Video · Werkstattbesitzer, Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden, ganz Deutschland · 6:48 Min.
Energieausweis für die Werkstatt: Diese Daten zählen
Sie erfahren, welche Daten für den Bedarfsausweis einer Werkstatt wirklich zählen, warum Nutzungszonen nötig sind und wie fehlende Pläne beschafft werden.
Kapitel
Transkript
Ruiniert meine neue Hebebühne eigentlich direkt die energetische Bewertung meines Gebäudes? Das ist eine so typische, fast schon panische Frage, die ich von Werkstattbesitzern immer wieder höre.
Die ganz kurze Antwort? Nein, absolut nicht. Aber genau dieser Irrtum kostet wahnsinnig viele Eigentümer Zeit, Nerven und am Ende bares Geld. Wir drößen das jetzt mal anhand der harten Fakten auf.
Man geht ja oft intuitiv davon aus, dass all diese schweren Maschinen, also die Hebebühnen, diese riesigen Kompressoren, die Schweißgeräte, irgendwie direkt in die energetische Bewertung des Gebäudes reinzählen und einem den Ausweis sofort in den Keller ziehen.
Ganz ehrlich, das ist eine der größten und vor allem gefährlichsten Annahmen überhaupt. Hier ist nämlich der entscheidende Unterschied, den man unbedingt auf dem Schirm haben muss.
Wir müssen da strikt trennen. Auf der einen Seite die sogenannte Prozessenergie, auf der anderen die Gebäudeenergie. Maschinen gehören zum rein betrieblichen Prozess der Werkstatt.
Die dürfen Sie niemals einfach ungeprüft mit der Gebäudetechnik in einen Topf werfen. Für den Bedarfsausweis zählen wirklich nur Anlagen, die das Gebäude selbst konditionieren.
Also Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und die fest eingebaute Beleuchtung. Das zu vermischen ist wirklich ein fataler Fehler direkt bei der Datenerfassung. Okay, jetzt kommt auf direkt der nächste Einwand.
Man hört dann, ja aber Moment mal, meine Werkstatt ist doch im Grunde nur eine einzige riesige Halle. Da muss man doch jetzt nichts künstlich unterteilen. Tja, falsch.
Dieser Einzonen-Mythos führt unweigerlich zu fehlerhaften Berechnungen. Genau deshalb reicht so eine pauschale Draufsicht einfach nie aus. Eine Werkstatt wird rechtlich so gut wie nie als eine einzige große Fläche behandelt.
Für eine korrekte Berechnung müssen wir das Ganze strikt in verschiedene Nutzungszonen aufteilen. Da gibt es die beheizte Werkstatthalle, dann das Büro für die Fahrzeugannahme, die Sozialräume für die Mitarbeiter und vielleicht noch ein komplett unbeheiztes Lager.
Das muss alles Raum für Raum sauber abgeglichen und nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden. Und was ist jetzt mit der klassischen Wohnung direkt über dem Büro?
Sehr gute Frage. Wenn wir jetzt über diese ganzen strikten Zoneneinteilungen und Gebäudehüllen reden, bricht bei vielen Vermietern direkt leichte Panik aus. Ich habe absolut keine Baupläne mehr und schon gar nicht für diesen alten Hallenanbau von 1980.
Ist das Projekt Energieausweis damit direkt gestorben? Überhaupt nicht. Es gibt einen völlig klaren lokalen Plan B. Wenn Ihre eigenen Unterlagen also Lücken haben, können Sie erst mal tief durchatmen.
Das Bauaktenarchiv der Landeshauptstadt Hannover ist hier Ihre Lösung. Die Stadt kann Ihnen digitalisierte Akten, Schriftstücke und alte Zeichnungen zu Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück zur Verfügung stellen.
Wichtig ist dabei nur eine kleine chronologische Einschränkung. Die Stadt weist darauf hin, dass ihr Bestand mit ganz wenigen Ausnahmen erst ab den Jahren 1946 bzw.
1950 reicht. Sie fragen sich jetzt sicher, wie genau komme ich denn an diese alten Akten ran? Das geht eigentlich recht unkompliziert über einen Online-Service der Stadt.
