Energieausweis für Bürogebäude in Bonn
Energieausweis für Bürogebäude in Bonn
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing kann für ein Bonner Bürogebäude ein Energieausweis erforderlich sein. Liegt bereits ein gültiger Ausweis vor, ist dafür keine Neuausstellung nötig; eine bestehende Vorlagepflicht bleibt. Ausnahmen und der konkrete Anlass werden vorab geprüft. Unser Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet 899 EUR.
Für die Vorprüfung genügen zunächst die vorhandenen Pläne und Angaben zur Gebäudetechnik. Fehlen Unterlagen, kann die Bauakteneinsicht der Bundesstadt Bonn ein möglicher Zugang sein; ob die Akte vorhanden, aktuell und vollständig ist, muss objektbezogen geklärt werden.
Kostenlos und unverbindlich. Vorhandene Unterlagen genügen für den Start.
So erreichen Sie mich persönlich:
grosser@gewerbepass.de0152 060 777 67 (auch WhatsApp)
Stephan Grosser
Gründer & Geschäftsführer
899 EUR
Bedarfsausweis zum Festpreis
Endpreis gemäß § 19 UStG
0 EUR
Kostenlose Vorprüfung
Vorhandene Unterlagen genügen für den Start
10 Jahre
Grundsätzliche Gültigkeitsdauer
Ein neuer Ausweis kann in gesetzlich geregelten Fällen früher erforderlich werden
Wie sieht der Markt für Bürogebäude in Bonn aus?
Für fehlende genehmigte Pläne ist die Bauakteneinsicht der Bundesstadt Bonn der belegte lokale Zugang. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie bevollmächtigte Personen können Archivakten abgeschlossener Vorhaben einsehen; beantragt wird die Einsicht über das städtische Serviceportal.
Die Stadt weist auf mögliche Verzögerungen während der fortlaufenden Digitalisierung hin und gibt keine Gewähr für die Vollständigkeit des Archivs. Deshalb beginnt die Vorprüfung mit den Unterlagen, die bereits zum Gebäude vorliegen. Eine Archivbestellung ist nur bei einer konkreten Lücke sinnvoll.
Bonner Bauakte nur gezielt ergänzend nutzen
Für die städtische Bauakteneinsicht werden nach der Bonner Dienstleistungsseite die genaue Grundstückslage, ein Ausweisdokument und gegebenenfalls Eigentumsnachweis oder Vollmacht benötigt. Ansprechpartner ist die Bauakteneinsicht des Bauordnungsamts; die Stadt nennt dafür 0228 772858 und bauakteneinsicht@bonn.de.
Bonn stellt bei einer Bestellung grundsätzlich die vorhandene Akte bereit und trifft keine Vorauswahl einzelner Dokumente. Die Einsicht ist gebührenpflichtig. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob genehmigte Grundrisse, Schnitte, frühere Wärmeschutznachweise oder Umbauunterlagen bereits in der eigenen Objektakte vorhanden sind.
Bei Bürogebäuden ist die Zonierung früh zu klären
Unterscheiden sich Flächen wesentlich nach Nutzung, technischer Ausstattung, inneren Lasten oder Tageslichtversorgung, wird ein Nichtwohngebäude für die Berechnung in Zonen gegliedert. Bei einem Bürogebäude können daher neben Büroflächen etwa Verkehrs-, Besprechungs-, Lager- oder Technikbereiche getrennt zu erfassen sein.
Hilfreich sind Flächen- und Nutzungsaufstellungen sowie Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung. Historische Pläne müssen mit dem heutigen Zustand und der aktuell betriebenen Technik abgeglichen werden.
Was kostet ein Energieausweis für Bürogebäude in Bonn?
Die kostenlose Vorprüfung kostet 0 EUR. Der Bedarfsausweis für das Bürogebäude nach DIN V 18599 kostet 899 EUR als Endpreis gemäß § 19 UStG. Bevor ein Auftrag erteilt wird, werden die vorhandenen Unterlagen und der notwendige Umfang geprüft.
Bei uns ist der Preis vorher bekannt. Und bevor Sie sich entscheiden, prüfe ich Ihr Objekt kostenlos: Sie bekommen eine Einordnung mit bestem und schlechtestem Fall und behalten sie, auch wenn Sie nicht beauftragen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenFestpreise, Endpreise nach § 19 UStG
Den Ausstellungstermin vereinbaren wir nach Prüfung der vollständigen Unterlagen. Zahlung per Rechnung.
