergesetz und da ist wirklich alles drin. Die Zonierung von bis zu vier Nutzungszonen, konkrete Modernisierungsempfehlungen und die offizielle Diebt-Registrierung.

Es gibt keine versteckten Kosten und schon gar keine nachträglichen Aufschläge. Das bringt uns zum fünften und letzten Punkt. 3. Konkrete nächste Schritte für absolute Klarheit ohne Risiko.

Wie kommen Sie jetzt als Eigentümer oder Verwalter ohne jedes finanzielle Risiko an eine verbindliche Klärung für Ihre Immobilie? Ganz simpel, in drei Schritten.

Schritt 1. Sie schicken einfach alle Bauanträge, Grundrisse und Fotos, die Sie so greifbar haben, digital, per E-Mail oder WhatsApp an Stefan Großer von Gewerbepass.

Dann kommt Schritt 2, und das ist wirklich der entscheidende Hebel hier, die kostenlose Vorprüfung. Bevor Sie auch nur einen einzigen Cent bezahlen, analysiert Gewerbepass Ihre Daten.

Die schauen genau, wie Wohn- und Nichtwohnteil abgegrenzt werden müssen und ob vielleicht noch wichtige Leistungsdaten fehlen. Sie halten dann eine absolut ehrliche Einschätzung für den besten und den schlechtesten Fall.

Und dann, erst bei Schritt 3, wenn Sie alle Fakten auf dem Tisch haben, entscheiden Sie sich, ob Sie den Festpreis beauftragen. Die zentrale Frage, die Sie sich als Vermieter oder Verwalter jetzt stellen müssen, lautet doch, lassen Sie sich von pauschalen Fehlinformationen rund um das Jahr 2027 verrückt machen, oder verlassen Sie sich lieber auf belastbare Gebäudedaten?

Wenn Sie wirklich Klarheit für Ihre Praxisräume in Frankfurt brauchen, starten Sie diese kostenlose Vorprüfung. Alle weiteren Details, die genauen Schwellenwerte zum Nachlesen und den direkten Kontakt zu Stefan Großer, finden Sie im Originalartikel auf gewerbepass.de unter dem Stichwort Energieausweis Arztpraxis Frankfurt.

Handeln Sie nach echten Fakten, nicht nach Gerüchten aus dem Flurfunk.

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Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
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