Die Bürokratie fordert aber exakt drei Dinge von Ihnen. Erstens, einen aktuellen Eigentumsnachweis. Da reicht meistens ein aktueller Grundsteuerbescheid oder ein Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Zweitens, brauchen Sie eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung. Und drittens, noch eine Vollmacht, falls jemand anderes für Sie in die Akten schaut. Okay, das Thema Pläne hätten wir damit gelöst.
Aber was passiert mit den Energiedaten? Muss ich jetzt jahrelange völlig chaotische Verbrauchsabrechnungen von meinem Gas- oder Stromversorger aus dem Keller kramen?
Auch das ist so eine berechtigte Sorge, die viele Eigentümer das Thema ewig vor sich herschieben lässt. Die Antwort ist ganz klar Nein. Und das ist enorm wichtig zu verstehen.
Für diesen gesetzlich geforderten Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude, das ist die DIN V1895, brauchen Sie absolut gar keine Verbrauchsabrechnungen. Dieser Ausweis basiert rein auf der objektiven rechnerischen Bewertung Ihrer Gebäudehülle und der verbauten Anlagetechnik.
Wie Sie oder Ihre Mieter individuell heizen, ist für diesen Ausweis schlichtweg völlig egal. Was Sie sich stattdessen wirklich konkret zusammensuchen sollten, sind Belege für die rein physische Realität Ihrer Halle.
Sprich, Grundrisse, Schnitte mit echten Maßen, Baubeschreibungen. Dazu dann noch Angaben zum Aufbau der Wände, des Dachs und natürlich ganz besonders dieser großen Werkstatttore.
Und packen Sie noch die technischen Daten zur Heiz- und Kühltechnik dazu. Das ist die belastbare Datengrundlage, auf die es wirklich ankommt. Aber jetzt kommt sie oft, die ultimative Angst vor den versteckten Beraterkosten.
Wenn ich jetzt einfach so einen unvollständigen, unaufgeräumten Stapel alter Papiere einsende, kriege ich dann direkt eine saftige Rechnung für stundenlange Vorabprüfungen, nur um am Ende zu erfahren, was eigentlich noch fehlt?
Null Euro. Das ist hier die härteste und wohl auch wichtigste Zahl für Sie. Stefan Grosser von Gewerbepass führt nämlich eine fachliche Vorprüfung Ihrer Unterlagen durch und das komplett kostenlos und absolut unverbindlich.
Er sichtet Ihre Papiere persönlich, sagt Ihnen direkt, was belastbar ist und welche Infos eventuell noch fehlen. Sie kriegen also eine handfeste fachliche Einschätzung, ganz ohne irgendein finanzielles Risiko.
Und was ist dann der endgültige Strich drunter? Was kostet der Ausweis am Ende wirklich? 89 Euro. Das ist der bundesweite Festpreis für eine Werkstatt. Und zwar als Endpreis nach § 19 Umsatzsteuergesetz.
Da ist wirklich alles drin. Die Berechnung für bis zu vier dieser Nutzungszonen, die wir besprochen haben, konkrete Modernisierungsempfehlungen und sogar die finale amtliche Registrierung beim Diebit.
Keine überraschenden Zuschläge im Nachhinein. Lassen Sie uns kurz zusammenfassen, wie genau die praktischen Schritte aussehen. Erstens, Sie senden einfach digital das rüber, was Sie aktuell an Gebäude und Anlagendaten greifbar haben.
Zweitens, die kostenlose Vorprüfung klärt auf, ob Sie überhaupt so eine Archivabfrage bei der Stadt machen müssen. Und drittens, erst wenn wirklich alle Daten geklärt sind, stimmen Sie der eigentlichen Ausstellung zum Festpreis zu.
Das Ganze ist für Sie als Eigentümer oder Verwalter also ab sofort direkt umsetzbar. Warten Sie nicht erst darauf, dass Sie irgendwann durch ein Wunder komplett lückenlose Aktenordner im Keller finden.
Starten Sie Ihre kostenlose Vorprüfung bei Gewerbepass einfach direkt heute. Bleibt am Ende eigentlich nur noch diese eine Frage. Ist Ihre Werkstatt rechtlich gesehen schon auf der sicheren Seite?
Oder schieben Sie da gerade ein völlig unnötiges Risiko noch weiter vor sich her?
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