Was gilt bis Ende 2026, was ab 1. Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bundesweit, also auch für Nichtwohngebäude in Bonn. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
| Thema | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Zulässige Ausweisart für Nichtwohngebäude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, im Bestand gilt Wahlfreiheit (§ 80, § 82 GModG). | Nur der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist auf Gebäude beschränkt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 80 Abs. 3, § 82 Abs. 1 GModG). |
| Effizienzklassen für Nichtwohngebäude | Keine Klasse. Die Skala A+ bis H gibt es nur für Wohngebäude (§ 86, Anlage 10 GModG). | Neue Klassen A bis G nach dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A nur für Nullemissionsgebäude (§ 86 Abs. 3, Anlage 10a GModG). |
| Anlässe für die Vorlage | Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing: Vorlage beim Interessenten, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). | Zusätzlich die Verlängerung eines solchen Vertrages. Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Ausnahmen | Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (§ 79 Abs. 4 GModG). | Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Es bleiben Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG). |
| Mischgebäude | Zwei Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GModG). Bei uns als Paket für 899 EUR, der Wohnausweis ist geschenkt. | Ein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude (§ 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Gültigkeit bestehender Ausweise | 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). | Ausweise aus 2026 bleiben 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht gibt es nicht (§ 79 Abs. 3, § 112 GModG). |
Wer 2026 noch bestellt, bekommt einen Bedarfsausweis nach heutigem Recht, 10 Jahre gültig, für 899 EUR Festpreis.
Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Verkündungstext der Novelle vom 23. Juli 2026) und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung).
Hypothetisches Beispiel
Wenn Umbauten in den eigenen Unterlagen fehlen
Ausgangslage
Für ein älteres Bonner Bürogebäude liegen Grundrisse und Heizungsunterlagen vor, ein später umgebauter Gebäudeteil ist darin aber nicht nachvollziehbar.
Befund
Für die Zonierung und die Hüllfläche muss geklärt werden, welche Nutzung und welcher bauliche Zustand heute tatsächlich bestehen. Die vorhandenen Pläne allein reichen dafür möglicherweise nicht.
Ergebnis
Geeignete aktuelle Bildaufnahmen und ergänzende Unterlagen aus der Bonner Bauakte könnten die Lücke schließen. Wir arbeiten mit Ihren Unterlagen und Fotos, offene Punkte klären wir telefonisch, ohne Vor-Ort-Termin.
Fiktives Beispiel zur Einordnung, keine Kundenreferenz. Welche Angaben im Einzelfall ausreichen, entscheidet der Aussteller nach Prüfung des konkreten Gebäudes.
Welche Unterlagen braucht der Energieausweis für ein Bürogebäude in Bonn?
Senden Sie zunächst die Unterlagen, die bereits vorhanden sind. Verbrauchsabrechnungen werden für unseren Bedarfsausweis nicht benötigt. In der kostenlosen, unverbindlichen Vorprüfung klärt Stephan, welche Angaben fehlen und ob Unterlagen sowie geeignete Bildaufnahmen für die weitere Bearbeitung ausreichen.
- Vorhandener Energieausweis Gültigkeit und Anlass vor einer Neuausstellung prüfen
- Genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten Für Geometrie, Flächen und Abgrenzung der Gebäudeteile
- Flächen- und Nutzungsaufstellung Büro-, Besprechungs-, Verkehrs-, Lager- und Technikbereiche kenntlich machen
- Baubeschreibung sowie Baujahrs- und Umbauunterlagen
- Vorhandene Wärme- und Bauteilnachweise Zum Beispiel Angaben zu Dach, Fassade, Fenstern und Dämmung
- Unterlagen zur Anlagentechnik Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, eingebaute Beleuchtung und Regelung
- Geeignete aktuelle Bildaufnahmen Außenbauteile, relevante Innenbereiche und technische Anlagen; der Aussteller prüft die Eignung
Unterlagen unvollständig?
Beginnen Sie mit den vorhandenen Unterlagen. Stephan benennt in der kostenlosen, unverbindlichen Vorprüfung konkrete Lücken. Wir arbeiten mit Ihren Unterlagen und Fotos, offene Punkte klären wir telefonisch, ohne Vor-Ort-Termin.
Kostenlose Vorprüfung starten Unterlagen direkt per E-MailWo wird es bei Bürogebäude in Bonn teuer?
Diese Punkte sollten vor der Berechnung geklärt werden, damit Pläne, Nutzung und aktueller Gebäudestand zusammenpassen.
Alte Pläne zeigen nicht den heutigen Zustand
Folge: Flächen, Hülle oder Nutzungszonen können falsch eingeordnet werden.
Lösung: Umbauten markieren und Pläne mit aktuellen Bildaufnahmen sowie vorhandenen Nachweisen abgleichen.
Kühlung, Lüftung oder Beleuchtung bleiben unklar
Folge: Die für das Nichtwohngebäude relevante technische Ausstattung ist nicht belastbar erfasst.
Lösung: Typenschilder, Anlagenschemata, Baujahre und Angaben zur Regelung beifügen, soweit vorhanden.
Die Bauakte wird als vollständig vorausgesetzt
Folge: Fehlende oder veraltete Archivunterlagen können die Prüfung verzögern.
Lösung: Zuerst die eigene Objektakte sichten und die Bonner Bauakteneinsicht nur für konkret benannte Lücken nutzen.
Gültigen Ausweis und konkreten Anlass zuerst prüfen
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing verlangt § 80 GModG grundsätzlich einen Energieausweis, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Ein vorhandener gültiger Ausweis kann die Neuausstellung ersparen, muss aber bei bestehender Vorlagepflicht weiterhin vorgelegt werden.
Für kleine Gebäude gelten die Vorschriften dieses Abschnitts nicht; Baudenkmäler sind nur bis 31. Dezember 2026 ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Ob eine Ausnahme greift, wird deshalb am konkreten Objekt und Anlass geprüft.
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
105 Bewertungen · 5 von 5 Sternen
5 von 5 Sternen
„Besten Dank für die schnelle Bearbeitung und bis ganz bald.“
Simon Schäfer · Schäfer Immobilien
Deutschland
5 von 5 Sternen
„Mit dem Service bin ich sehr zufrieden und empfehle Sie sehr gerne weiter!“
Heike Bödecker
Hannover
5 von 5 Sternen
„Die Unterlagen sind vollständig bei mir eingegangen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.“
Elyes Ben Brahim · Longhi Immo/Consult
Hannover
Wie läuft der Energieausweis für ein Bürogebäude in Bonn ab?
Vorhandene Unterlagen einreichen, kostenlose Vorprüfung durch Stephan erhalten und die Ausstellung durch einen berechtigten Partner nach Klärung der Datengrundlage vereinbaren.
Vorhandene Unterlagen senden
Grundrisse, Baujahr, Nutzungsangaben und Unterlagen zur Anlagentechnik genügen für den Start; Verbrauchsabrechnungen sind nicht erforderlich.
Kostenlose Vorprüfung erhalten
Stephan prüft kostenlos und unverbindlich, welche Angaben fehlen und ob Unterlagen sowie geeignete Bildaufnahmen ausreichen.
Ausstellung vereinbaren
Nach Ihrer Freigabe und Klärung der Datengrundlage erstellt ein berechtigter Partner den Bedarfsausweis und registriert ihn beim DIBt.
Was zählt beim Energieausweis für Bürogebäude fachlich?
- Gebäudegeometrie, Nettogrundfläche und thermische Hülle aus Plänen und aktuellem Bestand abgleichen
- Flächen mit wesentlich unterschiedlicher Nutzung oder technischer Ausstattung für die Zonierung unterscheiden
- Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, eingebaute Beleuchtung und Regelung aktuell erfassen
- Vom Eigentümer bereitgestellte Daten werden durch den Aussteller auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft
- Bei bestehenden Gebäuden erfolgt die Beurteilung anhand Ihrer Unterlagen und geeigneter Bildaufnahmen, ohne Vor-Ort-Termin
Warum stellen wir immer den Bedarfsausweis aus?
Wir bieten für Nichtwohngebäude ausschließlich Bedarfsausweise nach DIN V 18599 an. Die Berechnung stützt sich auf Gebäude, Nutzung und Anlagentechnik; Verbrauchsabrechnungen gehören daher nicht zu den benötigten Unterlagen. Stephan übernimmt die kostenlose Vorprüfung, ein nach dem GModG berechtigter Partner stellt den Ausweis aus.
Aktueller Rechtsrahmen: GModG
Nach §§ 79 und 80 GModG hängt die Pflicht vom Gebäude und vom konkreten Anlass ab. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt; die gesetzlichen Vorlage- und Übergabepflichten bleiben zu beachten. Kleine Gebäude sind nach § 79 Absatz 4 GModG ausgenommen; Baudenkmäler sind nur bis 31. Dezember 2026 ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Ein Ausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre, kann aber bei einer gesetzlich geregelten Neuausstellung vorzeitig seine Gültigkeit verlieren.
Für die aktuelle Vorprüfung maßgeblich sind der konkrete Ausweisanlass, der vorhandene Ausweis und das geltende GModG. Künftige Rechtsänderungen werden nicht als heutige Pflicht vorweggenommen.
Wo ist gewerbepass® für Bürogebäude in Bonn und im Umkreis von 50 km tätig?
Wir betreuen Bürogebäude in Bonn und der gesamten Region.
Kartendaten von OpenStreetMap.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Bürogebäude in Bonn
Was kostet der Energieausweis für ein Bürogebäude in Bonn?
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet 899 EUR als Endpreis gemäß § 19 UStG. Die Vorprüfung durch Stephan ist kostenlos und unverbindlich. Wir arbeiten mit Ihren Unterlagen und Fotos, offene Punkte klären wir telefonisch, ohne Vor-Ort-Termin.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wo bekomme ich in Bonn fehlende Bauunterlagen?
Für abgeschlossene Bauvorhaben bietet die Bundesstadt Bonn eine Bauakteneinsicht über ihr Serviceportal an. Einsichtsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder bevollmächtigte Personen. Die Stadt verlangt unter anderem die genaue Grundstückslage und weist auf Gebühren, mögliche Verzögerungen durch die Digitalisierung sowie eine nicht garantierte Vollständigkeit hin.
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Braucht jedes Bürogebäude in Bonn einen neuen Energieausweis?
Nein. Entscheidend sind der konkrete Anlass und ein bereits vorhandener gültiger Ausweis. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist grundsätzlich ein Ausweis erforderlich, wenn kein gültiger vorliegt. Kleine Gebäude sind ausgenommen; Baudenkmäler sind nur bis 31. Dezember 2026 ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Ersetzt ein gültiger Energieausweis die Vorlage beim Verkauf oder bei der Vermietung?
Ein vorhandener gültiger Ausweis erspart grundsätzlich die Neuausstellung für diesen Anlass. Besteht eine Vorlage- oder Übergabepflicht, muss der vorhandene Ausweis dennoch rechtzeitig vorgelegt beziehungsweise übergeben werden.
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Muss ich vor der kostenlosen Vorprüfung Unterlagen aus dem Bonner Bauarchiv beschaffen?
Nein. Senden Sie zuerst, was bereits vorliegt. Stephan benennt in der kostenlosen, unverbindlichen Vorprüfung konkrete Lücken. Die Bonner Bauakteneinsicht ist ein möglicher ergänzender Weg, wenn relevante Pläne oder Nachweise fehlen.
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Kann der Bedarfsausweis vollständig digital bearbeitet werden?
Das ist möglich, wenn die Unterlagen vollständig genug sind und geeignete Bildaufnahmen eine fachliche Beurteilung erlauben. Wir arbeiten mit Ihren Unterlagen und Fotos, offene Punkte klären wir telefonisch, ohne Vor-Ort-Termin.
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Warum sind Nutzung und Zonierung bei einem Bürogebäude wichtig?
Flächen, die sich wesentlich nach Nutzung, technischer Ausstattung, inneren Lasten oder Tageslichtversorgung unterscheiden, sind für die Berechnung entsprechend zu gliedern. Deshalb sollten Büro-, Besprechungs-, Verkehrs-, Lager- und Technikflächen in den Unterlagen erkennbar sein.
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Welche technischen Angaben sind für ein Bürogebäude besonders hilfreich?
Hilfreich sind aktuelle Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, eingebauter Beleuchtung und Regelung sowie zu energetisch relevanten Umbauten. Fehlende Angaben werden in der Vorprüfung benannt.
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Quellen dieser Seite
Recherchestand: 2026-09
Vor Ort in Bonn
Stephan Grosser betreibt in Bonn zusätzlich die lokale Marke bedarfsausweis.nrw: Bedarfsausweise in Bonn, auch für Wohngebäude. Gewerbeobjekte in Bonn finden Sie auch auf unserer gewerbepass-Seite für Bonn.
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Bedarfsausweis für Ihr Bonner Bürogebäude: mit vorhandenen Unterlagen starten
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